Brutto oder netto, was muss auf die Rechnung?
Antwort
Auf einer Vollrechnung müssen Entgelt (netto), Steuersatz und Steuerbetrag getrennt stehen (§ 14 Abs. 4 UStG). Der Bruttobetrag ist üblich, aber nicht verlangt. Bis 250 € genügen Bruttobetrag und Steuersatz (§ 33 UStDV). Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus, nur den Hinweis auf § 19 UStG.
Vollrechnung: netto + USt + brutto separat
§ 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG verlangt, dass folgende Beträge getrennt ausgewiesen werden:
- Entgelt (netto), aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, falls verschiedene Sätze gelten
- Steuersatz (z. B. 19 % oder 7 %)
- Auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag (USt in Euro)
Der Bruttobetrag steht in der Praxis als „Gesamtbetrag" oder „Rechnungsbetrag" zusätzlich drauf. Vorgeschrieben ist er nicht, er ergibt sich aus Entgelt und Steuerbetrag.
Beispiel:
```
Nettoentgelt: 100,00 €
USt 19 %: 19,00 €
Gesamt brutto: 119,00 €
```
Mehrere Steuersätze: jeweils getrennt ausweisen
Wenn eine Rechnung Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen enthält (z. B. 19 % Standard + 7 % ermäßigt), müssen die Entgelte und Steuerbeträge pro Steuersatz getrennt aufgeschlüsselt werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG).
Kleinbetragsrechnung: brutto + Steuersatz reichen
Bei Rechnungen bis 250 € brutto reicht nach § 33 UStDV:
- Bruttoentgelt in einer Summe
- Anzuwendender Steuersatz (z. B. „19 % USt enthalten")
Der Steuerbetrag muss nicht gesondert ausgewiesen werden, der Empfänger rechnet ihn selbst heraus. Bei mehreren Steuersätzen werden die Bruttobeträge pro Satz aufgeteilt.
Eine Einschränkung: Für innergemeinschaftliche Fernverkäufe, innergemeinschaftliche Lieferungen und Reverse-Charge-Umsätze gilt die Kleinbetragsregel nicht (§ 33 Satz 3 UStDV, §§ 3c, 6a, 13b UStG). Da brauchst du die volle Rechnung, egal wie klein der Betrag ist.
Kleinunternehmer: keine USt-Ausweisung
Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Wer es trotzdem tut, schuldet den ausgewiesenen Betrag (§ 14c Abs. 2 UStG). Seit 2025 sind diese Umsätze steuerfrei, und § 34a UStDV verlangt deshalb das Entgelt in einer Summe plus einen Hinweis auf die Steuerbefreiung, etwa so:
> „Für diese Leistung gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG."
Steuersatz und Steuerbetrag tauchen nirgends auf. Es steht genau ein Betrag auf der Rechnung. Mehr zum Thema unter E-Rechnung.
Verwandte Fragen
- Muss der Bruttobetrag separat genannt werden?
- Nicht zwingend nach Gesetzeswortlaut, § 14 Abs. 4 UStG verlangt Entgelt + Steuersatz + Steuerbetrag, nicht den Bruttobetrag. In der Praxis steht er als „Gesamtbetrag" trotzdem auf jeder Rechnung, weil er die zu zahlende Summe ist. Pflicht ist die getrennte Ausweisung von Netto, Steuersatz und Steuerbetrag.
- Was, wenn ich versehentlich USt ausweise als Kleinunternehmer?
- Du schuldest den ausgewiesenen Betrag nach § 14c Abs. 2 UStG, obwohl du Kleinunternehmer bist. Berichtigen darfst du, sobald die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist, also wenn der Empfänger keine Vorsteuer gezogen oder die geltend gemachte Vorsteuer ans Finanzamt zurückgezahlt hat. Die Berichtigung ist beim Finanzamt gesondert schriftlich zu beantragen (§ 14c Abs. 2 Sätze 3 bis 5 UStG); praktisch läuft das über Storno plus neue Rechnung ohne Steuerausweis.
- Reicht es, brutto + USt-Prozent anzugeben?
- Bei einer Vollrechnung nicht, § 14 UStG verlangt den Steuerbetrag in Euro. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto reicht der Steuersatz nach § 33 UStDV. Im Zweifel alle drei Werte (Netto, USt-Betrag, Brutto) ausweisen. Ausnahme: als Kleinunternehmer und bei Reverse Charge darfst du keinen Steuerbetrag hinschreiben, sonst schuldest du ihn (§ 14c UStG).
Quellen
- § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen
- § 19 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer
- § 33 UStDV, Rechnungen über Kleinbeträge
- § 14c UStG, Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Steuernummer oder USt-IdNr, was muss auf die Rechnung?§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG: entweder Steuernummer ODER USt-IdNr. Beides geht, eines reicht. Bei innergemeinschaftlichen B2B-Geschäften mit Reverse Charge ist die USt-IdNr beider Parteien Pflicht.
- Wann muss ich eine XRechnung schreiben?B2G: seit November 2020 verpflichtend an Bundesbehörden, Bundesländer gestaffelt. B2B: seit 01.01.2025 müssen alle deutschen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Papier und PDF bleiben bis Ende 2026 erlaubt, für kleinere Aussteller bis Ende 2027, ab 01.01.2028 muss jeder ausstellen.
- Wann kann ich eine Rechnung mahnen?Mahnen darfst du, sobald die Rechnung fällig ist. Mit der Mahnung kommt dein Kunde in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB), bei einem vereinbarten Zahlungstermin sogar ohne. Spätestens greift die 30-Tage-Regel des § 286 Abs. 3 BGB, gegenüber Verbrauchern aber nur mit Hinweis auf der Rechnung.