Steuernummer oder USt-IdNr, was muss auf die Rechnung?
Antwort
§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG: entweder Steuernummer ODER USt-IdNr. Beides geht, eines reicht. Bei innergemeinschaftlichen B2B-Geschäften mit Reverse Charge ist die USt-IdNr beider Parteien Pflicht.
Die Grundregel: eines von beiden reicht
§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG verlangt auf jeder Rechnung „die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer". Beides anzugeben ist erlaubt, aber nicht Pflicht. Eines reicht.
In der Praxis schreiben viele beides drauf, weil die USt-IdNr im B2B-Kontext gängiger ist und die Steuernummer im rein nationalen Geschäft Standard ist.
Innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte: USt-IdNr Pflicht
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG) und sonstigen Leistungen an EU-Unternehmer mit Reverse Charge (§ 13b UStG i. V. m. § 3a Abs. 2 UStG) ist die USt-IdNr beider Parteien Pflicht auf der Rechnung, siehe § 14a Abs. 1 und Abs. 3 UStG. Eine reine Steuernummer reicht hier nicht. Mehr dazu unter Reverse Charge.
Vor Geschäftsabschluss sollte die USt-IdNr des Kunden über das qualifizierte Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) geprüft werden, sonst riskiert man die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung.
Was ist der Unterschied?
Die Steuernummer wird vom örtlichen Finanzamt vergeben und identifiziert das Unternehmen im deutschen Steuersystem. Format: regional unterschiedlich, z. B. „123/4567/8901".
Die USt-IdNr wird vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag erteilt und ist EU-weit eindeutig. Format: „DE" + 9 Ziffern. Sie wird im grenzüberschreitenden EU-Geschäft genutzt und ermöglicht das Reverse-Charge-System.
Kleinunternehmer: meist keine USt-IdNr nötig
Kleinunternehmer nach § 19 UStG können eine USt-IdNr beantragen, müssen aber nicht. Wer rein national fakturiert, kommt mit der Steuernummer aus. Wer EU-grenzüberschreitend einkauft oder verkauft, sollte eine USt-IdNr beantragen, sonst gibt's Probleme mit Reverse Charge und der „Erwerbsschwelle".
Verwandte Fragen
- Muss ich beide Nummern auf die Rechnung schreiben?
- Nein. § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG verlangt entweder Steuernummer ODER USt-IdNr. Beides ist erlaubt, aber nicht Pflicht. Im EU-B2B-Reverse-Charge ist die USt-IdNr beider Seiten Pflicht, die Steuernummer reicht dann nicht.
- Wo beantrage ich eine USt-IdNr?
- Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) online über das BZSt-Online-Portal oder schriftlich. Die Vergabe ist kostenlos. Bei Neugründung kann man die USt-IdNr direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit beantragen.
- Was, wenn der Kunde eine falsche USt-IdNr angegeben hat?
- Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen riskierst du die Umsatzsteuerbefreiung, wenn du die USt-IdNr nicht qualifiziert geprüft hast. Deshalb immer vor Geschäftsabschluss über das BZSt-Bestätigungsverfahren prüfen, die Bestätigung sollte für die Buchhaltung aufbewahrt werden.
Quellen
- § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen
- § 14a UStG, Zusätzliche Pflichten bei grenzüberschreitenden Umsätzen
- BZSt, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Brutto oder netto, was muss auf die Rechnung?Vollrechnung nach § 14 UStG: Entgelt (netto) + Steuersatz + Steuerbetrag + Bruttobetrag müssen separat ausgewiesen sein. Kleinbetragsrechnung bis 250 €: Bruttobetrag + Steuersatz reichen. Kleinunternehmer: keine USt-Ausweisung, dafür Hinweis auf § 19 UStG.
- Wann muss ich eine XRechnung schreiben?B2G: seit November 2020 verpflichtend an Bundesbehörden, Bundesländer gestaffelt. B2B: Seit 01.01.2025 müssen alle deutschen B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Pflicht zum Ausstellen wird bis 01.01.2028 nach Unternehmensgröße eingeführt.
- Wann kann ich eine Rechnung mahnen?Verzug tritt ein nach Mahnung oder nach Ablauf eines vereinbarten Zahlungsziels (§ 286 BGB). Ohne Zahlungsziel: 30 Tage nach Rechnungserhalt im B2B. Verzugszinsen B2C: 5 Prozentpunkte über Basiszins, B2B: 9 PP plus 40 € Pauschale (§ 288 BGB).