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Bundesarbeitsgericht (BAG)

Höchstes deutsches Arbeitsgericht mit Sitz in Erfurt. Letzte Revisionsinstanz nach Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht, prägt mit Grundsatzurteilen die Praxis.

Stellung in der Gerichtsbarkeit

Das Bundesarbeitsgericht ist eines der fünf obersten Bundesgerichte (Art. 95 GG) und höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Sitz ist seit 1999 Erfurt. Der Instanzenzug verläuft: Arbeitsgericht (erste Instanz), Landesarbeitsgericht (Berufung), Bundesarbeitsgericht (Revision). Voraussetzung der Revision sind die Zulassung durch das LAG oder durch das BAG selbst (Nichtzulassungsbeschwerde).

Zuständigkeit und Senate

Das BAG entscheidet über Revisionen und Rechtsbeschwerden in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (§ 72 ArbGG). Aktuell bestehen zehn Senate, zuständig für individuelles Arbeitsrecht (Kündigung, Vergütung, Urlaub), Tarif- und Betriebsverfassungsrecht. Der Große Senat (§ 45 ArbGG) entscheidet bei abweichenden Senatsentscheidungen und grundsätzlichen Fragen.

Prägende Entscheidungen

BAG-Urteile binden formal nur den Einzelfall, schaffen aber faktisch Maßstäbe für die Praxis. Beispiele: 1 ABR 22/21 (Beschluss vom 13.09.2022, Pflicht zur objektiven Arbeitszeiterfassung), 9 AZR 423/19 (Verfall von Urlaub nur nach Hinweis), 5 AZR 359/17 (Vergütung von Reisezeiten), 2 AZR 423/18 (außerordentliche Kündigung). Viele Entscheidungen setzen EuGH-Rechtsprechung in deutsches Recht um.

Verhältnis zum EuGH

Bei Fragen zur Auslegung von EU-Recht legt das BAG dem EuGH nach Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vor. Die EuGH-Antwort ist für das BAG bindend. Klassisches Beispiel: Stechuhr-Urteil C-55/18 vom 14.05.2019, auf dessen Grundlage das BAG die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung 2022 aus § 3 ArbSchG abgeleitet hat.

Häufige Fragen

Wann kommt ein Streit vors BAG?
Nur in der Revision. Eine Revision ist zulässig, wenn das LAG sie zugelassen hat (wegen grundsätzlicher Bedeutung, Divergenz oder Verfahrensfehler) oder wenn das BAG nach Nichtzulassungsbeschwerde die Revision zulässt. Streitwert spielt keine Rolle, entscheidend ist die Rechtsfrage.
Wie schnell entscheidet das BAG?
Die Verfahrensdauer hängt vom Senat und der Komplexität ab. Realistisch sollte man je nach Belastung des zuständigen Senats mehrere Monate bis über ein Jahr einplanen. Eile-Verfahren existieren im Arbeitsrecht beim BAG kaum.
Sind BAG-Urteile bindend für andere Arbeitgeber?
Formal nicht. Sie binden nur die Parteien des Verfahrens. Faktisch sind BAG-Urteile aber die maßgebliche Auslegung, Arbeitsgerichte und LAGs orientieren sich an ihnen, und Abweichungen sind ein klassischer Revisionsgrund. Wer eine BAG-Linie ignoriert, riskiert Verlust in der Berufung.