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FAQ · Urlaub

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Antwort

Gesetzlicher Mindesturlaub nach § 3 BUrlG: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, entspricht 20 Arbeitstagen bei 5-Tage-Woche. Tarif- oder Arbeitsvertrag können mehr regeln. Jugendliche und Schwerbehinderte haben zusätzliche Ansprüche.

Das gesetzliche Minimum

§ 3 Abs. 1 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) legt fest: Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Werktage sind nach § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. In einer normalen Woche also Montag bis Samstag.

Wer in einer 5-Tage-Woche arbeitet, hat damit gesetzlich Anspruch auf 20 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Jahr. Bei 6-Tage-Woche sind es die vollen 24 Werktage. Darunter darf kein Vertrag gehen, solche Klauseln sind unwirksam.

Tarifvertrag und Arbeitsvertrag können mehr regeln

Das BUrlG ist eine Untergrenze. Viele Tarifverträge liegen darüber, 28-30 Tage sind dort verbreitet. Auch der individuelle Arbeitsvertrag kann mehr Urlaub gewähren.

Was im Vertrag steht, gilt. Was darunter liegt, ist nichtig, dann greift das gesetzliche Minimum.

Sonderregelungen: Jugendliche und Schwerbehinderte

Für Jugendliche unter 18 regelt § 19 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) einen erhöhten Mindesturlaub. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahrs: 30 Werktage bei noch nicht 16, 27 Werktage bei noch nicht 17, 25 Werktage bei noch nicht 18.

Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung ≥ 50) bekommen nach § 208 SGB IX zusätzlich 5 Arbeitstage Urlaub pro Jahr, bei der üblichen 5-Tage-Woche. Bei anderer Verteilung wird anteilig gerechnet.

Wartezeit: erst nach 6 Monaten der volle Anspruch

Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach § 4 BUrlG erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Vorher gibt es nur ein Zwölftel je vollem Monat (§ 5 BUrlG), siehe dazu die FAQ zum Urlaub bei Eintritt mitten im Jahr.

Verwandte Fragen

Sind Feiertage Werktage im Sinne des BUrlG?
Gesetzliche Feiertage gelten nicht als Werktage und werden nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Fällt ein Feiertag in den Urlaubszeitraum, „verbraucht" er keinen Urlaubstag.
Was passiert mit dem Urlaub bei der 4-Tage-Woche?
Der Mindesturlaub wird anteilig umgerechnet: bei 4 Arbeitstagen pro Woche sind das 16 Arbeitstage gesetzliches Minimum (24 × 4 / 6). Tariflicher Mehrurlaub wird analog umgerechnet.
Habe ich Anspruch auf zusätzlichen Urlaub als Eltern?
Nicht gesetzlich. Es gibt keinen bundesweiten gesetzlichen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub für Eltern. Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen aber Kind-Krank-Tage oder Familien-Sonderurlaub vor.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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