Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Antwort
Gesetzlicher Mindesturlaub nach § 3 BUrlG: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, entspricht 20 Arbeitstagen bei 5-Tage-Woche. Tarif- oder Arbeitsvertrag können mehr regeln. Jugendliche und Schwerbehinderte haben zusätzliche Ansprüche.
Das gesetzliche Minimum
§ 3 Abs. 1 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) legt fest: Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Werktage sind nach § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. In einer normalen Woche also Montag bis Samstag.
Wer in einer 5-Tage-Woche arbeitet, hat damit gesetzlich Anspruch auf 20 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Jahr. Bei 6-Tage-Woche sind es die vollen 24 Werktage. Darunter darf kein Vertrag gehen, solche Klauseln sind unwirksam.
Tarifvertrag und Arbeitsvertrag können mehr regeln
Das BUrlG ist eine Untergrenze. Viele Tarifverträge liegen darüber, 28-30 Tage sind dort verbreitet. Auch der individuelle Arbeitsvertrag kann mehr Urlaub gewähren.
Was im Vertrag steht, gilt. Was darunter liegt, ist nichtig, dann greift das gesetzliche Minimum.
Sonderregelungen: Jugendliche und Schwerbehinderte
Für Jugendliche unter 18 regelt § 19 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) einen erhöhten Mindesturlaub. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahrs: 30 Werktage bei noch nicht 16, 27 Werktage bei noch nicht 17, 25 Werktage bei noch nicht 18.
Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung ≥ 50) bekommen nach § 208 SGB IX zusätzlich 5 Arbeitstage Urlaub pro Jahr, bei der üblichen 5-Tage-Woche. Bei anderer Verteilung wird anteilig gerechnet.
Wartezeit: erst nach 6 Monaten der volle Anspruch
Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach § 4 BUrlG erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Vorher gibt es nur ein Zwölftel je vollem Monat (§ 5 BUrlG), siehe dazu die FAQ zum Urlaub bei Eintritt mitten im Jahr.
Verwandte Fragen
- Sind Feiertage Werktage im Sinne des BUrlG?
- Gesetzliche Feiertage gelten nicht als Werktage und werden nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Fällt ein Feiertag in den Urlaubszeitraum, „verbraucht" er keinen Urlaubstag.
- Was passiert mit dem Urlaub bei der 4-Tage-Woche?
- Der Mindesturlaub wird anteilig umgerechnet: bei 4 Arbeitstagen pro Woche sind das 16 Arbeitstage gesetzliches Minimum (24 × 4 / 6). Tariflicher Mehrurlaub wird analog umgerechnet.
- Habe ich Anspruch auf zusätzlichen Urlaub als Eltern?
- Nicht gesetzlich. Es gibt keinen bundesweiten gesetzlichen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub für Eltern. Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen aber Kind-Krank-Tage oder Familien-Sonderurlaub vor.
Quellen
- § 3 BUrlG, Dauer des Urlaubs
- § 4 BUrlG, Wartezeit
- § 19 JArbSchG, Urlaub für Jugendliche
- § 208 SGB IX, Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Kann der Arbeitgeber meinen Urlaub ablehnen?Ja, aber nur bei dringenden betrieblichen Gründen oder vorrangigen Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer (§ 7 BUrlG). Eine dünne Personaldecke oder unliebsame Termine reichen nicht, der Grund muss wirklich dringend sein und konkret begründet werden.
- Wie viel Urlaub bekomme ich bei Eintritt mitten im Jahr?Wird die sechsmonatige Wartezeit noch im selben Kalenderjahr erfüllt, steht dir der volle Jahresurlaub zu (§ 4 BUrlG). Nur wenn sie im Eintrittsjahr nicht mehr erfüllt werden kann, gibt es ein Zwölftel pro vollem Monat (§ 5 Abs. 1 BUrlG).
- Bekomme ich bei Krankheit im Urlaub die Urlaubstage zurück?Ja. Nach § 9 BUrlG werden Tage mit ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Voraussetzung: die AU dem Arbeitgeber unverzüglich melden und Attest vorlegen. Der Urlaub verlängert sich nicht automatisch, die Tage kommen zurück aufs Urlaubskonto.