Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Antwort
Gesetzlicher Mindesturlaub nach § 3 BUrlG: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, entspricht 20 Arbeitstagen bei 5-Tage-Woche. Tarif- oder Arbeitsvertrag können mehr regeln. Jugendliche und Schwerbehinderte haben zusätzliche Ansprüche.
Das gesetzliche Minimum
§ 3 Abs. 1 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) legt fest: Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. „Werktage" sind dabei alle Tage außer Sonntagen, also Montag bis Samstag.
Wer in einer 5-Tage-Woche arbeitet, hat damit gesetzlich Anspruch auf 20 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Jahr. Bei 6 Tagen Woche sind es die vollen 24 Werktage. Mehr darf der Arbeitgeber nicht unterschreiten, weniger ist unwirksam.
Tarifvertrag und Arbeitsvertrag können mehr regeln
Das BUrlG ist eine Untergrenze. In vielen Tarifverträgen (IG Metall, ver.di, TVöD) sind 28-30 Tage Urlaub Standard. Auch der individuelle Arbeitsvertrag kann mehr Urlaub gewähren.
Was im Vertrag steht, gilt. Was darunter liegt, ist nichtig, dann greift das gesetzliche Minimum.
Sonderregelungen: Jugendliche und Schwerbehinderte
Für Jugendliche unter 18 Jahren regelt § 19 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) einen erhöhten Mindesturlaub: 30 Werktage für unter 16-Jährige, 27 Werktage für unter 17-Jährige, 25 Werktage für unter 18-Jährige.
Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung ≥ 50) bekommen nach § 208 SGB IX zusätzlich 5 Arbeitstage Urlaub pro Jahr, bei der üblichen 5-Tage-Woche. Bei anderer Verteilung wird anteilig gerechnet.
Wartezeit: erst nach 6 Monaten der volle Anspruch
Der volle Jahresurlaub entsteht nach § 4 BUrlG erst nach sechsmonatiger ununterbrochener Beschäftigung. Vor Ablauf der Wartezeit besteht nur ein anteiliger Anspruch (§ 5 BUrlG), siehe dazu die FAQ zum Urlaub bei Eintritt mitten im Jahr.
Verwandte Fragen
- Sind Feiertage Werktage im Sinne des BUrlG?
- Gesetzliche Feiertage gelten nicht als Werktage und werden nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Fällt ein Feiertag in den Urlaubszeitraum, „verbraucht" er keinen Urlaubstag.
- Was passiert mit dem Urlaub bei der 4-Tage-Woche?
- Der Mindesturlaub wird anteilig umgerechnet: bei 4 Arbeitstagen pro Woche sind das 16 Arbeitstage gesetzliches Minimum (24 × 4 / 6). Tariflicher Mehrurlaub wird analog umgerechnet.
- Habe ich Anspruch auf zusätzlichen Urlaub als Eltern?
- Nicht gesetzlich. Es gibt keinen bundesweiten gesetzlichen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub für Eltern. Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen aber Kind-Krank-Tage oder Familien-Sonderurlaub vor.
Quellen
- § 3 BUrlG, Dauer des Urlaubs
- § 4 BUrlG, Wartezeit
- § 19 JArbSchG, Urlaub für Jugendliche
- § 208 SGB IX, Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Kann der Arbeitgeber meinen Urlaub ablehnen?Ja, aber nur bei dringenden betrieblichen Gründen oder vorrangigen Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer (§ 7 BUrlG). Eine dünne Personaldecke oder unliebsame Termine reichen nicht, der Grund muss wirklich dringend sein und konkret begründet werden.
- Wie viel Urlaub bekomme ich bei Eintritt mitten im Jahr?Pro Monat einen Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG). Der volle Jahresurlaub steht erst nach erfüllter Wartezeit von sechs Monaten zu (§ 4 BUrlG). Davor besteht nur ein anteiliger Anspruch, der sogenannte Teilurlaub.
- Bekomme ich bei Krankheit im Urlaub die Urlaubstage zurück?Ja. Nach § 9 BUrlG werden Tage mit ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Voraussetzung: die AU dem Arbeitgeber unverzüglich melden und Attest vorlegen. Der Urlaub verlängert sich nicht automatisch, die Tage kommen zurück aufs Urlaubskonto.