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FAQ · Kuendigung

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Arbeitgeber?

Antwort

Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers verlängert sich nach § 622 Abs. 2 BGB mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Sie reicht von einem Monat (nach 2 Jahren) bis zu sieben Monaten (nach 20 Jahren), jeweils zum Ende eines Kalendermonats.

Die gestaffelten Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB

Kündigt der Arbeitgeber, wächst die Frist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht.

- 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Monatsende
- 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende
- 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende
- 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende
- 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende
- 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende
- 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende

Vor zwei Jahren: die Grundfrist

In den ersten beiden Jahren der Beschäftigung gilt die Grundkündigungsfrist aus § 622 Abs. 1 BGB: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Sie ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich.

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens sechs Monate, kann beidseitig mit zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB).

Längere Fristen für den Arbeitgeber, nie längere für dich

Die gestaffelten Fristen verlängern nur die Frist des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer bleibt bei der Grundfrist von vier Wochen, es sei denn, der Arbeitsvertrag vereinbart ausdrücklich, dass die längeren Fristen auch für ihn gelten. Umgekehrt gilt eine harte Grenze: Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).

Sonderfall: Tarifvertrag und kleine Betriebe

Tarifverträge können die Fristen abweichend regeln, auch verkürzen (§ 622 Abs. 4 BGB). Einzelvertraglich geht das nur in zwei Fällen (§ 622 Abs. 5 BGB): bei einer vorübergehenden Aushilfe innerhalb der ersten drei Monate, und in Betrieben mit in der Regel höchstens 20 Arbeitnehmern, wobei auch dort vier Wochen nicht unterschritten werden dürfen. Verkürzt werden darf ohnehin nur die Grundfrist aus Absatz 1. Die Staffelung nach Betriebszugehörigkeit bleibt.

Verwandte Fragen

Zählen Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr mit?
Ja. Die frühere Regelung, die diese Jahre ausklammerte, ist seit dem EuGH-Urteil "Kücükdeveci" (C-555/07) wegen Altersdiskriminierung nicht mehr anzuwenden. Im heutigen Wortlaut des § 622 BGB steht sie nicht mehr. Alle Beschäftigungsjahre zählen.
Wann beginnt die Frist genau zu laufen?
Mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitnehmer. Der Tag des Zugangs zählt nicht mit. Eine Kündigung am 31. Mai zugestellt mit Drei-Monats-Frist beendet das Arbeitsverhältnis zum 31. August.
Was passiert bei Betriebsübergang nach § 613a BGB?
Die Beschäftigungszeit beim alten Arbeitgeber zählt für die Frist beim neuen Arbeitgeber weiter. Ein Betriebsübergang setzt die Uhr nicht auf null.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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