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Mahnung

Formelle Zahlungsaufforderung an einen Schuldner, der mit einer fälligen Leistung im Rückstand ist. Setzt den Schuldner nach § 286 BGB in Verzug, danach laufen Verzugszinsen nach § 288 BGB.

Was eine Mahnung rechtlich bewirkt

Eine Mahnung ist eine eindeutige, bestimmte Aufforderung an den Schuldner, eine fällige Leistung zu erbringen (§ 286 Abs. 1 BGB). Mit Zugang der Mahnung gerät der Schuldner in Verzug, ab diesem Zeitpunkt laufen Verzugszinsen und der Gläubiger kann Verzugsschaden ersetzt verlangen. Ohne Mahnung tritt Verzug nur ein, wenn die Leistung kalendermäßig bestimmt ist (z.B. "zahlbar bis 15. des Monats") oder gesetzlich der Fall greift (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB, bei Entgeltforderungen 30 Tage nach Rechnungszugang).

Die "1./2./3. Mahnung" ist ein Mythos

Es gibt keine gesetzliche Pflicht zu mehreren Mahnstufen. Schon die erste eindeutige Zahlungsaufforderung nach Fälligkeit begründet Verzug. Die kaufmännische Praxis mit Erinnerung, erster und zweiter Mahnung ist reine Kulanz und dient eher der Eskalations-Dokumentation als der Rechtsdurchsetzung. Wer schneller bezahlt werden will, kann nach der ersten Mahnung direkt zum gerichtlichen Mahnverfahren oder zur Klage übergehen.

Verzugszinsen, § 288 BGB

Die Höhe der Verzugszinsen hängt von den Beteiligten ab. Im B2C-Geschäft (Schuldner ist Verbraucher): 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Im B2B-Geschäft (kein Verbraucher beteiligt): 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, zusätzlich eine Pauschale von 40 € je Forderung (§ 288 Abs. 5 BGB). Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.

Was eine Mahnung enthalten sollte

Bezugnahme auf die offene Rechnung (Rechnungsnummer, Datum, Betrag), klare Zahlungsfrist (z.B. 7 oder 14 Tage), Hinweis auf entstehende Verzugszinsen und ggf. die Verzugspauschale. Im B2B-Verkehr gilt: Je formaler die Mahnung, desto belastbarer als Beweismittel im späteren gerichtlichen Mahnverfahren.

Häufige Fragen

Muss ich mahnen, bevor ich klage?
Nicht zwingend. Wenn die Rechnung kalendermäßig fällig war oder 30 Tage seit Rechnungszugang verstrichen sind (Entgeltforderung), kann auch ohne Mahnung geklagt werden. Eine Mahnung erleichtert aber den Verzugsnachweis erheblich.
Kann ich Mahngebühren in Rechnung stellen?
Begrenzt. Im B2B-Verkehr darfst du die 40-€-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ansetzen. Reine "Bearbeitungsgebühren" (z.B. 5 € pro Mahnung) sind im B2C nach BGH-Rechtsprechung in der Regel unwirksam. Erstattungsfähig sind tatsächlich entstandene Kosten, Porto, Anwaltskosten ab Verzug.
Ab wann läuft der Verzug?
Bei Mahnung: mit deren Zugang beim Schuldner. Ohne Mahnung: ab kalendermäßig bestimmter Fälligkeit oder, bei Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern, 30 Tage nach Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern muss auf diese 30-Tage-Regel auf der Rechnung hingewiesen worden sein.
Erzeugt evaluateMe automatisch Mahnungen?
Derzeit generiert evaluateMe Rechnungen, das Mahnwesen ist nicht automatisiert.