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FAQ · Rechnungen

Wann muss ich eine XRechnung schreiben?

Antwort

B2G: seit November 2020 verpflichtend an Bundesbehörden, Bundesländer gestaffelt. B2B: Seit 01.01.2025 müssen alle deutschen B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Pflicht zum Ausstellen wird bis 01.01.2028 nach Unternehmensgröße eingeführt.

B2G: Pflicht seit November 2020

Die Verpflichtung im öffentlichen Auftragswesen kam zuerst:

- Bundesverwaltung: seit 27.11.2020 müssen Lieferanten Rechnungen elektronisch im strukturierten Format einreichen, XRechnung oder ZUGFeRD (ab Profil EN 16931). Rechtsgrundlage: E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) auf Basis der EU-Richtlinie 2014/55/EU.
- Bundesländer: gestaffelte Einführung. Bremen, Hamburg, Saarland, Baden-Württemberg schon umgesetzt; andere Länder haben eigene Fristen und Wertgrenzen.

Für B2G-Rechnungen ist die Leitweg-ID Pflicht-Routing-Kennung. Siehe auch XRechnung.

B2B in Deutschland: Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz (verabschiedet März 2024) hat die E-Rechnung für inländisches B2B verbindlich gemacht, gestaffelt:

- Ab 01.01.2025: Alle deutschen B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können (Pflicht zur Empfangsbereitschaft, z. B. via E-Mail-Postfach für PDFs+XML).
- Bis 31.12.2026: Übergangsphase. Papier und PDF (sonstige Rechnungen) sind weiter erlaubt, wenn der Empfänger zustimmt.
- Bis 31.12.2027: Übergangsphase für Unternehmen mit Vorjahresumsatz ≤ 800.000 €, Papier und PDF noch erlaubt.
- Ab 01.01.2028: Strukturierte E-Rechnung Pflicht für alle inländischen B2B-Umsätze, mit EDI-Ausnahme nach § 14 Abs. 1 UStG (n. F.).

Strukturiertes Format heißt: XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931 oder ein anderes Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht.

Ausnahmen

Auch unter dem neuen Regime gibt es Ausnahmen:

- Rechnungen unter 250 € brutto (Kleinbetragsrechnungen, § 33 UStDV), bleiben formfrei.
- Rechnungen an Privatkunden (B2C), bleiben formfrei.
- Fahrausweise (§ 34 UStDV) und bestimmte steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8–29 UStG.
- Auslandskunden, die E-Rechnungs-Pflicht greift nur im Inland (Leistender und Empfänger beide in Deutschland ansässig).

Was ist eine XRechnung genau?

XRechnung ist der deutsche Standard für strukturierte E-Rechnungen an die öffentliche Verwaltung. Gepflegt von der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards), basiert auf der europäischen Norm EN 16931. Pures XML, keine PDF-Komponente, im Gegensatz zu ZUGFeRD, das ein hybrides PDF/A-3 + XML-Format ist und beide Standards bedient.

Für B2B ab 2028 reicht entweder XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931, beide erfüllen die strukturierte E-Rechnungspflicht.

Verwandte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist pures XML, primär für B2G. ZUGFeRD ist hybrid: PDF/A-3 mit eingebettetem XML, menschlich lesbar UND maschinell auswertbar. Ab ZUGFeRD-Profil EN 16931 erfüllen beide die EU-Norm und damit ab 2028 die B2B-Pflicht.
Muss ich Papierrechnungen ab 2025 sofort umstellen?
Empfangen müssen alle ab 01.01.2025 können. Selbst ausstellen darf man bis 31.12.2026 weiter Papier oder PDF schicken; mit Umsatz ≤ 800.000 € bis 31.12.2027. Pflicht zum strukturierten Format ab 01.01.2028 für alle inländischen B2B-Umsätze.
Brauche ich eine Leitweg-ID auch im B2B?
Nein. Die Leitweg-ID ist nur für B2G zwingend (Routing zur richtigen Behörde). Im B2B braucht es sie nicht, die Empfänger-Adressierung erfolgt über USt-IdNr, E-Mail-Adresse oder Peppol-Identifier.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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