Darf ich bei Krankheit von zu Hause arbeiten?
Antwort
Rechtlich strittig, und in der Praxis riskant. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet, dass die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann. Wer trotzdem arbeitet, kann Versicherungsschutz verlieren und die Genesung gefährden.
Was eine AU eigentlich aussagt
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sagt: Der Arbeitnehmer kann die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen. Sie ist eine ärztliche Einschätzung, keine Empfehlung und keine Wahlmöglichkeit. Wer trotz AU arbeitet, widerspricht damit der ärztlichen Feststellung.
Das heißt nicht zwingend, dass jede Tätigkeit verboten ist. Bei einer Stimmband-Entzündung kannst du nicht telefonieren, E-Mails schreiben geht trotzdem. Die Grenze ist unscharf, und genau da liegt das rechtliche Risiko.
Versicherungsrechtliches Risiko
Wer während einer attestierten AU arbeitet, kann Schutz aus mehreren Versicherungen verlieren:
- Gesetzliche Unfallversicherung: Passiert bei der Arbeit trotz AU ein Unfall, kann der Versicherer die Anerkennung als Arbeitsunfall verweigern. Die Beweislage ist schwierig, weil du „eigentlich" nicht hättest arbeiten dürfen.
- Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeld-Versicherung: Laufende oder spätere Leistungen können gekürzt oder ganz versagt werden. Der Versicherer kann argumentieren, die behauptete Schwere der Krankheit sei widerlegt.
- Krankengeldanspruch: Auch die Krankenkasse kann das Krankengeld infrage stellen, wenn parallel gearbeitet wird.
Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich, Einzelfallentscheidungen fallen sehr unterschiedlich aus.
Was sagt das Arbeitsrecht?
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist eine AU kein Arbeitsverbot. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Arbeit während einer AU pauschal untersagt. Der Arbeitgeber kann allerdings argumentieren, dass die Lohnfortzahlung entfällt, wenn die behauptete Arbeitsunfähigkeit durch tatsächliche Arbeit widerlegt wird, vor allem, wenn die Tätigkeit der angegebenen Krankheit deutlich widerspricht.
Praktisch: Wer mit Burnout krankgeschrieben ist und Vollzeit am Laptop sitzt, hat ein Problem. Wer mit einem gebrochenen Bein zwei kurze E-Mails schreibt, eher nicht.
Die pragmatische Empfehlung
Bei Unsicherheit gilt: lieber gar nicht arbeiten und sich auf die Genesung konzentrieren. Wer es trotzdem für nötig hält:
- Mit dem behandelnden Arzt sprechen, er kennt den Krankheitsverlauf und kann einschätzen, was vertretbar ist.
- Mit dem Arbeitgeber abklären, eine schriftliche Bestätigung „Arbeit auf eigenen Wunsch trotz AU" schützt zumindest dokumentarisch.
- Versicherungsstatus prüfen, bei laufenden Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsverträgen den Versicherer befragen, bevor du arbeitest.
Verwandte Fragen
- Verliere ich meinen Lohnfortzahlungs-Anspruch, wenn ich trotz AU arbeite?
- Nicht automatisch, aber wenn die ausgeübte Tätigkeit die Krankheit klar widerlegt, kann der Arbeitgeber die Zahlung verweigern. Im Einzelfall kann das vor Gericht landen.
- Darf ich kurze Telefonate annehmen, wenn ich krankgeschrieben bin?
- Rechtlich unscharf. Einzelne kurze Anrufe sind in der Praxis oft akzeptiert, eine reguläre Erreichbarkeit aber nicht. Wenn du „nur kurz hilfst", riskierst du mehr, als du denkst, bei Unsicherheit lieber den Arzt fragen.
- Was, wenn mein Chef mich während der AU bittet, eine "kleine Sache" zu erledigen?
- Du bist nicht verpflichtet, während einer AU zu arbeiten, und der Arbeitgeber darf das auch nicht einfordern. Eine höfliche Ablehnung ist arbeitsrechtlich unproblematisch.
Quellen
- § 3 EFZG, Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- § 5 EFZG, Anzeige- und Nachweispflichten
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), gesetze-im-internet.de
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Was passiert mit meinen getrackten Stunden, wenn ich krank werde?Deine Buchungen bleiben stehen und zählen weiter. Eine Krankmeldung in evaluateMe nimmt nur das Soll des Tages weg, bei einem angebrochenen Tag setzt „Teils krank" das Soll auf die tatsächlich erfasste Zeit. Kein Minus, und Überstunden bleiben Überstunden.
- Bekomme ich Urlaubstage zurück, wenn ich im Urlaub krank werde?Ja. § 9 BUrlG: Krankheitstage im Urlaub werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist. Die Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen, auch aus dem Ausland.
- Ab wann brauche ich eine ärztliche Krankschreibung?Sobald die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG verlangt die ärztliche Bescheinigung dann spätestens am darauffolgenden Arbeitstag, in der Regel also am vierten Krankheitstag. Der Arbeitgeber darf sie aber auch schon ab dem ersten Tag verlangen.