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FAQ · Arbeitszeit

Was zählt als Arbeitszeit?

Antwort

Arbeitszeit ist nach § 2 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen. Umkleidezeit bei vorgeschriebener Arbeitskleidung und Bereitschaftsdienst zählen mit, der Weg zur Arbeit zählt nicht, Rufbereitschaft in der Regel ebenfalls nicht.

Die gesetzliche Definition

§ 2 Abs. 1 ArbZG definiert Arbeitszeit als „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen". Klingt simpel, lässt aber in der Praxis viele Zweifelsfälle offen, vor allem an den Rändern eines Arbeitstages.

Maßgeblich ist: Arbeitszeit ist, wenn der Arbeitnehmer fremdnützig tätig ist, also Arbeitsleistung für den Arbeitgeber erbringt.

Pendelzeit vs. Wegezeit

Der Weg von zu Hause zur Arbeit (Pendelzeit) ist keine Arbeitszeit, selbst dann nicht, wenn die Strecke lang ist. Anders bei der Wegezeit zwischen mehreren Einsatzorten während des Arbeitstags: Wer als Außendienstler von Kunde A zu Kunde B fährt, leistet Arbeitszeit.

Bei Dienstreisen ist die Lage schwieriger. Es kommt darauf an, ob die Reise angeordnet war und ob du unterwegs tatsächlich arbeitest. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, das Nähere steht meist im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Umkleidezeit kann Arbeitszeit sein

Wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung vorschreibt und das Umziehen im Betrieb stattfinden muss, ist das Umkleiden Arbeitszeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt (BAG 5 AZR 168/16).

Voraussetzung: Die Kleidung ist auffällig und kann nicht zumutbar auf dem Arbeitsweg getragen werden, oder der Arbeitgeber verlangt das Umziehen ausdrücklich am Arbeitsplatz.

Bereitschaftsdienst vs. Rufbereitschaft

Wer Bereitschaftsdienst leistet, also am Arbeitsplatz oder einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort verbringt und jederzeit eingreifen kann, leistet Arbeitszeit, auch wenn nichts zu tun ist. Auch die Leerlaufphasen zählen mit, solange du den vorgegebenen Ort nicht verlassen darfst.

Rufbereitschaft (Standby-Dienst) hingegen, bei der du dich an einem selbstgewählten Ort aufhalten darfst und nur erreichbar sein musst, zählt in der Regel nicht als Arbeitszeit, sondern nur der tatsächliche Einsatz. Je enger die Vorgaben werden, desto eher kippt diese Einordnung.

Verwandte Fragen

Ist die Mittagspause Arbeitszeit?
Nein. Pausen werden nach § 2 ArbZG explizit von der Arbeitszeit ausgenommen und sind in der Regel auch nicht zu vergüten, wenn nicht der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes regelt.
Sind Schulungen und Fortbildungen Arbeitszeit?
Wenn die Fortbildung vom Arbeitgeber angeordnet oder verpflichtend ist und der dienstlichen Tätigkeit dient, ja. Freiwillige Weiterbildung in der Freizeit ist keine Arbeitszeit.
Zählen Raucherpausen zur Arbeitszeit?
Nein. Raucher- und private Kurzpausen sind keine Arbeitszeit. Viele Arbeitgeber verlangen das Ausstempeln. Fehlt eine klare Regelung im Betrieb, ist die Handhabung Auslegungssache.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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