Branche
Zeiterfassung für Gastronomie, Hotellerie & Catering
Du führst ein Restaurant, ein Hotel oder einen Caterer, kurzfristige Schichten, viele Aushilfen, Dienste am Wochenende. evaluateMe erfasst jede Arbeitszeit minutengenau und erfüllt die MiLoG-§-17-Aufzeichnungspflicht, ohne dass jemand hinter der Theke Zettel sammelt.
Schichten, Aushilfen und Events tracken, ohne dass am Monatsende der Stundenzettel-Krieg ausbricht.
Was nervt, und wie evaluateMe es löst
Krankmeldung um 14 Uhr, Aushilfe springt ein, die Schichtleitung notiert es auf einem Zettel hinter der Theke, und am Monatsende weiß keiner mehr, wer wann da war.
Schichtbeginn und -ende per nativer iOS-/Android-App, voll offline-fähig, syncen beim nächsten Connect. Jede Einspring-Schicht steht sofort im Stundenkonto, nicht erst eine Woche später.
Gastronomie und Hotellerie sind in § 2a SchwarzArbG gelistet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind für jeden zu erfassen, auch Aushilfen und Minijobber.
Jede Arbeitszeit wird per Stoppuhr oder manuellem Eintrag minutengenau erfasst, Beginn, Ende und Dauer pro Mitarbeiter liegen für die FKS-Kontrolle sofort vor. Wer eine revisionsfeste Änderungsprotokollierung braucht, schaltet das Audit-Log im Business-Tarif dazu.
Wer Filialen in mehreren Bundesländern führt, jongliert mit unterschiedlichen Feiertagen, Fronleichnam hier, Reformationstag dort. Manuell gepflegt schleicht sich schnell ein falscher Soll-Tag ein.
Gesetzliche Feiertage werden org-zentral nach hinterlegtem Bundesland importiert und auf alle aktiven Nutzer ausgespielt, für alle 16 deutschen Bundesländer, halbe Tage inklusive. Das Soll stimmt automatisch, auch über Standorte hinweg.
Typischer Tag mit evaluateMe
- 1 Schichtbeginn: einstempeln
Service, Küche, Rezeption oder die Event-Crew startet die Schicht per App, auch offline, wenn gerade die Kasse brennt; der Eintrag synct beim nächsten Connect.
- 2 Monatsende: auswerten
Stunden je Mitarbeiter laufen ins Stundenkonto (Soll/Ist) und lassen sich über die Auswertungen als PDF oder CSV exportieren, direkt an die Lohnbuchhaltung.
Häufige Fragen aus dieser Branche
- Erfüllt evaluateMe die MiLoG-Aufzeichnungspflicht fürs Gastgewerbe?
- Ja. Gastronomie und Hotellerie sind in § 2a SchwarzArbG gelistet, damit greift § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für jeden Mitarbeiter, auch Aushilfen und Minijobber, werden minutengenau erfasst und stehen pro Mitarbeiter als Nachweis bereit.
- Sind Trinkgelder Teil des Stundenkontos?
- Nein. Trinkgeld ist eine freiwillige Leistung des Gastes und gehört nicht ins Arbeitszeit- oder Lohn-Stundenkonto. evaluateMe trackt Arbeitszeit, nicht Trinkgeld, so bläht es den MiLoG-Nachweis nicht auf.
- Funktioniert die App auch ohne Netz im Lokal?
- Ja. Die native iOS- und Android-App ist voll offline-fähig, Stoppuhr und manuelle Einträge laufen ohne Verbindung weiter und syncen beim nächsten Connect. Im Keller oder im Funkloch hinterm Tresen geht keine Schicht verloren.
- Können wir Schichtpläne in evaluateMe planen?
- evaluateMe ist Zeiterfassung, kein Schichtplaner. Schichten werden erfasst, nicht im Voraus geplant, du bekommst sauberes Tracking, Stundenkonto und Lohnvorbereitung, aber keine Drag-and-Drop-Schichtpläne oder Verfügbarkeiten.
Typische Workflows in dieser Branche
Vergleich mit gängigen Tools
- evaluateMe vs. papershiftKarlsruher Schichtplaner für Gastro, Retail und Healthcare, gegen ein schlankes DACH-Tool für Knowledge-Work mit Stundenkonto und Rechnungen aus einem Produkt.
- evaluateMe vs. ClockodoEtabliertes deutsches Zeiterfassungs-Tool mit tiefer DATEV-Anbindung und Stempel-Terminals, gegen eine schlanke Lösung, die Zeiten und Rechnungen im selben Tool hält.
- evaluateMe vs. TimeTacÖsterreichischer Zeiterfassungs-Marktführer mit DATEV-, BMD-Pipeline und Stempel-Terminals, gegen ein schlankes DACH-Tool, das Zeiten und Rechnungen in einem Produkt hält.
Begriffe rund um die Branche
Häufige Fragen
Quellen
- § 17 MiLoG, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 2a SchwarzArbG, Sofortmeldepflicht und gelistete Branchen
- § 4 ArbZG, Ruhepausen
- § 3 Nr. 51 EStG, Steuerfreiheit Trinkgelder
Stand:
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