Wie viel Pause muss ich machen?
Antwort
Bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Die Pause darf in Stücke von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
30 oder 45 Minuten, abhängig von der Arbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Mindestpausen in § 4 ArbZG. Wer mehr als 6 Stunden arbeitet, muss mindestens 30 Minuten Pause machen. Ab mehr als 9 Stunden Arbeitszeit sind es mindestens 45 Minuten. Unter 6 Stunden ist gesetzlich keine Pause vorgeschrieben, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können aber strengere Regeln setzen.
Wichtig: Die Pause muss tatsächlich eingelegt werden. Wer 6:30 Stunden ohne Unterbrechung durcharbeitet, verstößt gegen § 4, verantwortlich ist der Arbeitgeber (§ 22 ArbZG).
Aufteilung in Stücke von je mindestens 15 Minuten
Die Pause muss nicht am Stück genommen werden. § 4 ArbZG erlaubt die Aufteilung in mehrere Abschnitte, jeder Abschnitt muss aber mindestens 15 Minuten lang sein. Praktisch heißt das: 2 × 15 Minuten erfüllen die 30-Minuten-Pflicht, 3 × 10 Minuten dagegen nicht.
Kurze Unterbrechungen (Toilette, Kaffee holen) zählen damit nicht als gesetzliche Pausenregelung.
Pausen sind keine Arbeitszeit
Die gesetzlichen Pausen unterbrechen die Arbeitszeit und sind grundsätzlich unbezahlt. Während der Pause muss der Arbeitnehmer frei über die Zeit verfügen können, also nicht auf Abruf bereitstehen. Wer in der Pause ans Telefon muss oder am Platz bleiben soll, leistet faktisch Arbeitszeit, keine Pause.
Wann muss die Pause spätestens liegen?
Nach § 4 ArbZG sind die Pausen „im Voraus feststehend" zu gewähren, spätestens aber nach 6 Stunden zusammenhängender Arbeit. Wer 8 Stunden arbeitet, kann die Pause also nicht ans Ende verschieben. Details siehe auch unsere FAQ zur Frage, wann genau die Pause liegen muss.
Verwandte Fragen
- Werden Pausen bezahlt?
- Gesetzliche Pausen nach § 4 ArbZG sind keine Arbeitszeit und müssen nicht bezahlt werden, außer ein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag regelt das ausdrücklich anders.
- Kann ich auf meine Pause verzichten?
- Nein. Die Pflicht aus § 4 ArbZG ist Arbeitsschutzrecht und nicht abdingbar, auch nicht durch individuelle Absprache mit dem Arbeitgeber.
- Was passiert, wenn ich keine Pause mache?
- Sanktioniert wird der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer (§ 22 ArbZG, Ordnungswidrigkeit). Im Schadensfall durch Übermüdung kann beim Arbeitnehmer aber ein Mitverschulden in Betracht kommen.
Quellen
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Kann ich auf meine Pause verzichten?Nein. Die Pflicht zur Ruhepause nach § 4 ArbZG ist Arbeitsschutzrecht und nicht abdingbar, auch nicht durch individuelle Absprache mit dem Chef. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG, verantwortlich ist der Arbeitgeber.
- Was ist die Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen?Mindestens 11 zusammenhängende Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG). In bestimmten Branchen wie Krankenhaus, Gastronomie, Verkehr oder Landwirtschaft sind 10 Stunden mit Ausgleich erlaubt. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2003/88/EG.
- Welche Pausenregelung gilt für Jugendliche und Azubis?Für unter 18-Jährige gilt § 11 JArbSchG (strenger als das ArbZG): 30 Min Pause bei 4,5–6 h Arbeit, 60 Min bei mehr als 6 h, jedes Pausenstück mindestens 15 Min, spätestens nach 4,5 h muss eine Pause liegen. Für volljährige Azubis greift die normale ArbZG-Regel.