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Krankschreibung

Ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit. Spätestens am vierten Krankheitstag vorzulegen, vertraglich oft schon ab dem ersten Tag verlangbar.

Anzeige- und Nachweispflicht

Die Pflichten des Beschäftigten ergeben sich aus § 5 EFZG. Anzeigepflicht (Abs. 1 Satz 1): Die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer sind dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, also ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel zum üblichen Arbeitsbeginn. Nachweispflicht (Abs. 1 Satz 2): Dauert die AU länger als drei Kalendertage, ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber kann diese Vorlage auch früher verlangen, sogar ab dem ersten Tag.

Beweiswert der AU-Bescheinigung

Die ärztliche AU-Bescheinigung hat einen hohen Beweiswert: Sie ist das gesetzlich vorgesehene Beweismittel der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann den Beweiswert erschüttern, wenn er konkrete Tatsachen vorträgt, die ernsthafte Zweifel an der AU begründen (z. B. parallele Tätigkeiten, ungewöhnliche Umstände). Das BAG hat in mehreren Entscheidungen die Anforderungen konkretisiert (zuletzt 5 AZR 543/22, Entgeltfortzahlung nach Eigenkündigung mit anschließender AU).

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen je Krankheit (§ 3 EFZG), sofern der Arbeitnehmer kein Verschulden trifft. Voraussetzung sind mindestens vier Wochen ununterbrochenes Arbeitsverhältnis (§ 3 Abs. 3 EFZG). Bei wiederholter AU wegen derselben Krankheit kann der Sechs-Wochen-Zeitraum erneut beginnen, wenn zwischen den Erkrankungen mindestens sechs Monate Arbeit lagen oder zwölf Monate seit Beginn der ersten AU vergangen sind (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG).

Verfahren seit 2023 (eAU)

Seit dem 1. Januar 2023 verläuft das Verfahren für gesetzlich Versicherte elektronisch: Der Arzt übermittelt die AU an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Die Patientenausfertigung in Papier dient nur noch als Backup. Privatversicherte bleiben außen vor, sie übergeben den AU-Schein weiterhin in Papier.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich eine Krankschreibung vorlegen?
Gesetzlich spätestens am Arbeitstag, der dem dritten Krankheitstag folgt (§ 5 Abs. 1 EFZG). Der Arbeitgeber kann die Vorlage aber auch früher verlangen, bis hin zum ersten Krankheitstag. Eine entsprechende Anweisung muss nicht begründet werden (BAG, 5 AZR 886/11).
Bekomme ich auch ohne Vorlage Entgelt?
Bei kurzer AU ja, das Entgelt läuft erstmal weiter. Wer aber seine Anzeigepflicht oder Nachweispflicht verletzt, riskiert, dass der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zurückhält, bis der Nachweis vorliegt (§ 7 EFZG, Leistungsverweigerungsrecht).
Was passiert nach den sechs Wochen?
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung zahlt die Krankenkasse Krankengeld nach §§ 44 ff. SGB V. Es beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 % des Nettos, und wird bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gewährt.