Wie lange ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?
Antwort
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können längere oder, in engen Grenzen, kürzere Fristen vorsehen.
Die gesetzliche Grundfrist: vier Wochen
§ 622 Abs. 1 BGB regelt die Grundkündigungsfrist: Ein Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Diese Frist gilt für Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.
„Vier Wochen" sind dabei genau 28 Tage, nicht ein Monat. Wer am 3. März kündigt, ist also frühestens zum 31. März oder zum 15. April aus dem Vertrag (4 Wochen ab dem 3. März wären der 31. März).
Verlängerte Fristen für Arbeitgeber gelten nicht automatisch für Arbeitnehmer
§ 622 Abs. 2 BGB staffelt die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber nach Betriebszugehörigkeit (siehe separate FAQ). Für den Arbeitnehmer bleibt es bei der vierwöchigen Grundfrist, es sei denn, der Arbeitsvertrag vereinbart, dass die längeren Arbeitgeberfristen auch für die Arbeitnehmerkündigung gelten. Das ist zulässig, kommt in der Praxis aber selten vor.
Tarifvertrag und Arbeitsvertrag können abweichen
Ein Tarifvertrag kann die Kündigungsfristen verlängern oder verkürzen (§ 622 Abs. 4 BGB). In tarifgebundenen Branchen, etwa im öffentlichen Dienst (TVöD), gelten oft andere Fristen.
Der Arbeitsvertrag kann die Frist verlängern, aber nicht unter die gesetzliche Frist absenken. Eine Ausnahme: In Kleinbetrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist eine vertragliche Verkürzung auf vier Wochen ohne festen Stichtag möglich (§ 622 Abs. 5 BGB).
Sonderfall Probezeit
Während einer vereinbarten Probezeit (höchstens sechs Monate) gilt für beide Seiten eine verkürzte Frist von zwei Wochen, ohne festen Stichtag (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Kündigung kann also zu jedem beliebigen Tag erklärt werden.
Verwandte Fragen
- Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?
- Ja. § 623 BGB schreibt die Schriftform zwingend vor, eigenhändige Unterschrift auf Papier. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Fax ist unwirksam. Die Frist beginnt erst mit Zugang des unterschriebenen Originals.
- Was passiert, wenn ich kürzer kündige als die Frist vorsieht?
- Die Kündigung ist nicht unwirksam, sondern wird automatisch auf den nächstmöglichen zulässigen Termin umgedeutet. Bis dahin bleibst du arbeitsverpflichtet, und der Arbeitgeber lohnzahlungspflichtig.
- Zählt der Tag des Zugangs der Kündigung mit?
- Nein. Die Frist beginnt mit dem auf den Zugang folgenden Tag. Wer die Kündigung am 3. März zugestellt bekommt, bei dem läuft die Vierwochenfrist ab dem 4. März.
Quellen
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Wie lange ist die Kündigungsfrist für Arbeitgeber?Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers verlängert sich nach § 622 Abs. 2 BGB mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Sie reicht von einem Monat (nach 2 Jahren) bis zu sieben Monaten (nach 20 Jahren), jeweils zum Ende eines Kalendermonats.
- Was ist ein Aufhebungsvertrag?Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem festgelegten Termin zu beenden, ohne Kündigung und ohne Kündigungsfrist. Er birgt das Risiko einer 12-wöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
- Was ist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?Eine Sperrzeit ist ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 159 SGB III, meist 12 Wochen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat, etwa durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder Aufhebungsvertrag.