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FAQ · Ueberstunden

Wann verfallen Überstunden?

Antwort

Was im Vertrag steht, gilt, typisch sind Ausschlussfristen von 3, 6 oder 12 Monaten. Ohne Regelung verjähren Ansprüche nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Der EuGH-Maßstab, dass Verfall eine Mitwirkung des Arbeitgebers voraussetzt, gilt für Urlaub (C-518/20); für Überstunden ist er nicht geklärt.

Erst Vertrag, dann Gesetz

Wann Überstunden verfallen, regelt in den meisten Fällen der Arbeits- oder Tarifvertrag. Üblich sind Ausschlussfristen von 3, 6 oder 12 Monaten ab Fälligkeit. Wer den Anspruch bis dahin nicht schriftlich geltend macht, verliert ihn. Solche Klauseln sind zulässig, müssen aber transparent formuliert sein (§ 307 BGB) und dürfen den gesetzlichen Mindestlohn nicht erfassen.

Ohne Klausel: 3 Jahre Verjährung

Fehlt eine Ausschlussfrist, gilt die regelmäßige Verjährung nach § 195 BGB: drei Jahre. Gezählt wird aber erst ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du von ihm Kenntnis hattest (§ 199 Abs. 1 BGB). Überstunden aus 2024 sind also bis Ende 2027 einklagbar.

EuGH zum Urlaub: keine Mitwirkung, kein Verfall

Für den bezahlten Jahresurlaub hat der EuGH entschieden, dass ein erworbener Anspruch nicht erlöschen kann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer „nicht rechtzeitig in die Lage versetzt hat, diesen Anspruch auszuüben" (Urteil vom 22.09.2022, verbundene Rechtssachen C-518/20 und C-727/20).

Ob dieser Maßstab auch für Überstunden gilt, ist nicht geklärt. Für die Überstundenvergütung hat das BAG eher in die andere Richtung entschieden: Wer sie verlangt, muss im Prozess die Leistung der Überstunden und deren Veranlassung durch den Arbeitgeber darlegen (BAG 04.05.2022, 5 AZR 359/21). Wer sich trotzdem auf den EuGH-Maßstab berufen will, sollte das vorher mit einem Anwalt durchgehen.

Was du tun solltest

Schriftlich geltend machen, sobald der Anspruch entstanden ist. Eine E-Mail an die Personalabteilung mit konkreter Aufstellung reicht. Reagiert der Arbeitgeber nicht, bleibt am Ende nur die Klage. Sprich mit einem Anwalt, bevor die Ausschlussfrist abläuft.

Verwandte Fragen

Was zählt als "Geltendmachung"?
Eine schriftliche Aufforderung, in der Art und Höhe des Anspruchs konkret benannt sind, z. B. „Hiermit fordere ich die Vergütung von 24 Überstunden im Mai 2026 in Höhe von …". Mündliche Hinweise reichen meist nicht.
Verfallen auch Zuschläge?
Ja, Zuschläge folgen demselben Verfalls- und Verjährungsregime wie die Grundvergütung. Mindestlohn-relevante Bestandteile bleiben davon ausgenommen: Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn beschränken oder ausschließen, sind nach § 3 MiLoG insoweit unwirksam.
Was, wenn der Vertrag eine 1-Monats-Frist enthält?
Ausschlussfristen unter 3 Monaten sind nach ständiger BAG-Rechtsprechung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Es greift dann die gesetzliche 3-Jahres-Verjährung.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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