eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
Seit 2023 verpflichtendes Verfahren für GKV-Versicherte: Arzt meldet Krankschreibung elektronisch an Krankenkasse, Arbeitgeber ruft sie dort ab.
Was die eAU ist
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt seit dem 1. Januar 2023 für gesetzlich Krankenversicherte den gelben Schein an den Arbeitgeber. Der behandelnde Arzt übermittelt die AU-Daten elektronisch an die Krankenkasse des Beschäftigten. Der Arbeitgeber ruft die Daten danach selbst bei der Krankenkasse ab, der Beschäftigte muss sie nicht mehr in Papierform vorlegen.
Der Ablauf
Schritt 1: Der Arzt erstellt die AU-Bescheinigung digital und übermittelt sie an die Krankenkasse. Schritt 2: Der Beschäftigte meldet sich beim Arbeitgeber krank (mündlich, telefonisch, in der App, wie zuvor). Schritt 3: Der Arbeitgeber ruft frühestens am ersten Tag der gemeldeten AU die Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab. Schritt 4: Die Krankenkasse meldet zurück: AU-Beginn, voraussichtliches Ende, Folgekrankschreibung, Krankenhausbehandlung.
Anzeigepflicht des Beschäftigten
Die eAU ändert nichts an der Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 1 EFZG: Der Beschäftigte muss die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich melden. Was sich ändert ist die Nachweispflicht: Der Beschäftigte muss bei GKV-Versicherung den Schein nicht mehr aktiv abgeben, aber er muss spätestens am Folgetag des dritten Krankheitstages eine ärztliche Feststellung der AU veranlassen, der Arbeitgeber kann die frühere Vorlage verlangen.
Ausnahmen
Privatversicherte fallen nicht unter das eAU-Verfahren, sie reichen den AU-Schein weiterhin in Papierform ein. Auch geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten und einige Sonderfälle (z. B. AU im Ausland, Reha) sind ausgenommen und müssen Papierbescheinigungen weiterhin abgeben. Bei Kindern, die wegen einer Erkrankung des Kindes nach § 45 SGB V krankgeschrieben sind, gilt ein separates Verfahren.
In evaluateMe melden sich Beschäftigte selbst krank, der Tag zählt dann voll als krank und bereits getrackte Stunden werden automatisch zurückgenommen. Einen eAU-Abruf bei der Krankenkasse übernimmt evaluateMe nicht.
Auch bekannt als
- eAU
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- elektronische Krankschreibung
Häufige Fragen zu diesem Begriff
- Wann muss ich meinen Arbeitgeber krankmelden?
- Ab wann brauche ich eine ärztliche Krankschreibung?
- Wie lange wird im Krankheitsfall der Lohn fortgezahlt?
- Was ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?
- Bekomme ich Urlaubstage zurück, wenn ich im Urlaub krank werde?
- Was passiert mit meinen getrackten Stunden, wenn ich krank werde?
- Darf ich bei Krankheit von zu Hause arbeiten?
- Wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Verwandte Begriffe
Quellen
Häufige Fragen
- Muss ich mich wie früher krankmelden?
- Ja. Die Pflicht, sich beim Arbeitgeber unverzüglich krankzumelden (§ 5 EFZG), gilt unverändert. Was sich ändert, ist nur der Nachweis: Der gelbe Schein muss nicht mehr abgegeben werden, weil der Arbeitgeber die Daten bei der Krankenkasse abruft.
- Was passiert, wenn der Abruf nicht klappt?
- Wenn der Arbeitgeber die Daten nicht elektronisch erhalten kann (Datenübermittlung scheitert, GKV-Kasse noch nicht angeschlossen), bleibt der Beschäftigte nachweispflichtig. In Übergangsfällen erhalten Beschäftigte vom Arzt eine Patientenausfertigung in Papier, die sie dem Arbeitgeber vorlegen können.
- Bin ich als Privatversicherter ausgenommen?
- Ja. Das eAU-Verfahren gilt nur für gesetzlich Krankenversicherte. PKV-Versicherte bekommen vom Arzt weiterhin den klassischen AU-Schein in Papierform und reichen ihn aktiv beim Arbeitgeber ein. Eine Ausweitung auf die PKV ist im SGB V vorgesehen, aber technisch noch nicht überall umgesetzt.