Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?
Antwort
Meist nein. Pauschal-Klauseln wie „mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten" sind nach BAG-Rechtsprechung in der Regel unwirksam, weil sie nicht klar beziffern, wie viele Stunden gemeint sind. Nur konkret bezifferte Abgeltungen halten meistens.
Pauschal-Klauseln sind meist intransparent
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die alle Überstunden mit dem Bruttogehalt als abgegolten erklärt, ist nach ständiger BAG-Rechtsprechung in der Regel unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung 5 AZR 765/18 nochmals bestätigt, was bereits 5 AZR 251/04 angedeutet hatte: Eine Pauschal-Abgeltungs-Klausel ist nur transparent, und damit nach § 307 BGB wirksam, wenn sie klar erkennen lässt, welche Leistung mit welchem Entgelt abgegolten wird.
Im Klartext: „Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten" reicht nicht. Wirksam wäre eher „Mit dem Gehalt sind bis zu 10 Überstunden pro Monat abgegolten", denn dann weiß der Arbeitnehmer, woran er ist.
Was bedeutet das praktisch?
Ist die Klausel unwirksam, gilt § 612 BGB: Geleistete Arbeit ist zu vergüten, wenn nach den Umständen eine Vergütung zu erwarten ist. Bei den meisten Angestellten ist das der Fall, also entsteht ein Anspruch auf Überstundenvergütung oder Freizeitausgleich für die tatsächlich geleisteten Überstunden.
Der Streit dreht sich dann meist darum, ob die Stunden überhaupt nachweisbar sind (siehe FAQ zum Nachweis) und ob sie angeordnet oder geduldet waren.
Ausnahme: höhere Verdiener
Bei Geschäftsführern, leitenden Angestellten und außertariflichen Beschäftigten (oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze) sieht das BAG eine Vergütungserwartung im Sinne des § 612 BGB häufig als nicht gegeben an. Hier kann eine pauschale Abgeltung, auch ohne Bezifferung, wirksam sein. Die Grenze ist im Einzelfall fließend und sollte arbeitsrechtlich geprüft werden.
Was du tun kannst
Sieh dir die genaue Formulierung deiner Klausel an. Ist eine Stundenzahl genannt? Wenn nicht, ist die Klausel mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam. Im Streitfall hilft eine saubere Aufzeichnung deiner Arbeitszeit, eine minutengenaue Zeiterfassung mit Soll/Ist-Stundenkonto schafft die nötige Beweisbasis.
Verwandte Fragen
- Was gilt, wenn nur "in zumutbarem Umfang" Überstunden vereinbart sind?
- Solche Klauseln können wirksam sein, regeln aber meist nur die Pflicht zur Leistung, nicht die Abgeltung. Die Vergütung der geleisteten Stunden bleibt offen und richtet sich dann nach § 612 BGB.
- Gilt das auch für Teilzeit?
- Ja, die Transparenz-Anforderungen aus § 307 BGB gelten unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Bei Teilzeit kommt zusätzlich das Verbot der Schlechterstellung nach § 4 TzBfG ins Spiel.
- Wie viele Überstunden darf ein Vertrag pauschal abgelten?
- Eine harte Obergrenze nennt das BAG nicht. Üblich und in der Rechtsprechung tendenziell akzeptiert sind Abgeltungen bis etwa 10 % der regulären Arbeitszeit. Höhere Werte können als unangemessene Benachteiligung gewertet werden.
Quellen
- BAG 5 AZR 765/18, Transparenzgebot bei Überstunden-Abgeltung
- BAG 5 AZR 251/04, Pauschale Überstunden-Abgeltung
- § 307 BGB, Inhaltskontrolle
- § 612 BGB, Vergütung
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Darf der Chef einseitig Überstunden anordnen?Nur im Rahmen seines Direktionsrechts (§ 106 GewO) und der gesetzlichen Höchstgrenzen (§ 3 ArbZG). Existiert ein Betriebsrat, ist Mehrarbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig, ohne dessen Zustimmung sind angeordnete Überstunden unwirksam.
- Muss ich Überstunden leisten?Grundsätzlich nein, außer Arbeits- oder Tarifvertrag verpflichten ausdrücklich dazu oder es liegt eine Notlage vor (§ 14 ArbZG). Generelle Klauseln zur Mehrarbeit „in zumutbarem Umfang" können wirksam sein. Eine grundlose Verweigerung kann arbeitsrechtliche Folgen haben.
- Wann verfallen Überstunden?Was im Vertrag steht, gilt, typisch sind Ausschlussfristen von 3, 6 oder 12 Monaten. Ohne Regelung verjähren Ansprüche nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Nach EuGH C-518/20 greift Verfall nur, wenn der Arbeitgeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.