Was ist die Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen?
Antwort
Mindestens 11 zusammenhängende Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG). In bestimmten Branchen wie Krankenhaus, Gastronomie, Verkehr oder Landwirtschaft sind 10 Stunden mit Ausgleich erlaubt. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2003/88/EG.
11 Stunden ununterbrochen, § 5 ArbZG
Zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Wer um 22:00 Uhr Schluss macht, darf frühestens um 9:00 Uhr am nächsten Morgen wieder anfangen.
„Ununterbrochen" heißt: keine Anrufe, keine Mails, keine kurze Rückmeldung an den Chef. Jede Arbeitsleistung in dieser Zeit setzt die Ruhezeit zurück, und der 11-Stunden-Block muss neu beginnen.
Ausnahme: 10 Stunden mit Ausgleich
§ 5 Abs. 2 ArbZG erlaubt eine Verkürzung auf 10 Stunden in bestimmten Branchen, namentlich Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen, Gaststätten und Beherbergungsbetriebe, Verkehrsbetriebe, Rundfunk, Landwirtschaft und Tierhaltung. Voraussetzung: Jede Verkürzung wird innerhalb eines Kalendermonats oder vier Wochen durch eine Verlängerung anderer Ruhezeiten auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen.
EU-Grundlage: Richtlinie 2003/88/EG
Die deutsche Regelung setzt Art. 3 der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG um. Diese fordert eine tägliche Mindestruhezeit von 11 Stunden je 24-Stunden-Zeitraum. Mitgliedstaaten dürfen strenger sein, nicht aber laxer.
Homeoffice und ständige Erreichbarkeit
Auch im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit gilt § 5 voll. Erreichbarkeit am Abend, kurze Mails oder Slack-Nachrichten nach Feierabend können die Ruhezeit unterbrechen. Wer um 19:00 Schluss macht und um 22:00 noch eine Mail beantwortet, hat seine Ruhezeit faktisch erst ab 22:00, der nächste Arbeitstag darf dann frühestens um 9:00 beginnen.
Verwandte Fragen
- Was passiert, wenn die Ruhezeit unterbrochen wird?
- Der 11-Stunden-Block beginnt von vorn. Ein Anruf um Mitternacht setzt die Uhr zurück; rechnerisch muss dann ab dem Anruf-Ende erneut 11 Stunden Ruhe vor dem nächsten Arbeitsbeginn liegen.
- Gilt die Ruhezeit auch am Wochenende?
- Ja, sie gilt zwischen je zwei Arbeitstagen, auch am Wochenende, falls dort gearbeitet wird. Zusätzlich gilt der Grundsatz der Sonntagsruhe nach § 9 ArbZG.
- Was, wenn der Arbeitgeber die 11 Stunden missachtet?
- Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG, bei Vorsatz und Gesundheitsgefährdung sogar Straftat nach § 23. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer.
Quellen
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Kann ich auf meine Pause verzichten?Nein. Die Pflicht zur Ruhepause nach § 4 ArbZG ist Arbeitsschutzrecht und nicht abdingbar, auch nicht durch individuelle Absprache mit dem Chef. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG, verantwortlich ist der Arbeitgeber.
- Welche Pausenregelung gilt für Jugendliche und Azubis?Für unter 18-Jährige gilt § 11 JArbSchG (strenger als das ArbZG): 30 Min Pause bei 4,5–6 h Arbeit, 60 Min bei mehr als 6 h, jedes Pausenstück mindestens 15 Min, spätestens nach 4,5 h muss eine Pause liegen. Für volljährige Azubis greift die normale ArbZG-Regel.
- Wann muss ich eine Pause machen?Spätestens nach 6 Stunden zusammenhängender Arbeit muss eine Pause liegen (§ 4 ArbZG). Die Pausen sind „im Voraus feststehend" zu gewähren, Lage und Dauer also vorher festzulegen, nicht erst spontan zu entscheiden.