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FAQ · Krankheit

Ab wann brauche ich eine ärztliche Krankschreibung?

Antwort

Gesetzlich spätestens am vierten Krankheitstag. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG verlangt eine ärztliche Bescheinigung, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Der Arbeitgeber darf sie aber auch schon ab dem ersten Tag verlangen.

Die gesetzliche Regel: ab dem 4. Tag

§ 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG legt fest: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss am darauffolgenden Arbeitstag, also spätestens am vierten Krankheitstag, eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Gezählt werden Kalendertage inklusive Wochenende, nicht nur Werktage.

Beispiel: Wer von Donnerstag bis Sonntag krank ist, braucht am Montag eine AU, Donnerstag, Freitag und Samstag sind drei Tage, Sonntag ist der vierte.

Der Arbeitgeber darf eine frühere Vorlage verlangen

§ 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG erlaubt dem Arbeitgeber ausdrücklich, die ärztliche Bescheinigung früher zu fordern, auch schon ab dem ersten Krankheitstag. Dafür braucht es keinen besonderen Grund und keine Begründung; ein generelles oder einzelfallbezogenes Verlangen genügt.

Das BAG hat 2012 (5 AZR 886/11) bestätigt: Der Arbeitgeber muss seine Anordnung weder rechtfertigen noch besondere Umstände nachweisen. Praktisch sollte das Verlangen aber dokumentiert sein, damit es im Streitfall nachvollziehbar ist.

Folgebescheinigung bei längerer Krankheit

Reicht eine AU nicht aus, weil die Krankheit andauert, ist eine Folgebescheinigung nötig. Sie sollte spätestens am letzten Tag der vorigen AU ausgestellt sein, damit keine Lücke entsteht. Eine Lücke kann den Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld gefährden, insbesondere beim Krankengeld nimmt die Krankenkasse Lücken sehr genau.

Was hat sich durch die eAU geändert?

Seit 1. Januar 2023 schickt der Arzt die AU direkt elektronisch an die Krankenkasse, die der Arbeitgeber dann abruft. Der Arbeitnehmer muss die AU nicht mehr selbst dem Arbeitgeber vorlegen, aber die ärztliche Bescheinigung als solche ist weiterhin Pflicht. Details zur eAU in der separaten FAQ.

Verwandte Fragen

Was ist, wenn ich am Wochenende krank werde?
Die Drei-Tages-Frist zählt Kalendertage. Wer Freitag bis Sonntag krank ist (drei Tage), braucht keine AU. Wer Freitag bis Montag krank ist, braucht spätestens Montag eine.
Darf mein Arbeitgeber dauerhaft AU ab Tag 1 verlangen?
Ja. Das Verlangen ist nicht an besondere Gründe gebunden und darf auch generell für alle Mitarbeiter oder dauerhaft ausgesprochen werden (BAG 5 AZR 886/11).
Was, wenn ich am vierten Tag noch keinen Arzttermin bekomme?
Wer sich nachweislich um einen Termin bemüht hat, ist auf der sicheren Seite. Hilfreich ist eine Dokumentation der Anrufe oder Terminversuche. Krankenkassen-Hotlines (116 117) können bei Engpässen weiterhelfen.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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