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FAQ · Pausen

Wann muss ich eine Pause machen?

Antwort

Spätestens nach 6 Stunden zusammenhängender Arbeit muss eine Pause liegen (§ 4 ArbZG). Die Pausen sind „im Voraus feststehend" zu gewähren, Lage und Dauer also vorher festzulegen, nicht erst spontan zu entscheiden.

Spätestens nach 6 Stunden Arbeit

§ 4 Satz 2 ArbZG ist eindeutig: Niemand darf länger als 6 Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden. Wer um 8:00 Uhr anfängt, muss spätestens um 14:00 Uhr in der Pause sein. Vorher ist eine Pause nicht zwingend, aber zulässig und oft sinnvoll, etwa als gestaffeltes Mittagsfenster.

„Im Voraus feststehend", Lage muss planbar sein

Der § 4 ArbZG verlangt, dass die Pausen „im Voraus feststehend" gewährt werden. Praktisch heißt das: Dauer und ungefährer Zeitpunkt müssen vor Beginn der Schicht klar sein. Eine reine Möglichkeit „Pause kannst du irgendwann nehmen, wenn gerade nichts los ist" reicht nicht, das wäre Bereitschaft, keine Pause.

Dienstpläne, Schichtbücher oder Betriebsvereinbarungen sind der übliche Weg, die Lage festzulegen.

Aufteilung beeinflusst die Lage

Die Pflicht-Pause kann in Stücke von je mindestens 15 Minuten geteilt werden (siehe FAQ zur Pausenlänge). Dann muss jedes Stück so liegen, dass keine zusammenhängende Arbeitszeit länger als 6 Stunden entsteht. Beispiel: 15 Minuten nach 4 Stunden + 15 Minuten nach weiteren 3 Stunden ist okay; 30 Minuten ganz am Ende der 8 Stunden wäre ein Verstoß gegen die 6-Stunden-Grenze.

Was, wenn der Arbeitgeber keine Pause ansetzt?

Pflichtadressat ist der Arbeitgeber (§ 22 ArbZG, Ordnungswidrigkeit). Er muss die Arbeit so organisieren, dass Pausen genommen werden können, Zeitfenster im Plan, Vertretung, kein Termindruck, der das verhindert. Wenn die Pause faktisch unmöglich gemacht wird, kann der Betriebsrat einschalten oder das Gewerbeaufsichtsamt informieren.

Verwandte Fragen

Was ist die 6-Stunden-Grenze genau?
Nach § 4 ArbZG darf niemand länger als 6 Stunden ohne Ruhepause arbeiten. Die Grenze gilt für die zusammenhängende Arbeitszeit, eine Pause „setzt den Zähler zurück".
Kann ich die Pause ans Ende des Tages legen?
Nicht, wenn dadurch mehr als 6 Stunden zusammenhängend gearbeitet werden. Bei 8 Stunden Arbeitszeit muss die Pause vor Stunde 7 beginnen, sonst verstößt die Lage gegen § 4 ArbZG.
Gilt die 6-Stunden-Regel auch im Homeoffice?
Ja. Das ArbZG kennt keine Sonderregel für den Arbeitsort. Auch im Homeoffice muss spätestens nach 6 Stunden eine Pause liegen, der Arbeitgeber bleibt verantwortlich, die Organisation aber liegt faktisch beim Mitarbeitenden.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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