Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?
Antwort
Überstunden sind Stunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Mehrarbeit ist Zeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach ArbZG hinaus. Jede Mehrarbeit ist Überstunde, aber nicht jede Überstunde ist Mehrarbeit.
Überstunden: vertragliche Definition
Überstunden sind alle Arbeitsstunden, die über die im Arbeitsvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Wer vertraglich 35 Stunden pro Woche schuldet und tatsächlich 40 leistet, hat 5 Überstunden.
Die Bezugsgröße ist also der Vertrag, nicht das Gesetz. Was als Überstunde gilt, hängt vom individuellen Arbeitsverhältnis ab.
Mehrarbeit: gesetzliche Definition
Mehrarbeit bezieht sich auf das Arbeitszeitgesetz. Sie ist Zeit, die über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG hinausgeht, also über 8 Stunden pro Werktag bzw. über 10 Stunden, wenn diese nicht durch Ausgleich kompensiert werden.
In der Praxis ist Mehrarbeit oft die Ausnahme, weil sie nur in eng begrenzten Fällen erlaubt ist: außergewöhnliche Fälle (§ 14 ArbZG), behördliche Ausnahmebewilligung (§ 15 ArbZG) oder tarifvertragliche Sonderregelungen.
Das Verhältnis zueinander
Die einfache Faustregel:
- Jede Mehrarbeit ist eine Überstunde, denn wer die gesetzliche Höchstgrenze reißt, ist auch über die vertragliche Soll-Arbeitszeit hinaus.
- Nicht jede Überstunde ist Mehrarbeit, wer 35 Vertragsstunden hat und 40 arbeitet, hat 5 Überstunden, aber keine Mehrarbeit (die gesetzliche Grenze liegt höher).
Praktische Konsequenz: Überstunden sind alltäglich und meist über Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Mehrarbeit ist ein arbeitsschutzrechtlicher Begriff und ein Warnsignal, sie bedeutet, dass das ArbZG-Limit überschritten wurde.
Besonderheiten für Schwerbehinderte und Jugendliche
Bei besonders geschützten Personengruppen verschiebt sich der Begriff. Für schwerbehinderte Menschen gilt nach § 207 SGB IX: Mehrarbeit ist jede Arbeit über 8 Stunden täglich, und sie kann auf Verlangen ohne Begründung verweigert werden. Bei Jugendlichen verbietet § 8 JArbSchG Mehrarbeit fast vollständig.
Verwandte Fragen
- Müssen Überstunden bezahlt werden?
- Grundsätzlich ja, aber das genaue Wie hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Pauschale Klauseln „alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nach BAG nur eingeschränkt wirksam, vor allem bei niedrigeren Gehältern.
- Können Überstunden mit Freizeit ausgeglichen werden?
- Ja, wenn das im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist, etwa über ein Stundenkonto. Ohne Regelung haben Arbeitnehmer keinen automatischen Anspruch auf Freizeitausgleich statt Bezahlung.
- Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?
- Nur eingeschränkt. In Notfällen ja, sonst nur, wenn das im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen ist. Ohne entsprechende Regelung ist der Arbeitnehmer nicht zur Mehrarbeit verpflichtet.
Quellen
- § 3 ArbZG, Arbeitszeit der Arbeitnehmer
- § 14 ArbZG, Außergewöhnliche Fälle
- § 207 SGB IX, Mehrarbeit Schwerbehinderter
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit erfassen?Ja. Seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer einzuführen. Der Anspruch leitet sich aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG i. V. m. dem EuGH-Urteil C-55/18 ("Stechuhr-Urteil") ab.
- Was ist die maximale Wochenarbeitszeit in Deutschland?Regulär 48 Stunden (6 Werktage × 8 Stunden), maximal 60 Stunden mit Ausgleich (6 × 10). Im Schnitt über 4 Monate dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden (EU-Richtlinie 2003/88/EG).
- Was ist Gleitzeit?Ein Arbeitszeitmodell mit flexibler Lage der Arbeitszeit innerhalb von Rahmen- und meist Kernzeiten. Der Saldo wird über ein Gleitzeitkonto geführt, anders als bei Vertrauensarbeitszeit gibt es einen klaren Rahmen.