Was ist die maximale Wochenarbeitszeit in Deutschland?
Antwort
Regulär 48 Stunden (6 Werktage × 8 Stunden), ohne Tarifvertrag maximal 60 Stunden mit Ausgleich (6 × 10). Den Ausgleich misst § 3 ArbZG über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen, per Tarifvertrag kann der Bezugszeitraum auf zwölf Kalendermonate gehen (§ 7 Abs. 8 ArbZG).
Es gibt keine direkte Wochengrenze im ArbZG
Das deutsche Arbeitszeitgesetz nennt keine Wochenstundenzahl. Die Obergrenze ergibt sich indirekt aus § 3 ArbZG: 8 Stunden pro Werktag × 6 Werktage (Montag bis Samstag) = 48 Stunden pro Woche regulär.
Wer regelmäßig auf 10 Stunden täglich geht (was nach § 3 ArbZG nur mit Ausgleich erlaubt ist), kommt rechnerisch auf 60 Wochenstunden. Ohne Tarifvertrag ist damit Schluss. Wer darüber hinaus beschäftigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG. Mit Tarifvertrag geht mehr, dazu unten.
Bezugszeiträume: EU-Recht und ArbZG
Zusätzlich greift die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. Sie schreibt vor, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit inklusive Überstunden 48 Stunden nicht überschreiten darf, und setzt dafür im Grundfall einen Bezugszeitraum von vier Monaten an.
Das deutsche Recht rechnet über die Tagesgrenze und über ein längeres Fenster. Die zehn Stunden sind nach § 3 ArbZG nur erlaubt, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden". Bei tarifvertraglichen Abweichungen wird das Fenster noch länger, dazu unten mehr.
Eine Woche mit 60 Stunden ist also nur okay, wenn andere Wochen entsprechend kürzer ausfallen. Permanente 60-Stunden-Wochen sind weder nach ArbZG noch nach EU-Recht zulässig.
Tarifverträge können enger sein
Viele Tarifverträge setzen deutlich engere Grenzen. Der TVöD definiert Vollzeit z. B. mit 39 Stunden pro Woche, die IG-Metall-Tarifverträge teilweise mit 35. Diese Werte sind die vertragliche Soll-Arbeitszeit, die gesetzliche Höchstgrenze bleibt davon unberührt, wird aber praktisch fast nie erreicht.
Ausnahmen für bestimmte Branchen
Für Krankenhäuser, Notdienste, Verkehrsbetriebe und einige andere Branchen lässt § 7 ArbZG abweichende Regelungen über Tarifvertrag zu. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ArbZG darf die Arbeitszeit dann „über zehn Stunden werktäglich" verlängert werden, „wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt". Damit sind auch mehr als 60 Wochenstunden möglich, und ein Verstoß gegen § 3 ArbZG liegt dann nicht vor. Eine Obergrenze bleibt auch dann. Nur wird der Bezugszeitraum länger: „darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten" (§ 7 Abs. 8 ArbZG). Bei behördlich bewilligten Ausnahmen sind es sechs Kalendermonate oder 24 Wochen.
Verwandte Fragen
- Was ist die tägliche Höchstarbeitszeit?
- Nach § 3 ArbZG 8 Stunden, mit Ausgleich auf 10 Stunden erweiterbar. Der Ausgleich muss innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen erfolgen, damit der Durchschnitt bei 8 Stunden bleibt.
- Gilt die 48-Stunden-Grenze auch für Selbstständige?
- Nein. Das ArbZG gilt nur für Arbeitnehmer. Selbstständige unterliegen keiner gesetzlichen Höchstarbeitszeit, müssen aber ihre Arbeitszeit aus haftungs- und steuerlichen Gründen dokumentieren können.
- Was passiert bei einer 7-Tage-Woche?
- Sonntagsarbeit ist nach § 9 ArbZG grundsätzlich verboten. Ausnahmen nach § 10 ArbZG (Krankenhäuser, Notdienste, Gastronomie) erlauben Sonntagsarbeit, dann muss aber ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Für Arbeit an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, sind es acht Wochen (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen ohnehin beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Abs. 1 ArbZG).
Quellen
- § 3 ArbZG, Arbeitszeit der Arbeitnehmer
- EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG
- § 7 ArbZG, Abweichende Regelungen
- § 22 ArbZG, Bußgeldvorschriften
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit erfassen?Ja. Seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Die Pflicht folgt aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, ausgelegt im Licht des EuGH-Urteils C-55/18 ("Stechuhr-Urteil").
- Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?Überstunden sind Stunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Mehrarbeit ist Zeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach ArbZG hinaus. Jede Mehrarbeit ist Überstunde, aber nicht jede Überstunde ist Mehrarbeit.
- Was ist Gleitzeit?Bei Gleitzeit legst du selbst fest, wann du arbeitest, aber nur innerhalb eines vereinbarten Rahmens und meist um eine Kernzeit herum. Was du mehr oder weniger arbeitest, läuft auf ein Gleitzeitkonto. Anders als bei Vertrauensarbeitszeit ist der Stand jederzeit ablesbar.