eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
Seit 2023 verpflichtendes Verfahren für GKV-Versicherte: Arzt meldet Krankschreibung elektronisch an Krankenkasse, Arbeitgeber ruft sie dort ab.
Was die eAU ist
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt seit dem 1. Januar 2023 für gesetzlich Krankenversicherte den gelben Schein an den Arbeitgeber. Der behandelnde Arzt übermittelt die AU-Daten elektronisch an die Krankenkasse des Beschäftigten. Der Arbeitgeber ruft die Daten danach selbst bei der Krankenkasse ab, der Beschäftigte muss sie nicht mehr in Papierform vorlegen.
Der Ablauf
Der Arzt stellt die AU digital aus und schickt sie an die Krankenkasse. Krankmelden musst du dich beim Arbeitgeber trotzdem selbst, mündlich, telefonisch oder in der App, genau wie vorher. Die Daten holt sich der Arbeitgeber danach elektronisch bei der Kasse ab. Zurück kommen AU-Beginn, voraussichtliches Ende, Folgekrankschreibung und Krankenhausbehandlung. Der Papierweg entfällt.
Anzeigepflicht des Beschäftigten
An der Anzeigepflicht ändert die eAU nichts. Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer sind dem Arbeitgeber weiterhin unverzüglich zu melden (§ 5 Abs. 1 EFZG). Anders liegt es beim Nachweis. Wer gesetzlich versichert ist, gibt keinen Schein mehr ab. Dauert die Arbeitsunfähigkeit aber länger als drei Kalendertage, muss er sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich feststellen lassen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 1a EFZG). Früher verlangen darf der Arbeitgeber das trotzdem.
Ausnahmen
Privatversicherte fallen nicht unter das eAU-Verfahren, sie reichen den AU-Schein weiterhin in Papierform ein. Ausgenommen sind außerdem geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten und Fälle, in denen ein Arzt ohne vertragsärztliche Zulassung die Arbeitsunfähigkeit feststellt (§ 5 Abs. 1a Satz 3 EFZG). Wer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland ist, folgt dem eigenen Meldeweg des § 5 Abs. 2 EFZG und meldet sie dem Arbeitgeber und der Krankenkasse. Für die Freistellung zur Betreuung eines erkrankten Kindes nach § 45 SGB V gilt ein eigenes Verfahren.
In evaluateMe tragen Beschäftigte ihre Krankheit selbst ein, ohne Genehmigungsschritt. Das Tages-Soll fällt dann auf null, bereits erfasste Zeit bleibt stehen und wird damit zu Überstunden. Wer mitten am Tag krank wird, meldet ihn als „Teils krank”. Einen eAU-Abruf bei der Krankenkasse übernimmt evaluateMe nicht.
Auch bekannt als
- eAU
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- elektronische Krankschreibung
Häufige Fragen zu diesem Begriff
- Wann muss ich meinen Arbeitgeber krankmelden?
- Ab wann brauche ich eine ärztliche Krankschreibung?
- Wie lange wird im Krankheitsfall der Lohn fortgezahlt?
- Was ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?
- Bekomme ich Urlaubstage zurück, wenn ich im Urlaub krank werde?
- Was passiert mit meinen getrackten Stunden, wenn ich krank werde?
- Darf ich bei Krankheit von zu Hause arbeiten?
- Wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Verwandte Begriffe
Quellen
Häufige Fragen
- Muss ich mich wie früher krankmelden?
- Ja. Die Pflicht, sich beim Arbeitgeber unverzüglich krankzumelden (§ 5 EFZG), gilt unverändert. Was sich ändert, ist nur der Nachweis: Der gelbe Schein muss nicht mehr abgegeben werden, weil der Arbeitgeber die Daten bei der Krankenkasse abruft.
- Was passiert, wenn der Abruf nicht klappt?
- Wenn der Arbeitgeber die Daten nicht elektronisch erhalten kann (Datenübermittlung scheitert, GKV-Kasse noch nicht angeschlossen), bleibt der Beschäftigte nachweispflichtig. In Übergangsfällen erhalten Beschäftigte vom Arzt eine Patientenausfertigung in Papier, die sie dem Arbeitgeber vorlegen können.
- Bin ich als Privatversicherter ausgenommen?
- Ja. Das eAU-Verfahren gilt nur für gesetzlich Krankenversicherte. PKV-Versicherte bekommen vom Arzt weiterhin den klassischen AU-Schein in Papierform und reichen ihn aktiv beim Arbeitgeber ein. Ob das Verfahren später auf die private Krankenversicherung ausgeweitet wird, ist offen.