Was ist Mutterschutz?
Antwort
Mutterschutz ist der gesetzliche Schutz von schwangeren und stillenden Beschäftigten nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Er umfasst Beschäftigungsverbote, einen besonderen Kündigungsschutz und Schutzfristen vor und nach der Geburt.
Worum es geht
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt schwangere und stillende Frauen vor Gefährdungen am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen durch die Geburt und vor einer Kündigung wegen der Schwangerschaft. Es gilt für alle in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Frauen, unabhängig von Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder Befristung.
Zentrale Bausteine sind die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 MuSchG), die individuellen und generellen Beschäftigungsverbote (§§ 11–13 MuSchG) und der Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG.
Beschäftigungsverbote
Es gibt zwei Arten von Beschäftigungsverboten. Generelle Verbote ergeben sich direkt aus dem Gesetz: etwa Akkord- und Fließbandarbeit, Mehrarbeit über 8,5 Stunden täglich, Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr, Sonn- und Feiertagsarbeit (§§ 4–6 MuSchG).
Individuelle Verbote spricht ein Arzt aus, wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortführung der Tätigkeit gefährdet wären (§ 16 MuSchG). Der Arbeitgeber muss dann eine zumutbare andere Tätigkeit anbieten oder die Frau freistellen, bei voller Lohnfortzahlung (Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG).
Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG
Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber unzulässig, auch in der Probezeit. Voraussetzung: Dem Arbeitgeber ist die Schwangerschaft bekannt oder wird ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt.
Eine Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde zulässig, etwa bei Betriebsstilllegung. Eine Eigenkündigung der Arbeitnehmerin ist dagegen jederzeit möglich.
Anzeigepflicht und Gefährdungsbeurteilung
Sobald die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt ist, muss er eine Gefährdungsbeurteilung für den konkreten Arbeitsplatz vornehmen (§ 10 MuSchG) und die zuständige Aufsichtsbehörde informieren. Die Frau selbst ist nicht gesetzlich verpflichtet, die Schwangerschaft mitzuteilen, der Schutz greift aber erst, wenn der Arbeitgeber davon weiß.
Verwandte Fragen
- Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin?
- Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Der Mutterschutz mit Kündigungsschutz, Beschäftigungsverboten und Schutzfristen greift jedoch erst, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, meistens ist die Mitteilung also im eigenen Interesse.
- Gilt der Mutterschutz auch für Auszubildende und Studentinnen?
- Ja. Seit der Reform 2018 erfasst das MuSchG auch Schülerinnen, Studentinnen und Auszubildende, soweit Ausbildungsstelle bzw. Hochschule Ort und Inhalt der Ausbildung verbindlich vorgibt.
- Was passiert, wenn der Arbeitgeber mich trotz Schwangerschaft kündigt?
- Die Kündigung ist nach § 17 MuSchG unwirksam, wenn die Schwangerschaft bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt wird. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang sollte beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Quellen
- Mutterschutzgesetz (MuSchG), gesetze-im-internet.de
- § 17 MuSchG, Kündigungsverbot
- Mutterschutz, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Wie lange dauert der Mutterschutz?Die Schutzfrist beträgt nach § 3 MuSchG sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten sowie bei Geburt eines Kindes mit Behinderung verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.
- Was ist Elternzeit?Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung eines Kindes nach § 15 BEEG. Sie kann bis zu drei Jahre dauern, davon sind 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragbar.
- Wie früh muss ich Elternzeit anmelden?Nach § 16 BEEG sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber. Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes verlängert sich die Frist auf 13 Wochen.