Wann kann ich eine Rechnung mahnen?
Antwort
Verzug tritt ein nach Mahnung oder nach Ablauf eines vereinbarten Zahlungsziels (§ 286 BGB). Ohne Zahlungsziel: 30 Tage nach Rechnungserhalt im B2B. Verzugszinsen B2C: 5 Prozentpunkte über Basiszins, B2B: 9 PP plus 40 € Pauschale (§ 288 BGB).
Wann der Schuldner in Verzug kommt
§ 286 BGB regelt drei Wege in den Schuldnerverzug:
1. Mahnung nach Fälligkeit: Der Schuldner ist im Verzug, sobald er nach Fälligkeit gemahnt wird (§ 286 Abs. 1 BGB). Die Mahnung muss als ernstliche Zahlungsaufforderung erkennbar sein, eine einfache schriftliche Aufforderung reicht.
2. Vereinbartes Zahlungsziel: Ist auf der Rechnung ein konkretes Datum genannt („zahlbar bis 15.04.2026"), kommt der Schuldner mit Ablauf dieses Tages automatisch in Verzug, ohne Mahnung (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
3. 30-Tage-Regel ohne Zahlungsziel (§ 286 Abs. 3 BGB): Hat eine Geldforderung kein Zahlungsziel, kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Verbrauchern muss in der Rechnung auf diese Folge explizit hingewiesen worden sein, sonst greift die 30-Tage-Regel gegen Privatkunden nicht.
Mehr zum Thema unter Mahnung.
Die „erste Mahnung" ist kein Pflicht-Schritt
Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass man immer „dreimal mahnen" müsse, bevor man Verzug einklagen kann. Verzug entsteht schon mit der ersten Mahnung (oder mit Ablauf des Zahlungsziels). Weitere Mahnungen sind keine gesetzliche Pflicht, sie sind nur Praxis, um den Kunden gnädig daran zu erinnern.
Wer schnell Konsequenzen will (gerichtliches Mahnverfahren, Inkasso, Klage), kann nach einer Mahnung direkt eskalieren. Bei vereinbartem Zahlungsziel sogar ohne Mahnung, der Verzug ist schon da.
Verzugszinsen und 40-Euro-Pauschale
Sobald Verzug eingetreten ist, schuldet der Schuldner Verzugszinsen (§ 288 BGB):
- B2C (Geschäft mit Verbrauchern): 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank
- B2B (Geschäft zwischen Unternehmern, ohne Verbraucherbeteiligung): 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz + 40 € Pauschale als Schadenersatz (§ 288 Abs. 5 BGB, einmalig je Rechnung)
Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank festgelegt und veröffentlicht. Verzugszinsen werden ab Verzugseintritt taggenau berechnet.
Zusätzlich kann der Gläubiger nachweisbaren weiteren Schaden geltend machen (z. B. Kosten für Inkasso oder Anwalt, soweit notwendig).
Was eine Mahnung enthalten sollte
Formfrei, schriftlich, per E-Mail oder Brief reicht. Sinnvolle Inhalte:
- Bezug auf die Rechnung (Nummer + Datum)
- Offener Betrag
- Neue Zahlungsfrist (üblich: 7–14 Tage)
- Hinweis auf Verzug und Verzugszinsen ab Frist-Ablauf
- Bei B2B: Hinweis auf die 40 €-Pauschale
Wichtig: Die erste Mahnung ist juristisch eine Inverzugsetzung, sie macht den Verzug erst rechtlich greifbar (sofern nicht schon Zahlungsziel überschritten). Folgende Mahnungen sind nur Erinnerungen.
Verwandte Fragen
- Wann ist eine Rechnung „fällig"?
- Sobald die Leistung erbracht und die Rechnung beim Schuldner zugegangen ist (§ 271 BGB), wenn nichts anderes vereinbart wurde. Steht auf der Rechnung ein Zahlungsziel („zahlbar bis 15.04.2026"), gilt das vereinbarte Datum. Ohne Zahlungsziel ist die Rechnung sofort mit Erhalt fällig, aber Verzug entsteht erst mit Mahnung oder nach der 30-Tage-Regel.
- Brauche ich vor einem gerichtlichen Mahnverfahren eine außergerichtliche Mahnung?
- Nein, das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) ist auch ohne vorherige außergerichtliche Mahnung zulässig. Praktisch wird trotzdem meist erst eine Mahnung verschickt, billiger und schneller als sofort gerichtlich vorzugehen.
- Bei Verbrauchern auch 9 % Verzugszinsen?
- Nein. Die 9 Prozentpunkte über Basiszins und die 40 € Pauschale gelten nur, wenn beide Parteien Unternehmer sind und kein Verbraucher beteiligt ist (§ 288 Abs. 2 BGB). Bei Geschäften mit Verbrauchern bleiben 5 Prozentpunkte über Basiszins und keine Pauschale.
Quellen
- § 286 BGB, Verzug des Schuldners
- § 288 BGB, Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
- Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Brutto oder netto, was muss auf die Rechnung?Vollrechnung nach § 14 UStG: Entgelt (netto) + Steuersatz + Steuerbetrag + Bruttobetrag müssen separat ausgewiesen sein. Kleinbetragsrechnung bis 250 €: Bruttobetrag + Steuersatz reichen. Kleinunternehmer: keine USt-Ausweisung, dafür Hinweis auf § 19 UStG.
- Steuernummer oder USt-IdNr, was muss auf die Rechnung?§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG: entweder Steuernummer ODER USt-IdNr. Beides geht, eines reicht. Bei innergemeinschaftlichen B2B-Geschäften mit Reverse Charge ist die USt-IdNr beider Parteien Pflicht.
- Wann muss ich eine XRechnung schreiben?B2G: seit November 2020 verpflichtend an Bundesbehörden, Bundesländer gestaffelt. B2B: Seit 01.01.2025 müssen alle deutschen B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Pflicht zum Ausstellen wird bis 01.01.2028 nach Unternehmensgröße eingeführt.