Wie viele Stunden darf ich am Sonntag arbeiten?
Antwort
Sonn- und Feiertagsarbeit ist nach § 9 ArbZG grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten u. a. für Krankenhäuser, Gastronomie und Notdienste (§ 10 ArbZG). Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen ist Pflicht (§ 11 ArbZG).
Grundsatz: Sonntagsarbeit ist verboten
§ 9 ArbZG schreibt vor: An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0:00 bis 24:00 Uhr darf nicht gearbeitet werden. Das gilt in mehrschichtigen Betrieben mit gewissen Spielräumen, Beginn und Ende dürfen um bis zu 6 Stunden verschoben werden, sofern für die folgenden 24 Stunden ruhig bleibt.
Hintergrund ist Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV: Der Sonntag ist als Tag der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung verfassungsrechtlich geschützt.
Ausnahmen nach § 10 ArbZG
§ 10 ArbZG listet die Branchen, in denen an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden darf. Dazu zählen u. a.:
- Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr
- Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen
- Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- und Erholungseinrichtungen
- Energie- und Wasserversorgung, Abfallentsorgung
- Verkehrsbetriebe, Presse, Rundfunk
- Landwirtschaft (z. B. Versorgung von Tieren)
Innerhalb dieser Ausnahmen gelten die normalen Höchstarbeitszeiten aus § 3 ArbZG: 8 bzw. mit Ausgleich 10 Stunden pro Tag.
Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen
Wer an einem Sonntag arbeitet, hat nach § 11 Abs. 3 ArbZG Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb der folgenden zwei Wochen. Wer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag arbeitet, bekommt den Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wochen.
Zusätzlich gilt: Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen für jeden Arbeitnehmer beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Abs. 1 ArbZG).
Vergütung von Sonntagsarbeit
Das ArbZG selbst regelt keine Sonntagszuschläge, die Höhe von Zuschlägen ergibt sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Steuerlich sind Zuschläge für tatsächliche Sonntagsarbeit nach § 3b EStG bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei (50 % auf den Grundlohn, bei Nachtarbeit höher).
Verwandte Fragen
- Sind Sonntagszuschläge gesetzlich vorgeschrieben?
- Nein. Das ArbZG verlangt keinen Zuschlag, sondern nur den Ersatzruhetag. Zuschläge ergeben sich aus Tarif- oder Arbeitsvertrag. Die Steuerfreiheit nach § 3b EStG (50 % Grundlohn am Sonntag) gilt nur, wenn ein Zuschlag tatsächlich gezahlt wird.
- Was zählt als Feiertag im Sinne des ArbZG?
- Die gesetzlich anerkannten Feiertage des jeweiligen Bundeslandes. Der Ort der Beschäftigung entscheidet, nicht der Wohnort. Da Feiertage Ländersache sind, kann ein Tag im einen Bundesland Feiertag und im Nachbarland Arbeitstag sein.
- Darf ich am Sonntag freiwillig arbeiten?
- Nein, das ArbZG-Verbot ist objektiv und kann nicht durch Zustimmung des Arbeitnehmers ausgehebelt werden. Auch ein freiwilliger Einsatz wäre eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG, verantwortlich ist der Arbeitgeber.
Quellen
- § 9 ArbZG, Sonn- und Feiertagsruhe
- § 10 ArbZG, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
- § 11 ArbZG, Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit erfassen?Ja. Seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer einzuführen. Der Anspruch leitet sich aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG i. V. m. dem EuGH-Urteil C-55/18 ("Stechuhr-Urteil") ab.
- Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?Überstunden sind Stunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Mehrarbeit ist Zeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach ArbZG hinaus. Jede Mehrarbeit ist Überstunde, aber nicht jede Überstunde ist Mehrarbeit.
- Was ist die maximale Wochenarbeitszeit in Deutschland?Regulär 48 Stunden (6 Werktage × 8 Stunden), maximal 60 Stunden mit Ausgleich (6 × 10). Im Schnitt über 4 Monate dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden (EU-Richtlinie 2003/88/EG).