Ab wann brauche ich eine ärztliche Krankschreibung?
Antwort
Sobald die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG verlangt die ärztliche Bescheinigung dann spätestens am darauffolgenden Arbeitstag, in der Regel also am vierten Krankheitstag. Der Arbeitgeber darf sie aber auch schon ab dem ersten Tag verlangen.
Die gesetzliche Regel: länger als drei Kalendertage
§ 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG legt fest: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss die ärztliche Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorliegen. Gezählt werden Kalendertage inklusive Wochenende, nicht nur Werktage. Fällt der vierte Tag selbst auf ein Wochenende, rutscht der Stichtag auf den nächsten Arbeitstag.
Beispiel: Wer von Donnerstag bis Sonntag krank ist, braucht am Montag eine AU. Donnerstag, Freitag und Samstag sind drei Tage, Sonntag ist der vierte.
Der Arbeitgeber darf eine frühere Vorlage verlangen
§ 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG erlaubt dem Arbeitgeber ausdrücklich, die ärztliche Bescheinigung früher zu fordern, auch schon ab dem ersten Krankheitstag. Dafür braucht es keinen besonderen Grund und keine Begründung; ein generelles oder einzelfallbezogenes Verlangen genügt.
Das BAG hat 2012 (5 AZR 886/11) bestätigt: Der Arbeitgeber muss seine Anordnung weder rechtfertigen noch besondere Umstände nachweisen. Praktisch sollte das Verlangen aber dokumentiert sein, damit es im Streitfall nachvollziehbar ist.
Folgebescheinigung bei längerer Krankheit
Reicht eine AU nicht aus, weil die Krankheit andauert, ist eine Folgebescheinigung nötig. Sie sollte spätestens am letzten Tag der vorigen AU ausgestellt sein, damit keine Lücke entsteht. Eine Lücke kann den Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld gefährden, insbesondere beim Krankengeld nimmt die Krankenkasse Lücken sehr genau.
Was hat sich durch die eAU geändert?
Seit 1. Januar 2023 schickt der Arzt die AU direkt elektronisch an die Krankenkasse, die der Arbeitgeber dann abruft. Wer gesetzlich versichert ist, muss die AU nicht mehr selbst dem Arbeitgeber vorlegen (§ 5 Abs. 1a EFZG). Zwei Ausnahmen bleiben: geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten und Krankschreibungen durch einen Arzt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Feststellen lassen und aushändigen lassen musst du die AU ohnehin, zu genau denselben Zeitpunkten. Details zur eAU in der separaten FAQ.
Verwandte Fragen
- Was ist, wenn ich am Wochenende krank werde?
- Die Drei-Tages-Frist zählt Kalendertage. Wer Freitag bis Sonntag krank ist (drei Tage), braucht keine AU. Wer Freitag bis Montag krank ist, braucht spätestens Montag eine.
- Darf mein Arbeitgeber dauerhaft AU ab Tag 1 verlangen?
- Ja. Das Verlangen ist nicht an besondere Gründe gebunden und darf auch generell für alle Mitarbeiter oder dauerhaft ausgesprochen werden (BAG 5 AZR 886/11).
- Was, wenn ich am vierten Tag noch keinen Arzttermin bekomme?
- Wer sich nachweislich um einen Termin bemüht hat, ist auf der sicheren Seite. Hilfreich ist eine Dokumentation der Anrufe oder Terminversuche. Bei Engpässen hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 weiter.
Quellen
- § 5 EFZG, Anzeige- und Nachweispflichten
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), gesetze-im-internet.de
- BAG 5 AZR 886/11 (14.11.2012), AU-Anforderung ohne Begründung
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Darf ich bei Krankheit von zu Hause arbeiten?Rechtlich strittig, und in der Praxis riskant. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet, dass die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann. Wer trotzdem arbeitet, kann Versicherungsschutz verlieren und die Genesung gefährden.
- Was passiert mit meinen getrackten Stunden, wenn ich krank werde?Deine Buchungen bleiben stehen und zählen weiter. Eine Krankmeldung in evaluateMe nimmt nur das Soll des Tages weg, bei einem angebrochenen Tag setzt „Teils krank" das Soll auf die tatsächlich erfasste Zeit. Kein Minus, und Überstunden bleiben Überstunden.
- Bekomme ich Urlaubstage zurück, wenn ich im Urlaub krank werde?Ja. § 9 BUrlG: Krankheitstage im Urlaub werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist. Die Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen, auch aus dem Ausland.