Wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Antwort
Nach Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Krankengeld beträgt 70 % des Brutto, maximal 90 % des Netto, und wird für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt (§ 48 SGB V).
Wann der Anspruch beginnt
Krankengeld setzt nahtlos da an, wo die Lohnfortzahlung endet, also typischerweise nach sechs Wochen Krankheit. Der Anspruch besteht für gesetzlich Krankenversicherte, die wegen derselben Krankheit weiterhin arbeitsunfähig sind.
Wichtig: In den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses, also bevor der Anspruch auf Entgeltfortzahlung greift (§ 3 Abs. 3 EFZG), zahlt die Krankenkasse Krankengeld bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Wie hoch ist das Krankengeld?
§ 47 SGB V regelt die Höhe: Krankengeld beträgt
- 70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts,
- maximal 90 % des Nettoarbeitsentgelts.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung deckelt das Brutto, das angesetzt wird. Aktuelle Höchstbeträge veröffentlicht der GKV-Spitzenverband jährlich.
Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen, der Krankenversicherungsbeitrag entfällt für die Bezugsdauer.
Maximale Bezugsdauer: 78 Wochen in 3 Jahren
§ 48 SGB V: Für dieselbe Krankheit wird Krankengeld höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Die Zeit der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber wird auf diese 78 Wochen angerechnet, netto bleiben also typischerweise 72 Wochen Krankengeldbezug nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung.
Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzu, verlängert sich die Höchstdauer nicht, die ursprüngliche Frist läuft weiter. Erst wenn nach Ablauf der 78 Wochen mindestens sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit liegen, kann ein neuer Krankengeld-Anspruch entstehen.
Praktische Fallstricke
Damit das Krankengeld lückenlos fließt, müssen ein paar Punkte stimmen:
- Lückenlose AU-Bescheinigungen. Schon ein Tag „dazwischen" ohne ärztliche Feststellung kann den Anspruch unterbrechen. Folgebescheinigungen am letzten Tag der vorigen AU ausstellen lassen (siehe FAQ).
- Rechtzeitige Meldung an die Krankenkasse, die eAU regelt das im Regelfall automatisch.
- Erreichbarkeit. Die Krankenkasse kann zu Begutachtungen einladen (Medizinischer Dienst); wer nicht reagiert, riskiert Leistungskürzungen.
Verwandte Fragen
- Was passiert, wenn ich nach 78 Wochen immer noch nicht arbeiten kann?
- Nach Auslaufen des Krankengeldes prüft die Rentenversicherung in der Regel einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Daneben kann je nach Konstellation Arbeitslosengeld in Form der „Nahtlosigkeitsregelung" greifen.
- Bekomme ich Krankengeld auch als Privatversicherter?
- Nicht von der gesetzlichen Krankenkasse. Privatversicherte sichern sich über ein Krankentagegeld bei ihrem privaten Krankenversicherer ab, die Konditionen sind tariflich frei vereinbar.
- Wird das Krankengeld versteuert?
- Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen, ohne selbst besteuert zu werden.
Quellen
- § 44 SGB V, Anspruch auf Krankengeld
- § 47 SGB V, Höhe und Berechnung des Krankengeldes
- § 48 SGB V, Dauer des Krankengeldes
- § 3 EFZG, Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Darf ich bei Krankheit von zu Hause arbeiten?Rechtlich strittig, und in der Praxis riskant. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet, dass die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann. Wer trotzdem arbeitet, kann Versicherungsschutz verlieren und den Genesungsprozess gefährden.
- Was passiert mit meinen getrackten Stunden, wenn ich krank werde?Das hängt vom Tool ab. In evaluateMe nimmt eine Krankmeldung die bereits getrackten Stunden des Tages automatisch aus dem Saldo zurück (die Buchungen bleiben sichtbar) und rechnet das Tages-Soll als „Anwesenheit" an, der Krankheitstag zählt nicht als Minus auf dem Stundenkonto.
- Bekomme ich Urlaubstage zurück, wenn ich im Urlaub krank werde?Ja. § 9 BUrlG: Krankheitstage im Urlaub werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist. Die Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen, auch aus dem Ausland.