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FAQ · Rechnungen

Brutto oder netto, was muss auf die Rechnung?

Antwort

Vollrechnung nach § 14 UStG: Entgelt (netto) + Steuersatz + Steuerbetrag + Bruttobetrag müssen separat ausgewiesen sein. Kleinbetragsrechnung bis 250 €: Bruttobetrag + Steuersatz reichen. Kleinunternehmer: keine USt-Ausweisung, dafür Hinweis auf § 19 UStG.

Vollrechnung: netto + USt + brutto separat

§ 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG verlangt, dass folgende Beträge getrennt ausgewiesen werden:

- Entgelt (netto), aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, falls verschiedene Sätze gelten
- Steuersatz (z. B. 19 % oder 7 %)
- Auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag (USt in Euro)

Der Bruttobetrag (= Summe aus Entgelt + Steuer) wird in der Praxis als „Gesamtbetrag" oder „Rechnungsbetrag" zusätzlich genannt, ist aber nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, er ergibt sich aus den anderen Angaben.

Beispiel:
```
Nettoentgelt: 100,00 €
USt 19 %: 19,00 €
Gesamt brutto: 119,00 €
```

Mehrere Steuersätze: jeweils getrennt ausweisen

Wenn eine Rechnung Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen enthält (z. B. 19 % Standard + 7 % ermäßigt), müssen die Entgelte und Steuerbeträge pro Steuersatz getrennt aufgeschlüsselt werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG).

Kleinbetragsrechnung: brutto + Steuersatz reichen

Bei Rechnungen bis 250 € brutto reicht nach § 33 UStDV:

- Bruttoentgelt in einer Summe
- Anzuwendender Steuersatz (z. B. „19 % USt enthalten")

Der Steuerbetrag muss nicht gesondert ausgewiesen werden, der Empfänger rechnet ihn selbst heraus. Bei mehreren Steuersätzen müssen die Bruttobeträge pro Satz aufgeteilt werden.

Kleinunternehmer: keine USt-Ausweisung

Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Wer es trotzdem tut, schuldet die USt nach § 14c UStG. Pflicht ist stattdessen ein Hinweis wie:

> „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Es wird nur ein Betrag genannt, der ist faktisch der Bruttobetrag, weil keine USt enthalten ist. Mehr zum Thema unter E-Rechnung.

Verwandte Fragen

Muss der Bruttobetrag separat genannt werden?
Nicht zwingend nach Gesetzeswortlaut, § 14 Abs. 4 UStG verlangt Entgelt + Steuersatz + Steuerbetrag, nicht den Bruttobetrag. In der Praxis steht er als „Gesamtbetrag" trotzdem auf jeder Rechnung, weil er die zu zahlende Summe ist. Pflicht ist die getrennte Ausweisung von Netto, Steuersatz und Steuerbetrag.
Was, wenn ich versehentlich USt ausweise als Kleinunternehmer?
Du schuldest die ausgewiesene USt nach § 14c Abs. 2 UStG, obwohl du Kleinunternehmer bist. Eine Berichtigung ist möglich, wenn der Empfänger die ausgewiesene Vorsteuer nicht gezogen hat, sonst Risiko einer Steuerzahlung ohne wirtschaftlichen Gegenwert. Korrektur über eine Stornorechnung + Neu-Rechnung ohne USt-Ausweis.
Reicht es, brutto + USt-Prozent anzugeben?
Bei einer Vollrechnung nicht, § 14 UStG verlangt den Steuerbetrag in Euro. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto reicht der Steuersatz nach § 33 UStDV. Im Zweifel lieber alle drei Werte (Netto, USt-Betrag, Brutto) ausweisen, das ist nie falsch.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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