Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?
Antwort
Überstunden sind Stunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Mehrarbeit ist Zeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach ArbZG hinaus. Jede Mehrarbeit ist Überstunde, aber nicht jede Überstunde ist Mehrarbeit.
Überstunden: vertragliche Definition
Überstunden sind alle Arbeitsstunden, die über die im Arbeitsvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Wer vertraglich 35 Stunden pro Woche schuldet und tatsächlich 40 leistet, hat 5 Überstunden.
Die Bezugsgröße ist also der Vertrag, nicht das Gesetz.
Mehrarbeit: gesetzliche Definition
Mehrarbeit bezieht sich auf das Arbeitszeitgesetz. Sie ist Zeit über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit hinaus. Nach § 3 ArbZG sind das acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf bis zu zehn Stunden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Wer darüber hinausgeht, leistet Mehrarbeit.
In der Praxis ist Mehrarbeit oft die Ausnahme, weil sie nur in eng begrenzten Fällen erlaubt ist: außergewöhnliche Fälle (§ 14 ArbZG), behördliche Ausnahmebewilligung (§ 15 ArbZG) oder tarifvertragliche Sonderregelungen.
Das Verhältnis zueinander
Die einfache Faustregel:
- Jede Mehrarbeit ist eine Überstunde, denn wer die gesetzliche Höchstgrenze reißt, ist auch über die vertragliche Soll-Arbeitszeit hinaus.
- Nicht jede Überstunde ist Mehrarbeit, wer 35 Vertragsstunden hat und 40 arbeitet, hat 5 Überstunden, aber keine Mehrarbeit (die gesetzliche Grenze liegt höher).
Praktische Konsequenz: Überstunden sind alltäglich und meist über Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Mehrarbeit ist ein arbeitsschutzrechtlicher Begriff und ein Warnsignal, sie bedeutet, dass das ArbZG-Limit überschritten wurde.
Besonderheiten für Schwerbehinderte und Jugendliche
Bei besonders geschützten Personengruppen verschiebt sich der Begriff. § 207 SGB IX besteht aus einem Satz: Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt. Was dabei als Mehrarbeit zählt, steht nicht im Gesetz. Bei Jugendlichen deckelt § 8 Abs. 1 JArbSchG die Arbeitszeit bei acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich, mit engen Ausnahmen in den folgenden Absätzen.
Verwandte Fragen
- Müssen Überstunden bezahlt werden?
- Grundsätzlich ja, aber das genaue Wie hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Pauschale Klauseln „alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nach BAG nur eingeschränkt wirksam, vor allem bei niedrigeren Gehältern.
- Können Überstunden mit Freizeit ausgeglichen werden?
- Ja, wenn das im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist, etwa über ein Stundenkonto. Ohne Regelung hast du keinen automatischen Anspruch auf Freizeitausgleich statt Bezahlung.
- Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?
- Nur eingeschränkt. In Notfällen ja, sonst nur, wenn das im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen ist. Ohne eine solche Regelung bist du nicht zu Überstunden verpflichtet.
Quellen
- § 3 ArbZG, Arbeitszeit der Arbeitnehmer
- § 14 ArbZG, Außergewöhnliche Fälle
- § 207 SGB IX, Mehrarbeit Schwerbehinderter
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit erfassen?Ja. Seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Die Pflicht folgt aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, ausgelegt im Licht des EuGH-Urteils C-55/18 ("Stechuhr-Urteil").
- Was ist die maximale Wochenarbeitszeit in Deutschland?Regulär 48 Stunden (6 Werktage × 8 Stunden), ohne Tarifvertrag maximal 60 Stunden mit Ausgleich (6 × 10). Den Ausgleich misst § 3 ArbZG über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen, per Tarifvertrag kann der Bezugszeitraum auf zwölf Kalendermonate gehen (§ 7 Abs. 8 ArbZG).
- Was ist Gleitzeit?Bei Gleitzeit legst du selbst fest, wann du arbeitest, aber nur innerhalb eines vereinbarten Rahmens und meist um eine Kernzeit herum. Was du mehr oder weniger arbeitest, läuft auf ein Gleitzeitkonto. Anders als bei Vertrauensarbeitszeit ist der Stand jederzeit ablesbar.