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FAQ · Kuendigung

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Arbeitgeber?

Antwort

Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers verlängert sich nach § 622 Abs. 2 BGB mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Sie reicht von einem Monat (nach 2 Jahren) bis zu sieben Monaten (nach 20 Jahren), jeweils zum Ende eines Kalendermonats.

Die gestaffelten Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB

Für die Kündigung durch den Arbeitgeber gilt eine gestaffelte Verlängerung der Kündigungsfrist abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht.

- 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Monatsende
- 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende
- 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende
- 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende
- 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende
- 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende
- 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende

Vor zwei Jahren: die Grundfrist

In den ersten beiden Jahren der Beschäftigung gilt die Grundkündigungsfrist aus § 622 Abs. 1 BGB: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Sie ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich.

Während einer Probezeit (bis zu 6 Monate) reduziert sich die Frist beidseitig auf zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).

Nur Verlängerung, keine Kürzung

Die gestaffelten Fristen verlängern nur die Frist des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer bleibt bei der Grundfrist von vier Wochen, es sei denn, der Arbeitsvertrag vereinbart ausdrücklich, dass die längeren Fristen auch für ihn gelten. Eine vertragliche Kürzung der Arbeitgeberfrist ist außerhalb von Tarifverträgen unzulässig (§ 622 Abs. 6 BGB darf die Arbeitnehmerfrist nicht länger sein als die Arbeitgeberfrist).

Sonderfall: Tarifvertrag und kleine Betriebe

Tarifverträge können die Fristen abweichend regeln, auch verkürzen (§ 622 Abs. 4 BGB). Kleinbetriebe mit bis zu 20 Beschäftigten dürfen vertraglich eine einheitliche Vier-Wochen-Frist ohne festen Stichtag vereinbaren (§ 622 Abs. 5 BGB), die Staffelung nach Betriebszugehörigkeit gilt aber auch hier.

Verwandte Fragen

Zählen die Zeiten vor dem 25. Lebensjahr noch nicht mit?
Doch. Die alte Regelung in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, die Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr ausschloss, ist seit dem EuGH-Urteil "Kücükdeveci" (C-555/07) wegen Altersdiskriminierung nicht mehr anwendbar. Alle Beschäftigungsjahre zählen.
Wann beginnt die Frist genau zu laufen?
Mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitnehmer. Der Tag des Zugangs zählt nicht mit. Eine Kündigung am 31. Mai zugestellt mit Drei-Monats-Frist beendet das Arbeitsverhältnis zum 31. August.
Was passiert bei Betriebsübergang nach § 613a BGB?
Die Beschäftigungszeit beim alten Arbeitgeber zählt für die Frist beim neuen Arbeitgeber weiter. Ein Betriebsübergang setzt die Uhr nicht auf null.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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