Was ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?
Antwort
Die eAU ist die digitale AU: Seit 1. Januar 2023 schickt der Arzt die Krankschreibung direkt elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft sie dort ab, der Arbeitnehmer muss die AU nicht mehr selbst einreichen, aber weiterhin unverzüglich krankmelden.
Was sich seit 2023 geändert hat
Bis Ende 2022 lief die AU dreigeteilt auf Papier („gelber Schein"): eine Ausfertigung für die Krankenkasse, eine für den Arbeitgeber, eine für die eigenen Unterlagen. Seit 1. Januar 2023 ist das Verfahren für gesetzlich Versicherte digital geregelt (§ 109 SGB IV in Verbindung mit § 5 EFZG): Der Arzt übermittelt die AU direkt elektronisch an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab.
Der „gelbe Schein" als Papier-Original bleibt für den Arbeitnehmer als Nachweis bestehen, falls die Übermittlung scheitert.
Was Arbeitnehmer noch tun müssen
Die Anzeigepflicht (Krankmeldung beim Arbeitgeber) bleibt vollständig erhalten, sie ist von der AU getrennt. Konkret heißt das:
1. Melde dich unverzüglich beim Arbeitgeber: dass du krank bist und wie lange es voraussichtlich dauert.
2. Geh zum Arzt und lass die Arbeitsunfähigkeit feststellen.
3. Schick die AU nicht an den Arbeitgeber, der ruft sie selbst ab.
Ein Papier-Exemplar bekommst du beim Arzt trotzdem. Das ist dein Nachweis für die eigenen Unterlagen.
Was Arbeitgeber tun müssen
Arbeitgeber sind seit 2023 verpflichtet, die AU bei der Krankenkasse elektronisch abzurufen. Das funktioniert über die regulären Entgeltabrechnungs-Systeme (DEÜV/SV-Meldeverfahren). Wer kein systemgeprüftes Programm hat, nutzt die Ausfüllhilfe: das SV-Meldeportal, seit Oktober 2023 Nachfolger von sv.net.
Wichtig: Der Abruf ist erst möglich, nachdem der Arbeitnehmer sich krankgemeldet hat, die Krankenkasse stellt die Daten nicht von sich aus zu.
Wer ist nicht von der eAU erfasst?
Die eAU gilt ausschließlich für gesetzlich Krankenversicherte. Nicht erfasst:
- Privatversicherte (sie reichen weiterhin Papier-AUs ein),
- Minijobber in Privathaushalten,
- Bescheinigungen ausländischer Ärzte (auch bei Krankheit im Ausland, siehe AU im Urlaub).
Für diese Gruppen bleibt das Papier-Verfahren in Kraft.
Verwandte Fragen
- Muss ich meinem Arbeitgeber den "gelben Schein" trotzdem geben?
- Nein, bei gesetzlich Versicherten nicht mehr. Den Papierausdruck behältst du als Nachweis für dich. Privatversicherte müssen die AU weiterhin selbst beim Arbeitgeber einreichen.
- Was, wenn die elektronische Übermittlung scheitert?
- Dann ist der Papierausdruck dein Beweis, dass eine AU vorlag. Im Streitfall kannst du ihn dem Arbeitgeber vorlegen, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung zu sichern.
- Gilt die eAU auch für Auslands-AU?
- Nein. AU-Bescheinigungen ausländischer Ärzte werden nicht über das deutsche eAU-Verfahren übermittelt, hier bleibt die manuelle Meldung an Krankenkasse und Arbeitgeber Pflicht.
Quellen
- § 5 EFZG, Anzeige- und Nachweispflichten (eAU-Verweis in Abs. 1a)
- § 109 SGB IV, Datenaustausch für eAU
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Darf ich bei Krankheit von zu Hause arbeiten?Rechtlich strittig, und in der Praxis riskant. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet, dass die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann. Wer trotzdem arbeitet, kann Versicherungsschutz verlieren und die Genesung gefährden.
- Was passiert mit meinen getrackten Stunden, wenn ich krank werde?Deine Buchungen bleiben stehen und zählen weiter. Eine Krankmeldung in evaluateMe nimmt nur das Soll des Tages weg, bei einem angebrochenen Tag setzt „Teils krank" das Soll auf die tatsächlich erfasste Zeit. Kein Minus, und Überstunden bleiben Überstunden.
- Bekomme ich Urlaubstage zurück, wenn ich im Urlaub krank werde?Ja. § 9 BUrlG: Krankheitstage im Urlaub werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist. Die Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen, auch aus dem Ausland.