Was ist Vertrauensarbeitszeit?
Antwort
Ein Modell ohne festgelegte Anwesenheitszeiten: Mitarbeiter entscheiden selbst, wann und wo sie arbeiten, solange das vereinbarte Ergebnis stimmt. Die Arbeitszeit muss trotzdem erfasst werden (BAG 1 ABR 22/21).
Das Grundprinzip
Bei Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber auf die Vorgabe von Anwesenheitszeiten. Statt einer fixen Anwesenheit von 9 bis 17 Uhr gilt: Solange das vereinbarte Arbeitsergebnis erbracht wird, ist die Lage der Arbeitszeit dem Mitarbeiter überlassen.
Das Modell setzt eine Vertrauensbasis voraus, daher der Name. Es ist besonders in wissensintensiven Branchen verbreitet, in denen Output zählt und nicht Präsenz.
Erfassungspflicht gilt trotzdem
Lange galt Vertrauensarbeitszeit als Synonym für „keine Zeiterfassung". Das hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) klargestellt: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen, auch bei Vertrauensarbeitszeit.
Konkret bleibt frei, wann der Mitarbeiter arbeitet. Was nicht frei bleibt: dass die geleistete Zeit dokumentiert wird. Begrenzungen aus § 3 ArbZG (8 bzw. 10 Stunden täglich) und § 5 ArbZG (11 Stunden Ruhezeit) gelten auch hier.
Abgrenzung zur Gleitzeit
Vertrauensarbeitszeit und Gleitzeit werden oft verwechselt. Der Unterschied:
- Gleitzeit: flexible Lage der Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, meist mit Kernzeit. Es gibt ein Gleitzeitkonto, das den Saldo ausweist.
- Vertrauensarbeitszeit: kein vorgegebener Rahmen, keine Kernzeit, kein Saldo im klassischen Sinn, nur das Ergebnis zählt.
In der Praxis verschwimmen die Modelle: Viele „Vertrauensarbeitszeit-Modelle" haben de facto Eckpunkte (Erreichbarkeitsfenster, Meeting-Pflichten), und viele Gleitzeitkonten werden lax geführt.
Vor- und Nachteile
Vorteile sind Autonomie, bessere Vereinbarkeit mit Privatleben, oft höhere Motivation. Risiken: unkontrollierte Mehrarbeit, schwer fassbare Überstunden, schwächere Trennung zwischen Arbeit und Freizeit.
Seit der BAG-Entscheidung 2022 ist klar: Wer Vertrauensarbeitszeit anbietet, muss eine Erfassungsmöglichkeit bereitstellen, manipulierbar nur durch den Mitarbeiter selbst, aber existent.
Verwandte Fragen
- Muss bei Vertrauensarbeitszeit die Arbeitszeit erfasst werden?
- Ja. Die BAG-Entscheidung 1 ABR 22/21 macht keine Ausnahme für Vertrauensarbeitszeit. Erfasst wird die Dauer, nicht die Lage, also wie lange gearbeitet wurde, nicht wann.
- Bekomme ich bei Vertrauensarbeitszeit Überstunden bezahlt?
- In der Regel sind Überstunden im Modell „pauschal abgegolten" oder werden über das Gehalt verrechnet. Eine konkrete Vergütungsregel sollte im Arbeitsvertrag stehen, pauschale Abgeltungsklauseln sind aber rechtlich nur eingeschränkt wirksam.
- Gilt das ArbZG bei Vertrauensarbeitszeit?
- Vollumfänglich. Tägliche Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Pausen, Sonntagsruhe, alles ArbZG-Pflichten bleiben bestehen. Vertrauensarbeitszeit ist kein Freibrief.
Quellen
- BAG 1 ABR 22/21, Pflicht zur Arbeitszeit-Erfassung
- § 3 ArbZG, Arbeitszeit der Arbeitnehmer
- § 5 ArbZG, Ruhezeit
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit erfassen?Ja. Seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer einzuführen. Der Anspruch leitet sich aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG i. V. m. dem EuGH-Urteil C-55/18 ("Stechuhr-Urteil") ab.
- Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?Überstunden sind Stunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Mehrarbeit ist Zeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach ArbZG hinaus. Jede Mehrarbeit ist Überstunde, aber nicht jede Überstunde ist Mehrarbeit.
- Was ist die maximale Wochenarbeitszeit in Deutschland?Regulär 48 Stunden (6 Werktage × 8 Stunden), maximal 60 Stunden mit Ausgleich (6 × 10). Im Schnitt über 4 Monate dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden (EU-Richtlinie 2003/88/EG).