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FAQ · Eltern

Was ist Mutterschutz?

Antwort

Mutterschutz ist der gesetzliche Schutz von schwangeren und stillenden Beschäftigten nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Er umfasst Beschäftigungsverbote, einen besonderen Kündigungsschutz und Schutzfristen vor und nach der Geburt.

Worum es geht

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt schwangere und stillende Frauen vor Gefährdungen am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen durch die Geburt und vor einer Kündigung wegen der Schwangerschaft. Es gilt für alle in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Frauen, unabhängig von Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder Befristung.

Zentrale Bausteine sind die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 MuSchG), die individuellen und generellen Beschäftigungsverbote (§§ 11–13 MuSchG) und der Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG.

Beschäftigungsverbote

Es gibt zwei Arten von Beschäftigungsverboten. Generelle Verbote ergeben sich direkt aus dem Gesetz: etwa Akkord- und Fließbandarbeit, Mehrarbeit über 8,5 Stunden täglich, Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr, Sonn- und Feiertagsarbeit (§§ 4–6 MuSchG).

Individuelle Verbote spricht ein Arzt aus, wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortführung der Tätigkeit gefährdet wären (§ 16 MuSchG). Der Arbeitgeber muss dann eine zumutbare andere Tätigkeit anbieten oder die Frau freistellen, bei voller Lohnfortzahlung (Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG).

Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG

Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber unzulässig, auch in der Probezeit. Voraussetzung: Dem Arbeitgeber ist die Schwangerschaft bekannt oder wird ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt.

Eine Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde zulässig, etwa bei Betriebsstilllegung. Eine Eigenkündigung der Arbeitnehmerin ist dagegen jederzeit möglich.

Anzeigepflicht und Gefährdungsbeurteilung

Sobald die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt ist, muss er eine Gefährdungsbeurteilung für den konkreten Arbeitsplatz vornehmen (§ 10 MuSchG) und die zuständige Aufsichtsbehörde informieren. Die Frau selbst ist nicht gesetzlich verpflichtet, die Schwangerschaft mitzuteilen, der Schutz greift aber erst, wenn der Arbeitgeber davon weiß.

Verwandte Fragen

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin?
Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Der Mutterschutz mit Kündigungsschutz, Beschäftigungsverboten und Schutzfristen greift jedoch erst, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, meistens ist die Mitteilung also im eigenen Interesse.
Gilt der Mutterschutz auch für Auszubildende und Studentinnen?
Ja. Seit der Reform 2018 erfasst das MuSchG auch Schülerinnen, Studentinnen und Auszubildende, soweit Ausbildungsstelle bzw. Hochschule Ort und Inhalt der Ausbildung verbindlich vorgibt.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber mich trotz Schwangerschaft kündigt?
Die Kündigung ist nach § 17 MuSchG unwirksam, wenn die Schwangerschaft bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt wird. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang sollte beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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