Was ist Elterngeld?
Antwort
Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung nach dem BEEG. Basis-Elterngeld läuft bis zu 12 Monate (plus 2 Partnermonate), ElterngeldPlus bis zu 24 Monate. Mindestbetrag 300 €, Höchstbetrag 1.800 € pro Monat.
Basis-Elterngeld
Das Basis-Elterngeld (§§ 2 ff. BEEG) ersetzt das wegfallende Einkommen nach der Geburt für 12 Lebensmonate des Kindes. Es beträgt zwischen 65 % und 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat.
Wenn auch der zweite Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht und in dieser Zeit Einkommen wegfällt, verlängert sich die Bezugsdauer um zwei „Partnermonate" auf insgesamt 14 Monate.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus (§ 4 BEEG) verdoppelt die Bezugsdauer, aus einem Basis-Elterngeld-Monat werden zwei ElterngeldPlus-Monate, dafür mit halbierter Auszahlung. Sinnvoll vor allem, wenn ein Elternteil Teilzeit arbeitet, denn der Teilzeitlohn wird auf die ElterngeldPlus-Monate nicht so streng angerechnet wie auf das Basis-Elterngeld.
Wer Teilzeit kombiniert und die zwei Partnermonate ausnutzt, kann ElterngeldPlus bis zu 24 Monate beziehen.
Partnerschaftsbonus
Arbeiten beide Eltern parallel vier Monate lang zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche, erhalten beide jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate (§ 4 Abs. 4 BEEG, Partnerschaftsbonus). Soll die Aufteilung Anreiz für aktive Doppelverdiener-Modelle setzen.
Einkommensgrenze
Seit 1. April 2024 entfällt der Anspruch auf Elterngeld, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen beider Elternteile zusammen 200.000 € übersteigt (200.000 € bzw. 150.000 € für Alleinerziehende). Für Geburten ab 1. April 2025 sinkt die Grenze weiter auf 175.000 € (BEEG-Änderung 2023/2024).
Stand 2026 ist das die aktuelle Einkommensgrenze, Änderungen werden über das Familienportal des BMFSFJ bekanntgegeben.
Verwandte Fragen
- Kann ich auch als Vater Elterngeld beziehen?
- Ja. Beide Elternteile haben einen eigenständigen Anspruch. Damit die beiden Partnermonate gewährt werden, muss bei mindestens einem Elternteil das Einkommen für mindestens zwei Monate reduziert sein.
- Was zählt als Einkommen für die Berechnung?
- Bei Angestellten das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Bei Selbständigen der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr. Steuerklasse, Beiträge und Pauschalen werden nach festen Regeln des BEEG berücksichtigt.
- Wo wird Elterngeld beantragt?
- Beim Elterngeldservice des jeweiligen Bundeslandes, Anschrift und Online-Formulare gibt es über das Familienportal des BMFSFJ. Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden, wirkt aber bis zu drei Lebensmonate rückwirkend.
Quellen
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), gesetze-im-internet.de
- § 2 BEEG, Höhe des Elterngeldes
- Elterngeld, BMFSFJ
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Mehr aus dem FAQ
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