Darf ich bei Krankheit von zu Hause arbeiten?
Antwort
Rechtlich strittig, und in der Praxis riskant. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet, dass die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann. Wer trotzdem arbeitet, kann Versicherungsschutz verlieren und den Genesungsprozess gefährden.
Was eine AU eigentlich aussagt
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sagt: Der Arbeitnehmer kann die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen. Sie ist eine ärztliche Einschätzung, keine Empfehlung und keine Wahlmöglichkeit. Wer trotz AU arbeitet, widerspricht damit der ärztlichen Feststellung.
Das heißt nicht zwingend, dass jede Tätigkeit verboten ist. Bei einer Stimmband-Entzündung kann man z. B. nicht telefonieren, aber durchaus E-Mails schreiben. Die Grenze ist aber unscharf, und genau da liegt das rechtliche Risiko.
Versicherungsrechtliches Risiko
Wer während einer attestierten AU arbeitet, kann Schutz aus mehreren Versicherungen verlieren:
- Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeitet man trotz AU und passiert ein Unfall, kann der Versicherer die Anerkennung als Arbeitsunfall verweigern, die Beweislage ist schwierig, weil man „eigentlich" nicht hätte arbeiten dürfen.
- Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeld-Versicherung: Wer trotz AU arbeitet, riskiert, dass laufende oder spätere Leistungen gekürzt oder ganz versagt werden, der Versicherer kann argumentieren, die behauptete Schwere der Krankheit sei widerlegt.
- Krankengeldanspruch: Auch die Krankenkasse kann das Krankengeld infrage stellen, wenn parallel gearbeitet wird.
Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich, Einzelfallentscheidungen fallen sehr unterschiedlich aus.
Was sagt das Arbeitsrecht?
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist eine AU kein Arbeitsverbot. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Arbeit während einer AU pauschal untersagt. Der Arbeitgeber kann allerdings argumentieren, dass die Lohnfortzahlung entfällt, wenn die behauptete Arbeitsunfähigkeit durch tatsächliche Arbeit widerlegt wird, vor allem, wenn die Tätigkeit der angegebenen Krankheit deutlich widerspricht.
Praktisch: Wer mit Burnout krankgeschrieben ist und Vollzeit am Laptop sitzt, hat ein Problem. Wer mit einem gebrochenen Bein zwei kurze E-Mails schreibt, eher nicht.
Die pragmatische Empfehlung
Bei Unsicherheit gilt: lieber gar nicht arbeiten und sich auf die Genesung konzentrieren. Wer es trotzdem für nötig hält:
- Mit dem behandelnden Arzt sprechen, er kennt den Krankheitsverlauf und kann einschätzen, was vertretbar ist.
- Mit dem Arbeitgeber abklären, eine schriftliche Bestätigung „Arbeit auf eigenen Wunsch trotz AU" schützt zumindest dokumentarisch.
- Versicherungsstatus prüfen, bei laufenden Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsverträgen den Versicherer befragen, bevor man arbeitet.
Die unbequeme Wahrheit: AU ist nicht Urlaub. Sie ist ärztlich verordnete Auszeit.
Verwandte Fragen
- Verliere ich meinen Lohnfortzahlungs-Anspruch, wenn ich trotz AU arbeite?
- Nicht automatisch, aber wenn die ausgeübte Tätigkeit die Krankheit klar widerlegt, kann der Arbeitgeber die Zahlung verweigern. Im Einzelfall kann das vor Gericht landen.
- Darf ich kurze Telefonate annehmen, wenn ich krankgeschrieben bin?
- Rechtlich unscharf. Einzelne kurze Anrufe sind in der Praxis oft akzeptiert, eine reguläre Erreichbarkeit aber nicht. Wer "nur kurz hilft", riskiert mehr als er denkt, bei Unsicherheit lieber den Arzt fragen.
- Was, wenn mein Chef mich während der AU bittet, eine "kleine Sache" zu erledigen?
- Du bist nicht verpflichtet, während einer AU zu arbeiten, und der Arbeitgeber darf das auch nicht einfordern. Eine höfliche Ablehnung ist arbeitsrechtlich unproblematisch.
Quellen
- § 3 EFZG, Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- § 5 EFZG, Anzeige- und Nachweispflichten
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), gesetze-im-internet.de
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Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Was passiert mit meinen getrackten Stunden, wenn ich krank werde?Das hängt vom Tool ab. In evaluateMe nimmt eine Krankmeldung die bereits getrackten Stunden des Tages automatisch aus dem Saldo zurück (die Buchungen bleiben sichtbar) und rechnet das Tages-Soll als „Anwesenheit" an, der Krankheitstag zählt nicht als Minus auf dem Stundenkonto.
- Bekomme ich Urlaubstage zurück, wenn ich im Urlaub krank werde?Ja. § 9 BUrlG: Krankheitstage im Urlaub werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist. Die Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen, auch aus dem Ausland.
- Ab wann brauche ich eine ärztliche Krankschreibung?Gesetzlich spätestens am vierten Krankheitstag. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG verlangt eine ärztliche Bescheinigung, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Der Arbeitgeber darf sie aber auch schon ab dem ersten Tag verlangen.