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FAQ · Arbeitszeit

Was ist die maximale Wochenarbeitszeit in Deutschland?

Antwort

Regulär 48 Stunden (6 Werktage × 8 Stunden), maximal 60 Stunden mit Ausgleich (6 × 10). Im Schnitt über 4 Monate dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden (EU-Richtlinie 2003/88/EG).

Es gibt keine direkte Wochengrenze im ArbZG

Das deutsche Arbeitszeitgesetz nennt keine Wochenstundenzahl. Die Obergrenze ergibt sich indirekt aus § 3 ArbZG: 8 Stunden pro Werktag × 6 Werktage (Montag bis Samstag) = 48 Stunden pro Woche regulär.

Wer regelmäßig auf 10 Stunden täglich geht (was nach § 3 ArbZG nur mit Ausgleich erlaubt ist), kommt rechnerisch auf 60 Wochenstunden im absoluten Maximum. Das ist die harte Decke, alles darüber ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG.

EU-Recht: 48-Stunden-Schnitt über 4 Monate

Zusätzlich greift die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. Sie schreibt vor, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über einen Bezugszeitraum von 4 Monaten 48 Stunden nicht überschreiten darf, inklusive Überstunden.

Eine Woche mit 60 Stunden ist also nur okay, wenn andere Wochen entsprechend kürzer ausfallen. Permanente 60-Stunden-Wochen sind weder nach ArbZG noch nach EU-Recht zulässig.

Tarifverträge können enger sein

Viele Tarifverträge setzen deutlich engere Grenzen. Der TVöD definiert Vollzeit z. B. mit 39 Stunden pro Woche, die IG-Metall-Tarifverträge teilweise mit 35. Diese Werte sind die vertragliche Soll-Arbeitszeit, die gesetzliche Höchstgrenze bleibt davon unberührt, wird aber praktisch fast nie erreicht.

Ausnahmen für bestimmte Branchen

Für Krankenhäuser, Notdienste, Verkehrsbetriebe und einige andere Branchen lässt § 7 ArbZG abweichende Regelungen über Tarifvertrag zu, etwa längere Bereitschaftsdienste. Die EU-48-Stunden-Grenze über 4 Monate bleibt aber als äußere Schranke.

Verwandte Fragen

Was ist die tägliche Höchstarbeitszeit?
Nach § 3 ArbZG 8 Stunden, mit Ausgleich auf 10 Stunden erweiterbar. Der Ausgleich muss innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen erfolgen, damit der Durchschnitt bei 8 Stunden bleibt.
Gilt die 48-Stunden-Grenze auch für Selbstständige?
Nein. Das ArbZG gilt nur für Arbeitnehmer. Selbstständige unterliegen keiner gesetzlichen Höchstarbeitszeit, müssen aber ihre Arbeitszeit aus haftungs- und steuerlichen Gründen dokumentieren können.
Was passiert bei einer 7-Tage-Woche?
Sonntagsarbeit ist nach § 9 ArbZG grundsätzlich verboten. Ausnahmen nach § 10 ArbZG (Krankenhäuser, Notdienste, Gastronomie) erlauben Sonntagsarbeit, dann muss aber innerhalb von 2 Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden (§ 11 ArbZG).

Quellen

Stand:

Im Glossar

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