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Gleitzeit

Arbeitszeitmodell mit flexiblen Anfangs- und Endzeiten innerhalb eines vereinbarten Rahmens. Über- und Unterstunden landen auf dem Stundenkonto, das Tages-Soll bleibt verbindlich.

Was Gleitzeit ist

Gleitzeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem die Mitarbeitenden Anfang und Ende ihres Arbeitstages selbst bestimmen, innerhalb eines mit dem Arbeitgeber vereinbarten Rahmens. Statt „9 bis 17 Uhr" gibt es also einen Korridor, etwa 7 bis 20 Uhr, und meist eine Kernarbeitszeit mit verbindlicher Anwesenheit. Das Tages-Soll bleibt. Differenzen dazu laufen über ein Stundenkonto und werden in einem Ausgleichszeitraum wieder abgebaut.

Kernarbeitszeit und Funktionszeit

Klassische Gleitzeit unterscheidet drei Zonen: die Gleitzeit-Zone am Rand (frei wählbar), die Kernarbeitszeit in der Mitte (verbindlich anwesend) und die Pausenzeit. Manche Betriebe ersetzen die Kernarbeitszeit durch eine „Funktionszeit". Dann muss das Team als Ganzes erreichbar sein, ohne dass jede einzelne Person anwesend ist. Welches Modell gilt, regelt der Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung.

Abgrenzung zur Vertrauensarbeitszeit

Gleitzeit ist nicht dasselbe wie Vertrauensarbeitszeit. Bei Gleitzeit wird die Arbeitszeit weiter erfasst, nur Lage und Verteilung sind flexibel. Vertrauensarbeitszeit dagegen verzichtet traditionell auf jede Zeiterfassung. Nach dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) und der daraus abgeleiteten Aufzeichnungspflicht ist „Vertrauensarbeitszeit ohne Erfassung" praktisch nicht mehr zulässig, die Erfassung kann delegiert werden, aber nicht entfallen.

Was auf dem Stundenkonto landet

Wer an einem Tag länger arbeitet als das Soll, baut Plus-Stunden auf, wer kürzer arbeitet, geht ins Minus. Das Stundenkonto bildet diesen Saldo laufend ab. Die Regeln für maximale Plus- und Minus-Salden, Ausgleichsfristen und Verfall stehen im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung, nicht im ArbZG selbst.

Grenzen durch das ArbZG

Auch in Gleitzeit gelten die Schranken des Arbeitszeitgesetzes: werktäglich höchstens acht Stunden, verlängerbar auf zehn, solange der Durchschnitt über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen bei acht Stunden bleibt (§ 3 ArbZG). Dazu kommen die Ruhepausen nach § 4 ArbZG, fällig bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit, und mindestens elf Stunden Ruhezeit nach § 5 ArbZG. Flexibel ist die Lage der Arbeitszeit, nicht ihre Höchstdauer.

Häufige Fragen

Darf ich in Gleitzeit jeden Tag selbst entscheiden, wann ich komme?
Innerhalb des vereinbarten Rahmens ja, außerhalb der Kernarbeitszeit. Die Kernarbeitszeit ist verbindlich, dort muss Anwesenheit (oder bei Funktionszeit Erreichbarkeit) sichergestellt sein. Was außerhalb der Kernarbeitszeit liegt, ist frei wählbar, solange die ArbZG-Grenzen eingehalten werden.
Können Minus-Stunden in Gleitzeit verfallen?
Für Plus- und Minus-Salden gelten die Regeln im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Üblich sind Ausgleichszeiträume von drei oder zwölf Monaten. Ob ein Minus-Saldo am Ende des Zeitraums automatisch zugunsten des Arbeitgebers verfällt, ist arbeitsrechtlich umstritten und hängt am Einzelfall.
Ist Gleitzeit das Gleiche wie Homeoffice?
Nein. Gleitzeit regelt nur, wann gearbeitet wird, nicht wo. Homeoffice und Gleitzeit lassen sich kombinieren, sind aber zwei separate Vereinbarungen.