Was ist die Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen?
Antwort
Mindestens 11 zusammenhängende Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG). In bestimmten Branchen wie Krankenhaus, Gastronomie, Verkehr oder Landwirtschaft sind 10 Stunden mit Ausgleich erlaubt. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2003/88/EG.
11 Stunden ununterbrochen, § 5 ArbZG
Zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Wer um 22:00 Uhr Schluss macht, darf frühestens um 9:00 Uhr am nächsten Morgen wieder anfangen.
„Ununterbrochen" heißt: keine Anrufe, keine Mails, keine kurze Rückmeldung an den Chef. Jede Arbeitsleistung in dieser Zeit setzt die Ruhezeit zurück, und der 11-Stunden-Block muss neu beginnen.
Ausnahme: 10 Stunden mit Ausgleich
§ 5 Abs. 2 ArbZG erlaubt eine Verkürzung um bis zu eine Stunde, also auf 10 Stunden. Das gilt aber nur in bestimmten Branchen: Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung, Gaststätten und Beherbergungsbetriebe, Verkehrsbetriebe, Rundfunk, Landwirtschaft und Tierhaltung. Und nur gegen Ausgleich. Jede Verkürzung muss innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch die Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen werden.
EU-Grundlage: Richtlinie 2003/88/EG
Die deutsche Regelung setzt Art. 3 der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG um. Diese fordert eine tägliche Mindestruhezeit von 11 Stunden je 24-Stunden-Zeitraum. Mitgliedstaaten dürfen strenger sein, großzügiger nicht.
Homeoffice und ständige Erreichbarkeit
Auch im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit gilt § 5 voll. Erreichbarkeit am Abend, kurze Mails oder Chat-Nachrichten nach Feierabend können die Ruhezeit unterbrechen. Wer um 19:00 Schluss macht und um 22:00 noch eine Mail beantwortet, hat seine Ruhezeit faktisch erst ab 22:00. Der nächste Arbeitstag darf dann frühestens um 9:00 beginnen.
Verwandte Fragen
- Was passiert, wenn die Ruhezeit unterbrochen wird?
- Der 11-Stunden-Block beginnt von vorn. Ein Anruf um Mitternacht setzt die Uhr zurück; rechnerisch muss dann ab dem Anruf-Ende erneut 11 Stunden Ruhe vor dem nächsten Arbeitsbeginn liegen.
- Gilt die Ruhezeit auch am Wochenende?
- Ja, sie gilt zwischen je zwei Arbeitstagen, auch am Wochenende, falls dort gearbeitet wird. Zusätzlich gilt der Grundsatz der Sonntagsruhe nach § 9 ArbZG.
- Was, wenn der Arbeitgeber die 11 Stunden missachtet?
- Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG, bei Vorsatz und Gesundheitsgefährdung sogar Straftat nach § 23. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer.
Quellen
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Kann ich auf meine Pause verzichten?Nein. Die Pflicht zur Ruhepause nach § 4 ArbZG ist Arbeitsschutzrecht und nicht abdingbar, auch nicht durch individuelle Absprache mit dem Chef. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG, verantwortlich ist der Arbeitgeber.
- Welche Pausenregelung gilt für Jugendliche und Azubis?Für unter 18-Jährige gilt § 11 JArbSchG (strenger als das ArbZG): 30 Min Pause bei 4,5–6 h Arbeit, 60 Min bei mehr als 6 h, jedes Pausenstück mindestens 15 Min, spätestens nach 4,5 h muss eine Pause liegen. Für volljährige Azubis greift die normale ArbZG-Regel.
- Wann muss ich eine Pause machen?Spätestens nach sechs Stunden zusammenhängender Arbeit muss eine Pause liegen (§ 4 ArbZG). Die Ruhepausen müssen „im voraus feststehen", Lage und Dauer sind also vorher festzulegen und nicht erst spontan zu entscheiden.