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FAQ · Dsgvo

Dürfen Arbeitgeber meinen Standort tracken?

Antwort

Nur unter engen Voraussetzungen. GPS-Tracking ist ein schwerer Eingriff ins Persönlichkeitsrecht und nach § 26 BDSG / Art. 6 DSGVO nur zulässig, wenn es zwingend erforderlich ist. Heimliche oder dauerhafte Standortüberwachung ist regelmäßig unzulässig (BAG 2 AZR 53/15, 2 AZR 681/13).

Maßstab: Erforderlich, nicht nur nützlich

Standortdaten sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Die Verarbeitung muss eine Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO, § 26 BDSG) und einen legitimen Zweck haben, und sie muss verhältnismäßig sein: geeignet, erforderlich, angemessen. „Wir hätten gerne einen Überblick" reicht nicht.

Zulässige Zwecke sind typischerweise Disposition (z.B. nächster Außendiensttermin), Sicherheit (Alleinarbeitsplätze, Notfall), oder Nachweispflichten bei Fahrtenbüchern. Reine Verhaltens- oder Leistungskontrolle ist regelmäßig unzulässig.

BAG zu heimlicher Überwachung

Das BAG hat in mehreren Entscheidungen klargestellt: Heimliche Überwachung, auch durch Detektive oder GPS-Tracker, ist nur als Ultima Ratio bei konkretem Verdacht auf schwere Pflichtverletzungen zulässig (z.B. 2 AZR 53/15 zum Detektiveinsatz, 2 AZR 681/13 zum Keylogger). Daueraufzeichnung „auf Vorrat" ist unzulässig.

Konsequenz aus § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG: Bei Verdacht auf Straftaten ist die Verarbeitung nur zulässig, wenn dokumentierte tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Was bei zulässigem Tracking nötig ist

Auch bei berechtigtem Standort-Tracking braucht es:

- klare Information der Beschäftigten (Art. 13 DSGVO),
- Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG),
- Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO (Standortdaten stehen auf der Muss-Liste der DSK),
- klare Abschaltzeiten außerhalb der Arbeitszeit und Pausen, der Privatbereich darf nicht erfasst werden.

Privates Handy / Privatfahrten

Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, ist GPS während Privatfahrten zu deaktivieren. Beim BYOD-Smartphone gilt: Tracking-Apps dürfen nicht im Hintergrund laufen, wenn der Beschäftigte nicht arbeitet. Verstöße sind ein häufiger Beanstandungsgrund der Aufsichtsbehörden.

Verwandte Fragen

Darf der Arbeitgeber meinen Dienstwagen per GPS überwachen?
Ja, wenn der Zweck legitim ist (Flottenmanagement, Diebstahlschutz, Nachweis steuerlicher Privatfahrten) und Privatfahrten ausgeblendet werden. Eine reine Verhaltenskontrolle ist unzulässig. Pflicht: Information, Betriebsvereinbarung, DSFA.
Muss ich GPS-Tracking auf dem Handy zustimmen?
Eine echte freie Einwilligung ist im Arbeitsverhältnis schwierig. Stützt sich der Arbeitgeber auf § 26 BDSG, brauchst du formal nicht zustimmen, aber du hast Recht auf Information und kannst die Verhältnismäßigkeit über die Aufsichtsbehörde prüfen lassen.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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