Was ist die maximale Wochenarbeitszeit in Deutschland?
Antwort
Regulär 48 Stunden (6 Werktage × 8 Stunden), maximal 60 Stunden mit Ausgleich (6 × 10). Im Schnitt über 4 Monate dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden (EU-Richtlinie 2003/88/EG).
Es gibt keine direkte Wochengrenze im ArbZG
Das deutsche Arbeitszeitgesetz nennt keine Wochenstundenzahl. Die Obergrenze ergibt sich indirekt aus § 3 ArbZG: 8 Stunden pro Werktag × 6 Werktage (Montag bis Samstag) = 48 Stunden pro Woche regulär.
Wer regelmäßig auf 10 Stunden täglich geht (was nach § 3 ArbZG nur mit Ausgleich erlaubt ist), kommt rechnerisch auf 60 Wochenstunden im absoluten Maximum. Das ist die harte Decke, alles darüber ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG.
EU-Recht: 48-Stunden-Schnitt über 4 Monate
Zusätzlich greift die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. Sie schreibt vor, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über einen Bezugszeitraum von 4 Monaten 48 Stunden nicht überschreiten darf, inklusive Überstunden.
Eine Woche mit 60 Stunden ist also nur okay, wenn andere Wochen entsprechend kürzer ausfallen. Permanente 60-Stunden-Wochen sind weder nach ArbZG noch nach EU-Recht zulässig.
Tarifverträge können enger sein
Viele Tarifverträge setzen deutlich engere Grenzen. Der TVöD definiert Vollzeit z. B. mit 39 Stunden pro Woche, die IG-Metall-Tarifverträge teilweise mit 35. Diese Werte sind die vertragliche Soll-Arbeitszeit, die gesetzliche Höchstgrenze bleibt davon unberührt, wird aber praktisch fast nie erreicht.
Ausnahmen für bestimmte Branchen
Für Krankenhäuser, Notdienste, Verkehrsbetriebe und einige andere Branchen lässt § 7 ArbZG abweichende Regelungen über Tarifvertrag zu, etwa längere Bereitschaftsdienste. Die EU-48-Stunden-Grenze über 4 Monate bleibt aber als äußere Schranke.
Verwandte Fragen
- Was ist die tägliche Höchstarbeitszeit?
- Nach § 3 ArbZG 8 Stunden, mit Ausgleich auf 10 Stunden erweiterbar. Der Ausgleich muss innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen erfolgen, damit der Durchschnitt bei 8 Stunden bleibt.
- Gilt die 48-Stunden-Grenze auch für Selbstständige?
- Nein. Das ArbZG gilt nur für Arbeitnehmer. Selbstständige unterliegen keiner gesetzlichen Höchstarbeitszeit, müssen aber ihre Arbeitszeit aus haftungs- und steuerlichen Gründen dokumentieren können.
- Was passiert bei einer 7-Tage-Woche?
- Sonntagsarbeit ist nach § 9 ArbZG grundsätzlich verboten. Ausnahmen nach § 10 ArbZG (Krankenhäuser, Notdienste, Gastronomie) erlauben Sonntagsarbeit, dann muss aber innerhalb von 2 Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden (§ 11 ArbZG).
Quellen
- § 3 ArbZG, Arbeitszeit der Arbeitnehmer
- EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG
- § 22 ArbZG, Bußgeldvorschriften
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit erfassen?Ja. Seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer einzuführen. Der Anspruch leitet sich aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG i. V. m. dem EuGH-Urteil C-55/18 ("Stechuhr-Urteil") ab.
- Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?Überstunden sind Stunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Mehrarbeit ist Zeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach ArbZG hinaus. Jede Mehrarbeit ist Überstunde, aber nicht jede Überstunde ist Mehrarbeit.
- Was ist Gleitzeit?Ein Arbeitszeitmodell mit flexibler Lage der Arbeitszeit innerhalb von Rahmen- und meist Kernzeiten. Der Saldo wird über ein Gleitzeitkonto geführt, anders als bei Vertrauensarbeitszeit gibt es einen klaren Rahmen.