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Pausenregelung

Gesetzliche Pausenpflichten nach § 4 ArbZG: 30 Minuten ab mehr als sechs Stunden Arbeit, 45 Minuten ab mehr als neun Stunden. Pausen sind keine Arbeitszeit.

Was § 4 ArbZG vorschreibt

Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, muss mindestens 30 Minuten Pause machen, ab mehr als neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten. Die Pausen müssen im Voraus feststehen; hinterher zur Pause erklärter Leerlauf zählt nicht. Und länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Ruhepause arbeiten. Auch nicht freiwillig.

Stückelung der Pausen

Die Pausen müssen nicht am Stück genommen werden. § 4 erlaubt die Aufteilung in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten. Zwei mal 15 Minuten erfüllen also die 30-Minuten-Pflicht, drei mal 15 Minuten die 45-Minuten-Pflicht. Kürzere Unterbrechungen (Toilette, Kaffee zwischendurch) gelten nicht als Pause im Sinne des Gesetzes.

Arbeitszeit oder nicht?

Pausen sind keine Arbeitszeit und damit grundsätzlich nicht vergütungspflichtig. Während der Pause muss der Arbeitnehmer frei darüber verfügen können, was er tut, wer auf Abruf bereitstehen muss, macht keine Pause, sondern Arbeitsbereitschaft (die Arbeitszeit ist). Abweichende Regelungen (bezahlte Pausen) sind über Arbeitsvertrag oder Tarif möglich, aber kein Standard.

Wie evaluateMe das abbildet

evaluateMe erfasst die tatsächlich gearbeitete Zeit. Pausen werden schlicht nicht getrackt: Die Stoppuhr steht still, oder der manuelle Eintrag endet vor und beginnt nach der Pause. Lücken zwischen zwei Einträgen markiert der Tagesplan mit einer gestrichelten Linie und ihrer Dauer, eine genommene Pause wird so als nicht erfasste Zeit sichtbar. Eine automatische ArbZG-Pausenschwelle oder einen automatischen Abzug vom Ist-Saldo gibt es nicht. Ob die gesetzliche Pause eingehalten wurde, bleibt eine organisatorische Frage. Ins Stundenkonto (Soll/Ist) fließt am Tagesende nur die erfasste Arbeitszeit.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die Pause vergessen wird?
Wer die gesetzliche Pause nicht macht, verstößt gegen § 4 ArbZG, Adressat ist primär der Arbeitgeber, der die Arbeitsorganisation sicherstellen muss (§ 22 ArbZG, Ordnungswidrigkeit). evaluateMe erfasst nur die tatsächlich gearbeitete Zeit und nimmt keinen automatischen Pausenabzug vor; das Stundenkonto bildet also die real getrackten Stunden ab. Die Einhaltung der Pause selbst ist eine organisatorische Aufgabe.
Zählt die Mittagspause als Arbeitszeit?
Standardmäßig nein. Eine echte Pause ist arbeitszeit- und vergütungsfrei. Nur wenn der Arbeitsvertrag oder Tarif eine bezahlte Pause vorsieht, ändert sich das. Auch eine Pause, in der man telefonisch erreichbar sein muss, ist keine Pause im Sinne des ArbZG, sondern Arbeitsbereitschaft.
Gilt die Pausenpflicht auch im Homeoffice?
Ja. Das ArbZG kennt keine räumliche Einschränkung. Wer von zu Hause arbeitet, muss genauso Pausen einhalten wie im Büro. Die Erfassungspflicht (BAG 1 ABR 22/21) gilt entsprechend.