evaluateMe

FAQ · Pausen

Wie viel Pause muss ich machen?

Antwort

Bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Die Pause darf in Stücke von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

30 oder 45 Minuten, abhängig von der Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz regelt die Mindestpausen in § 4 ArbZG. Wer mehr als 6 Stunden arbeitet, muss mindestens 30 Minuten Pause machen. Ab mehr als 9 Stunden Arbeitszeit sind es mindestens 45 Minuten. Unter 6 Stunden ist gesetzlich keine Pause vorgeschrieben, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können aber strengere Regeln setzen.

Wichtig: Die Pause muss tatsächlich eingelegt werden. Wer 6:30 Stunden ohne Unterbrechung durcharbeitet, verstößt gegen § 4, verantwortlich ist der Arbeitgeber (§ 22 ArbZG).

Aufteilung in Stücke von je mindestens 15 Minuten

Die Pause muss nicht am Stück genommen werden. § 4 ArbZG erlaubt die Aufteilung in mehrere Abschnitte, jeder Abschnitt muss aber mindestens 15 Minuten lang sein. Praktisch heißt das: 2 × 15 Minuten erfüllen die 30-Minuten-Pflicht, 3 × 10 Minuten dagegen nicht.

Kurze Unterbrechungen (Toilette, Kaffee holen) zählen damit nicht als gesetzliche Pausenregelung.

Pausen sind keine Arbeitszeit

Die gesetzlichen Pausen unterbrechen die Arbeitszeit und sind grundsätzlich unbezahlt. Während der Pause muss der Arbeitnehmer frei über die Zeit verfügen können, also nicht auf Abruf bereitstehen. Wer in der Pause ans Telefon muss oder am Platz bleiben soll, leistet faktisch Arbeitszeit, keine Pause.

Wann muss die Pause spätestens liegen?

Nach § 4 ArbZG sind die Pausen „im Voraus feststehend" zu gewähren, spätestens aber nach 6 Stunden zusammenhängender Arbeit. Wer 8 Stunden arbeitet, kann die Pause also nicht ans Ende verschieben. Details siehe auch unsere FAQ zur Frage, wann genau die Pause liegen muss.

Verwandte Fragen

Werden Pausen bezahlt?
Gesetzliche Pausen nach § 4 ArbZG sind keine Arbeitszeit und müssen nicht bezahlt werden, außer ein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag regelt das ausdrücklich anders.
Kann ich auf meine Pause verzichten?
Nein. Die Pflicht aus § 4 ArbZG ist Arbeitsschutzrecht und nicht abdingbar, auch nicht durch individuelle Absprache mit dem Arbeitgeber.
Was passiert, wenn ich keine Pause mache?
Sanktioniert wird der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer (§ 22 ArbZG, Ordnungswidrigkeit). Im Schadensfall durch Übermüdung kann beim Arbeitnehmer aber ein Mitverschulden in Betracht kommen.

Quellen

Stand:

Im Glossar

Mehr aus dem FAQ

← Zurück zur FAQ-Übersicht