Wie lange ist die Kündigungsfrist für Arbeitgeber?
Antwort
Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers verlängert sich nach § 622 Abs. 2 BGB mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Sie reicht von einem Monat (nach 2 Jahren) bis zu sieben Monaten (nach 20 Jahren), jeweils zum Ende eines Kalendermonats.
Die gestaffelten Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB
Für die Kündigung durch den Arbeitgeber gilt eine gestaffelte Verlängerung der Kündigungsfrist abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht.
- 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Monatsende
- 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende
- 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende
- 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende
- 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende
- 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende
- 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende
Vor zwei Jahren: die Grundfrist
In den ersten beiden Jahren der Beschäftigung gilt die Grundkündigungsfrist aus § 622 Abs. 1 BGB: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Sie ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich.
Während einer Probezeit (bis zu 6 Monate) reduziert sich die Frist beidseitig auf zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).
Nur Verlängerung, keine Kürzung
Die gestaffelten Fristen verlängern nur die Frist des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer bleibt bei der Grundfrist von vier Wochen, es sei denn, der Arbeitsvertrag vereinbart ausdrücklich, dass die längeren Fristen auch für ihn gelten. Eine vertragliche Kürzung der Arbeitgeberfrist ist außerhalb von Tarifverträgen unzulässig (§ 622 Abs. 6 BGB darf die Arbeitnehmerfrist nicht länger sein als die Arbeitgeberfrist).
Sonderfall: Tarifvertrag und kleine Betriebe
Tarifverträge können die Fristen abweichend regeln, auch verkürzen (§ 622 Abs. 4 BGB). Kleinbetriebe mit bis zu 20 Beschäftigten dürfen vertraglich eine einheitliche Vier-Wochen-Frist ohne festen Stichtag vereinbaren (§ 622 Abs. 5 BGB), die Staffelung nach Betriebszugehörigkeit gilt aber auch hier.
Verwandte Fragen
- Zählen die Zeiten vor dem 25. Lebensjahr noch nicht mit?
- Doch. Die alte Regelung in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, die Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr ausschloss, ist seit dem EuGH-Urteil "Kücükdeveci" (C-555/07) wegen Altersdiskriminierung nicht mehr anwendbar. Alle Beschäftigungsjahre zählen.
- Wann beginnt die Frist genau zu laufen?
- Mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitnehmer. Der Tag des Zugangs zählt nicht mit. Eine Kündigung am 31. Mai zugestellt mit Drei-Monats-Frist beendet das Arbeitsverhältnis zum 31. August.
- Was passiert bei Betriebsübergang nach § 613a BGB?
- Die Beschäftigungszeit beim alten Arbeitgeber zählt für die Frist beim neuen Arbeitgeber weiter. Ein Betriebsübergang setzt die Uhr nicht auf null.
Quellen
- § 622 BGB, Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
- EuGH C-555/07 (Kücükdeveci), Verbot der Altersdiskriminierung bei Kündigungsfristen
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Was ist ein Aufhebungsvertrag?Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem festgelegten Termin zu beenden, ohne Kündigung und ohne Kündigungsfrist. Er birgt das Risiko einer 12-wöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
- Was ist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?Eine Sperrzeit ist ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 159 SGB III, meist 12 Wochen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat, etwa durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder Aufhebungsvertrag.
- Wann ist eine fristlose Kündigung zulässig?Eine fristlose Kündigung ist nach § 626 BGB nur bei einem wichtigen Grund zulässig, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar macht. Sie muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden.