Elterngeld
Staatliche Lohnersatzleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat. Geregelt im BEEG.
Drei Varianten: Basis, Plus, Partnerschaftsbonus
Das Elterngeld nach §§ 1 ff. BEEG gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld (volle Höhe, kürzere Bezugsdauer), ElterngeldPlus (halbe Höhe, doppelte Bezugsdauer) und der Partnerschaftsbonus (zusätzliche Monate bei gleichzeitiger Teilzeit beider Eltern). Die Varianten können kombiniert werden und werden in Lebensmonaten des Kindes bemessen.
Basiselterngeld: 12 + 2 Monate
Basiselterngeld wird für bis zu zwölf Lebensmonate des Kindes gezahlt, zwei weitere Partnermonate kommen hinzu, wenn beide Eltern jeweils mindestens zwei Monate beziehen, also insgesamt 14 Monate (§ 4 BEEG). Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht können die vollen 14 Monate allein beziehen. Die Höhe beträgt 65 bis 67 % des wegfallenden Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat (§ 2 BEEG).
ElterngeldPlus: doppelt so lang, halb so hoch
Ein Basiselterngeldmonat kann in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden (§ 4 Abs. 3 BEEG). Die monatliche Zahlung halbiert sich, dafür verdoppelt sich der Bezugszeitraum. Besonders sinnvoll für Eltern, die früh wieder in Teilzeit zurückkehren wollen, denn Einkommen aus Teilzeitarbeit reduziert das ElterngeldPlus weniger stark als das Basiselterngeld.
Partnerschaftsbonus: 4 Extra-Monate
Arbeiten beide Eltern parallel mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes, gibt es zusätzliche vier ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus (§ 4 Abs. 4 BEEG). Die Monate können einzeln genommen werden und sind ein Anreiz für eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
Bei Familien mit zwei Kindern unter drei Jahren oder drei und mehr Kindern unter sechs Jahren erhöht sich das Elterngeld um zehn Prozent, mindestens jedoch um 75 € (§ 2a BEEG). Für Mehrlingsgeburten gibt es einen Mehrlingszuschlag von 300 € pro Monat ab dem zweiten Kind (§ 2a Abs. 4 BEEG).
Elterngeld selbst ist eine reine Geldleistung, relevant für evaluateMe ist nur die zugehörige Elternzeit (siehe BEEG).
Auch bekannt als
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Häufige Fragen zu diesem Begriff
Verwandte Begriffe
Quellen
Häufige Fragen
- Wie viel Elterngeld bekomme ich?
- 65 bis 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der zwölf Monate vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat (§ 2 BEEG). Bei geringen Einkommen unter 1.240 € steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 %. Selbstständige werden auf Basis des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres berechnet.
- Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
- Basiselterngeld wird für bis zu 12 + 2 Monate in voller Höhe gezahlt. ElterngeldPlus läuft doppelt so lang, ist aber pro Monat nur halb so hoch. ElterngeldPlus lohnt sich, wenn Sie früh wieder in Teilzeit arbeiten, weil Teilzeiteinkommen das ElterngeldPlus weniger stark mindert (§ 4 Abs. 3 BEEG).
- Wo beantrage ich Elterngeld?
- Bei der zuständigen Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes, je nach Bundesland ist das das Jugendamt, das Versorgungsamt oder eine eigene Elterngeldstelle. Der Antrag kann frühestens nach der Geburt gestellt werden, sollte aber innerhalb von drei Monaten erfolgen, weil rückwirkend nur drei Monate gezahlt werden (§ 7 Abs. 1 BEEG).