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FAQ · Dsgvo

Wie lange werden Zeitdaten gespeichert?

Antwort

So lange wie nötig, mindestens aber bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen: 2 Jahre für Aufzeichnungen nach § 16 Abs. 2 ArbZG, 6 Jahre für lohnsteuerlich relevante Unterlagen nach § 257 HGB / § 147 AO. Danach Pflicht zur Löschung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO).

Rechtsrahmen: Erforderlichkeit + gesetzliche Fristen

Nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist (Speicherbegrenzung). Im Arbeitsverhältnis sind aber zahlreiche gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu berücksichtigen, solange die laufen, ist die Speicherung gerechtfertigt.

Konkrete Fristen für Zeitdaten

- Aufzeichnungen über Arbeitszeit, die über die werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) hinausgeht, sowie über Sonn- und Feiertagsarbeit: 2 Jahre nach § 16 Abs. 2 ArbZG.
- Lohnabrechnungen, Lohnkonten, Lohnsteuerunterlagen: 6 Jahre nach § 257 HGB bzw. § 147 AO. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Aufzeichnungen entstanden sind.
- Buchungsbelege (z.B. Rechnungen, die auf Zeit-Tracking basieren): 10 Jahre nach § 147 AO.
- Arbeitsverträge und Personalstammdaten: bis 3 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (allgemeine Verjährung § 195 BGB), bei steuerrelevanten Anteilen länger.

Nach Ablauf: Löschen oder Anonymisieren

Sobald die Aufbewahrungsfrist endet und kein laufender Streit besteht, ist die Löschung Pflicht (Art. 17 DSGVO). Alternativ kann anonymisiert werden, die Daten verlieren dann den Personenbezug, und die DSGVO greift nicht mehr (z.B. aggregierte Statistiken).

Was du dokumentieren musst

Das Löschkonzept gehört ins Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO). Pro Datenkategorie: Frist, Auslöser, technische Umsetzung. Bei einer Aufsichtsbehörden-Prüfung ist „wir löschen, wenn wir Zeit haben" keine akzeptable Antwort.

Verwandte Fragen

Was passiert mit den Zeitdaten, wenn ich kündige?
Sie werden für die Restabwicklung (letzte Lohnabrechnung, Zeugnis, ggf. Streitfälle) noch aufbewahrt, dann gehen sie in den Aufbewahrungsmodus über. Daten, die für die laufende Geschäftstätigkeit nicht mehr nötig sind, müssen gesperrt oder anonymisiert werden, bis die gesetzlichen Fristen ablaufen.
Darf ich meine eigenen Zeitdaten exportieren?
Ja, nach Art. 20 DSGVO (Datenübertragbarkeit) hast du Anspruch auf einen strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Export deiner Zeitdaten, und nach Art. 15 DSGVO auf eine Kopie der Daten generell.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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