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FAQ · Arbeitszeit

Wie viele Stunden darf ich am Tag arbeiten?

Antwort

Maximal 8 Stunden werktäglich nach § 3 ArbZG. Auf bis zu 10 Stunden ausdehnbar, wenn der Schnitt über 6 Monate (oder 24 Wochen) bei 8 Stunden bleibt. Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich frei (§ 9 ArbZG).

Regel: 8 Stunden, Ausnahme: 10 Stunden mit Ausgleich

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt die werktägliche Arbeitszeit in § 3 auf 8 Stunden. Werktage sind Montag bis einschließlich Samstag. Die Arbeitszeit darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden.

Praktisch heißt das: Eine 10-Stunden-Schicht ist erlaubt, aber sie muss durch kürzere Tage in einem Ausgleichszeitraum kompensiert werden. Wer dauerhaft 10 Stunden arbeitet, ohne dass andere Tage runtergehen, verstößt gegen § 3 ArbZG, der Arbeitgeber haftet (§ 22 ArbZG, Ordnungswidrigkeit).

Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit

Die 8 bzw. 10 Stunden sind reine Arbeitszeit. Gesetzliche Pausen (§ 4 ArbZG), 30 Minuten ab 6 Stunden Arbeit, 45 Minuten ab 9 Stunden, kommen oben drauf und sind nicht Arbeitszeit, sondern Pause. Wer 10 Stunden arbeitet, ist also rund 10:45 Stunden im Betrieb.

Wochenarbeitszeit ergibt sich aus der Tagesgrenze

Es gibt keine harte Wochenstunden-Obergrenze im ArbZG. Sie ergibt sich aus 6 Werktagen × 8 Stunden = 48 Stunden regulär bzw. 6 × 10 = 60 Stunden im Ausnahmefall. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können engere Grenzen setzen (TVöD z. B. 39 Stunden Vollzeit).

Ausnahmen

Spezialregeln gelten u. a. für Ärzte, Schichtarbeit, Saisonbetriebe, leitende Angestellte (für die das ArbZG teilweise nicht gilt, § 18 ArbZG). Bei behördlich genehmigten Ausnahmen (§ 7 ArbZG) sind höhere Grenzen möglich.

Verwandte Fragen

Sind Pausen Arbeitszeit?
Nein. Gesetzliche Pausen nach § 4 ArbZG sind keine Arbeitszeit und müssen, wenn nicht durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag etwas anderes geregelt ist, nicht bezahlt werden. Sie unterbrechen die Arbeitszeit und müssen mindestens 15 Minuten am Stück sein.
Was ist die maximale Wochenarbeitszeit?
Aus § 3 ArbZG abgeleitet: 48 Stunden regulär (6 Werktage × 8 Stunden), maximal 60 Stunden mit Ausgleich (6 × 10). EU-rechtlich gilt zusätzlich die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG mit 48 Stunden im 4-Monats-Schnitt.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber die 10 Stunden überschreitet?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG, bei Vorsatz und Gefährdung von Gesundheit oder Arbeitskraft sogar eine Straftat nach § 23 ArbZG. Zuständig ist das Gewerbeaufsichtsamt bzw. die Arbeitsschutzbehörde des Bundeslandes.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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