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FAQ · Ueberstunden

Wann verfallen Überstunden?

Antwort

Was im Vertrag steht, gilt, typisch sind Ausschlussfristen von 3, 6 oder 12 Monaten. Ohne Regelung verjähren Ansprüche nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Nach EuGH C-518/20 greift Verfall nur, wenn der Arbeitgeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

Erst Vertrag, dann Gesetz

Wann Überstunden verfallen, regelt in den meisten Fällen der Arbeits- oder Tarifvertrag. Üblich sind sogenannte Ausschlussfristen von 3, 6 oder 12 Monaten ab Fälligkeit, wer den Anspruch dann nicht schriftlich geltend gemacht hat, verliert ihn endgültig. Solche Klauseln sind zulässig, müssen aber transparent formuliert sein (§ 307 BGB) und dürfen den gesetzlichen Mindestlohn nicht erfassen.

Ohne Klausel: 3 Jahre Verjährung

Fehlt eine Ausschlussfrist, gilt die regelmäßige Verjährung nach § 195 BGB: drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wer 2024 Überstunden geleistet hat, kann sie also bis Ende 2027 einklagen.

EuGH-Rechtsprechung: keine Mitwirkung, kein Verfall

Der EuGH hat in der Entscheidung C-518/20 (für Urlaub) klargestellt: Ein Anspruch kann nur verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aktiv auf den drohenden Verfall hingewiesen und ihm ermöglicht hat, den Anspruch zu realisieren. Die deutsche Arbeitsrechtspraxis überträgt diesen Maßstab zunehmend auch auf andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, Überstunden eingeschlossen.

Das bedeutet: Wer von seinen Überstunden gar nichts weiß, weil keine Zeiterfassung läuft, kann sich im Streit darauf berufen, dass der Verfall mangels Mitwirkungspflicht nicht eingetreten ist.

Was du tun solltest

Schriftlich geltend machen, sobald der Anspruch entstanden ist. Eine E-Mail an die Personalabteilung mit konkreter Aufstellung reicht. Reagiert der Arbeitgeber nicht, kann nach Ablauf der Ausschlussfrist Klage drohen, Anwalt fragen, bevor die Frist läuft.

Verwandte Fragen

Was zählt als "Geltendmachung"?
Eine schriftliche Aufforderung, in der Art und Höhe des Anspruchs konkret benannt sind, z. B. „Hiermit fordere ich die Vergütung von 24 Überstunden im Mai 2026 in Höhe von …". Mündliche Hinweise reichen meist nicht.
Verfallen auch Zuschläge?
Ja, Zuschläge folgen demselben Verfalls- und Verjährungsregime wie die Grundvergütung. Mindestlohn-relevante Bestandteile sind allerdings vom Verfall ausgenommen (BAG 5 AZR 419/19).
Was, wenn der Vertrag eine 1-Monats-Frist enthält?
Ausschlussfristen unter 3 Monaten sind nach BAG-Rechtsprechung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (BAG 5 AZR 545/04). Es greift dann die gesetzliche 3-Jahres-Verjährung.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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