Pausenregelung
Gesetzliche Pausenpflichten nach § 4 ArbZG: 30 Minuten ab mehr als sechs Stunden Arbeit, 45 Minuten ab mehr als neun Stunden. Pausen sind keine Arbeitszeit.
Was § 4 ArbZG vorschreibt
Wer länger als sechs Stunden am Stück arbeitet, muss eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten machen. Ab mehr als neun Stunden Arbeit verlängert sich die Pflichtpause auf mindestens 45 Minuten. Länger als sechs Stunden ohne Pause zu arbeiten ist nach ArbZG unzulässig, unabhängig davon, ob jemand das freiwillig möchte.
Stückelung der Pausen
Die Pausen müssen nicht am Stück genommen werden. § 4 erlaubt die Aufteilung in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten. Zwei mal 15 Minuten erfüllen also die 30-Minuten-Pflicht, drei mal 15 Minuten die 45-Minuten-Pflicht. Kürzere Unterbrechungen (Toilette, Kaffee zwischendurch) gelten nicht als Pause im Sinne des Gesetzes.
Arbeitszeit oder nicht?
Pausen sind keine Arbeitszeit und damit grundsätzlich nicht vergütungspflichtig. Während der Pause muss der Arbeitnehmer frei darüber verfügen können, was er tut, wer auf Abruf bereitstehen muss, macht keine Pause, sondern Arbeitsbereitschaft (die Arbeitszeit ist). Abweichende Regelungen (bezahlte Pausen) sind über Arbeitsvertrag oder Tarif möglich, aber kein Standard.
Wie evaluateMe das abbildet
evaluateMe erfasst die tatsächlich gearbeitete Zeit, Pausen werden schlicht nicht als Arbeitszeit getrackt: Die Stoppuhr wird gestoppt oder der manuelle Eintrag endet vor und beginnt nach der Pause. Lücken zwischen zwei Einträgen markiert die App orange mit Minutenangabe, sodass eine genommene Pause als nicht erfasste Zeit sichtbar wird. Eine automatische ArbZG-Pausenschwelle oder ein automatischer Abzug vom Ist-Saldo gibt es nicht; ob die gesetzliche Pause eingehalten wurde, bleibt eine organisatorische Frage. Was am Tagesende ins Stundenkonto (Soll/Ist) fließt, ist die erfasste reine Arbeitszeit.
Pause vs. Ruhezeit ist eine der häufigsten Verwechslungen: Pause ist die Unterbrechung innerhalb eines Arbeitstages, Ruhezeit ist die Lücke zwischen zwei Arbeitstagen.
Auch bekannt als
- gesetzliche Pause
- Ruhepause
- Pausenzeit
- § 4 ArbZG
Häufige Fragen zu diesem Begriff
- Wie viele Stunden darf ich am Tag arbeiten?
- Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit erfassen?
- Was zählt als Arbeitszeit?
- Wie viele Stunden darf ich am Sonntag arbeiten?
- Muss ich jede einzelne Arbeitsstunde belegen?
- Ist Screenshot-Tracking durch den Arbeitgeber DSGVO-konform?
- Was ist das Jugendarbeitsschutzgesetz?
- Wie viel Pause muss ich machen?
Verwandte Begriffe
Quellen
Häufige Fragen
- Was passiert, wenn die Pause vergessen wird?
- Wer die gesetzliche Pause nicht macht, verstößt gegen § 4 ArbZG, Adressat ist primär der Arbeitgeber, der die Arbeitsorganisation sicherstellen muss (§ 22 ArbZG, Ordnungswidrigkeit). evaluateMe erfasst nur die tatsächlich gearbeitete Zeit und nimmt keinen automatischen Pausenabzug vor; das Stundenkonto bildet also die real getrackten Stunden ab. Die Einhaltung der Pause selbst ist eine organisatorische Aufgabe.
- Zählt die Mittagspause als Arbeitszeit?
- Standardmäßig nein. Eine echte Pause ist arbeitszeit- und vergütungsfrei. Nur wenn der Arbeitsvertrag oder Tarif eine bezahlte Pause vorsieht, ändert sich das. Auch eine Pause, in der man telefonisch erreichbar sein muss, ist keine Pause im Sinne des ArbZG, sondern Arbeitsbereitschaft.
- Gilt die Pausenpflicht auch im Homeoffice?
- Ja. Das ArbZG kennt keine räumliche Einschränkung. Wer von zu Hause arbeitet, muss genauso Pausen einhalten wie im Büro. Die Erfassungspflicht (BAG 1 ABR 22/21) gilt entsprechend.