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Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Hauptgericht der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Verbindliche Auslegung des EU-Rechts mit Vorrang vor nationalem Recht der Mitgliedstaaten.

Aufbau und Aufgaben

Der Gerichtshof der Europäischen Union (CJEU) besteht aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof (EuGH) und dem Gericht (EuG). Beide haben ihren Sitz in Luxemburg. Der EuGH ist für Vorabentscheidungen aus den Mitgliedstaaten, Vertragsverletzungsverfahren und Rechtsmittel gegen Entscheidungen des EuG zuständig. Er sichert die einheitliche Auslegung des EU-Rechts in allen 27 Mitgliedstaaten.

Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)

Für das Arbeitsrecht ist das der wichtigste Weg. Stellt sich in einem nationalen Verfahren eine Frage zur Auslegung von EU-Recht, kann das Gericht sie dem EuGH vorlegen; letztinstanzliche Gerichte müssen sogar. Der EuGH antwortet mit einer Auslegung, die das vorlegende Gericht und alle anderen Gerichte der Union bindet. Den konkreten Rechtsstreit entscheidet danach das nationale Gericht.

Prägende Arbeitsrechts-Urteile

Wichtige EuGH-Urteile mit Arbeitsrechts-Bezug: C-55/18 CCOO (Stechuhr-Urteil, 14.05.2019, objektive Arbeitszeiterfassung), C-684/16 Max-Planck-Gesellschaft (06.11.2018, Verfall von Urlaub nur nach Hinweis), C-518/15 Matzak (Bereitschaft als Arbeitszeit), C-409/16 Kalliri (Größen-Mindestanforderungen als geschlechtsbezogene Diskriminierung), C-414/16 Egenberger (kirchliches Selbstbestimmungsrecht und AGG).

Vorrang des EU-Rechts

Steht nationales Recht im Widerspruch zu EU-Recht in einer vom EuGH ausgelegten Form, muss das nationale Gericht das EU-Recht anwenden (Costa/E.N.E.L., 1964). Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Vertragsverletzungen abzustellen. Tun sie es nicht, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen sie einleiten (Art. 258 AEUV).

Häufige Fragen

Unterschied EuGH und EGMR?
Der EuGH ist das Gericht der Europäischen Union (Sitz Luxemburg), zuständig für EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist das Gericht des Europarats (Sitz Straßburg), zuständig für die Europäische Menschenrechtskonvention. Anderer Vertrag, anderer Kreis von Mitgliedstaaten.
Muss sich Deutschland an EuGH-Urteile halten?
Ja. Soweit der EuGH EU-Recht auslegt, sind die deutschen Gerichte daran gebunden und müssen das nationale Recht entsprechend anwenden, notfalls auch entgegen dem Wortlaut, wenn richtlinienkonforme Auslegung möglich ist. Das BAG hat das wiederholt umgesetzt (z. B. zur Arbeitszeiterfassung).