Was ist Skonto und wie hoch darf es sein?
Antwort
Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung, typisch 2–3 % bei Zahlung innerhalb 8–14 Tagen. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze; Höhe und Frist sind Verhandlungssache und gehören klar auf die Rechnung.
Was Skonto ist
Skonto ist ein vereinbarter Preisnachlass für schnelle Zahlung. Beispiel: „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, sonst Zahlung netto bis 30 Tage." Wer in 10 Tagen zahlt, darf 2 % vom Brutto- oder Nettobetrag (je nach Vereinbarung) abziehen.
Wirtschaftlich ist Skonto ein Liquiditäts-Tool: Der Lieferant bekommt schneller Geld, der Kunde bekommt einen Rabatt. Typische Sätze in der Praxis: 2–3 %, typische Fristen: 8–14 Tage.
Keine gesetzliche Pflicht oder Obergrenze
Skonto ist nicht gesetzlich geregelt, anders als z. B. die Mahnung (§ 286 BGB) oder Verzugszinsen (§ 288 BGB). Höhe, Frist und ob überhaupt Skonto gewährt wird, sind reine Verhandlungssache zwischen Lieferant und Kunde.
Die Vereinbarung sollte aber klar auf der Rechnung stehen: Prozentsatz, Frist, Bezugsgröße (brutto oder netto). Sonst kann der Kunde nicht rechtsicher Skonto ziehen und der Lieferant streiten, ob die Frist eingehalten wurde.
Skonto in der USt: Entgelts-Minderung
Wenn der Kunde Skonto zieht, mindert sich das Entgelt nachträglich, und damit auch die Umsatzsteuer (§ 17 UStG). Beide Seiten müssen die USt korrigieren:
- Der Lieferant mindert die abzuführende USt in seiner Voranmeldung
- Der Kunde mindert die abzuziehende Vorsteuer entsprechend
Praktisch wird das oft erst in der Buchhaltung berücksichtigt, wenn die Zahlung verbucht wird. Die Original-Rechnung bleibt unverändert, keine Stornorechnung nötig.
Skonto in E-Rechnungen (ZUGFeRD/XRechnung)
Die europäische Norm EN 16931 kennt für Zahlungsbedingungen das Textfeld PaymentTerms, in dem Skonto-Bedingungen (Prozentsatz, Frist) formuliert werden. Wie weit ein konkretes ZUGFeRD- oder XRechnung-Dokument Skonto maschinell auswertbar mitführt, hängt vom Profil und vom erzeugenden System ab. evaluateMe erzeugt XRechnung und ZUGFeRD samt Leitweg-ID, ab Tarif Business.
Bei Reverse Charge wird kein USt-Anteil ausgewiesen, der Skonto wirkt sich nur auf das Nettoentgelt aus. Bei Kleinunternehmern (§ 19 UStG) gibt es ohnehin keinen USt-Effekt.
Verwandte Fragen
- Wird Skonto vom Brutto- oder Nettobetrag abgezogen?
- Das ist Vereinbarungssache und sollte auf der Rechnung klar stehen. In Deutschland üblich ist Skonto vom Bruttobetrag. Manche Branchen (z. B. Bau) ziehen Skonto vom Nettobetrag oder von einem reduzierten Betrag (ohne Material, ohne USt etc.). Im Zweifel: explizit auf der Rechnung formulieren.
- Was, wenn der Kunde Skonto zieht, aber später zahlt als vereinbart?
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf Skonto, wenn die Frist überschritten ist. Lieferant darf nachfordern und die Differenz als offen einbuchen. Praktisch lohnt sich Streit nur bei größeren Beträgen, bei kleinen Skonti wird oft kulant durchgelassen.
- Muss ich Skonto in der Rechnungssumme schon abziehen?
- Nein. Die Rechnung weist den vollen Betrag aus, der Skonto-Abzug erfolgt erst bei Zahlung, sofern fristgerecht. Der Hinweis auf die Skonto-Bedingungen (Prozentsatz + Frist) gehört auf die Rechnung, § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG verlangt die im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts als Rechnungsangabe. Fehlt sie, ist die Rechnung unvollständig, die Vereinbarung selbst bleibt aber gültig.
Quellen
- § 17 UStG, Änderung der Bemessungsgrundlage
- § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen
- XRechnung und EN 16931, offizielle Informationen (KoSIT)
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Brutto oder netto, was muss auf die Rechnung?Auf einer Vollrechnung müssen Entgelt (netto), Steuersatz und Steuerbetrag getrennt stehen (§ 14 Abs. 4 UStG). Der Bruttobetrag ist üblich, aber nicht verlangt. Bis 250 € genügen Bruttobetrag und Steuersatz (§ 33 UStDV). Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus, nur den Hinweis auf § 19 UStG.
- Steuernummer oder USt-IdNr, was muss auf die Rechnung?§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG: entweder Steuernummer ODER USt-IdNr. Beides geht, eines reicht. Bei innergemeinschaftlichen B2B-Geschäften mit Reverse Charge ist die USt-IdNr beider Parteien Pflicht.
- Wann muss ich eine XRechnung schreiben?B2G: seit November 2020 verpflichtend an Bundesbehörden, Bundesländer gestaffelt. B2B: seit 01.01.2025 müssen alle deutschen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Papier und PDF bleiben bis Ende 2026 erlaubt, für kleinere Aussteller bis Ende 2027, ab 01.01.2028 muss jeder ausstellen.