Wie viel Urlaub bekomme ich bei Teilzeit?
Antwort
Anteilig nach Arbeitstagen pro Woche, nicht nach Stunden. Formel: Werktage × Arbeitstage pro Woche / 6. Beispiel: bei 3-Tage-Woche und gesetzlichem Mindesturlaub von 24 Werktagen sind es 12 Tage Urlaub pro Jahr.
Grundprinzip: Tage zählen, nicht Stunden
Bei Teilzeit wird der Urlaubsanspruch nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche umgerechnet, nicht nach Stunden. Wer halb so viele Tage arbeitet, hat halb so viele Urlaubstage. Kürzere Tage ändern dagegen nichts, fünf kurze Tage sind fünf Tage.
Hintergrund: Ein Urlaubstag bedeutet immer einen freien Arbeitstag, egal wie lang dieser Arbeitstag ist.
Die Formel
Gesetzlicher Anspruch nach § 3 BUrlG: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche. Daraus ergibt sich die Umrechnung:
Urlaubsanspruch = vereinbarte Werktage × Arbeitstage pro Woche / 6
Beispiele (gesetzliches Minimum):
- 5-Tage-Woche: 24 × 5 / 6 = 20 Tage
- 4-Tage-Woche: 24 × 4 / 6 = 16 Tage
- 3-Tage-Woche: 24 × 3 / 6 = 12 Tage
- 2-Tage-Woche: 24 × 2 / 6 = 8 Tage
Bei tariflichem Mehrurlaub wird auf die Wochenarbeitstage umgerechnet, auf denen der Anspruch beruht. 30 Tage bei 5-Tage-Woche ergeben bei einer 3-Tage-Woche also 30 × 3 / 5 = 18 Tage. Im Nenner steht hier die 5, nicht die 6.
Wechselnde Arbeitstage und unregelmäßige Verteilung
Wer in wechselnden Mustern arbeitet, etwa drei Wochen im Monat 5 Tage, eine Woche 3 Tage, muss den Durchschnitt der Arbeitstage pro Woche bilden und in die Formel einsetzen.
Bei Schichtarbeit oder unregelmäßiger Verteilung ist der individuelle Arbeitsplan maßgeblich. Im Streitfall hilft ein sauber geführtes Stundenkonto als Nachweis.
Aufrunden bei krummen Werten
Für den Teilurlaub gilt eine klare Regel: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Sie greift in den Fällen des § 5 BUrlG, also vor allem bei Eintritt oder Austritt mitten im Jahr. Für die laufende Teilzeit-Umrechnung gibt es keine starre Aufrundungsregel. Viele Arbeitgeber runden im Zweifel zugunsten des Arbeitnehmers.
Verwandte Fragen
- Ändert sich mein Urlaub, wenn ich von Vollzeit auf Teilzeit wechsle?
- Ja, ab dem Wechsel wird der Anspruch anteilig neu berechnet. Urlaubstage, die du während der Vollzeit erworben hast, dürfen dabei aber nicht heruntergerechnet werden (BAG 9 AZR 53/14 (F), 10. Februar 2015). Im Zweifel arbeitsrechtlich prüfen lassen.
- Bekomme ich bei einer 4-Tage-Woche weniger Urlaub als bei 5 Tagen?
- In Tagen gerechnet ja, 16 statt 20 Tage Minimum. In Wochen bleibt es aber gleich: vier Wochen freie Zeit. Du hast also keinen Nachteil, nur eine andere Zähl-Einheit.
- Was gilt bei einer 0,5-Stelle mit täglicher Arbeit (5 Tage à 4 Stunden)?
- Wer an 5 Tagen die Woche arbeitet, egal wie lang pro Tag, hat den vollen Urlaubsanspruch eines Vollzeit-Beschäftigten mit 5-Tage-Woche: 20 gesetzliche Mindesttage. Die Stundenzahl ist irrelevant.
Quellen
- § 3 BUrlG, Dauer des Urlaubs
- § 5 BUrlG, Teilurlaub
- BAG 9 AZR 53/14 (F) (10.02.2015), Urlaub bei Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Kann der Arbeitgeber meinen Urlaub ablehnen?Ja, aber nur bei dringenden betrieblichen Gründen oder vorrangigen Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer (§ 7 BUrlG). Eine dünne Personaldecke oder unliebsame Termine reichen nicht, der Grund muss wirklich dringend sein und konkret begründet werden.
- Wie viel Urlaub bekomme ich bei Eintritt mitten im Jahr?Wird die sechsmonatige Wartezeit noch im selben Kalenderjahr erfüllt, steht dir der volle Jahresurlaub zu (§ 4 BUrlG). Nur wenn sie im Eintrittsjahr nicht mehr erfüllt werden kann, gibt es ein Zwölftel pro vollem Monat (§ 5 Abs. 1 BUrlG).
- Bekomme ich bei Krankheit im Urlaub die Urlaubstage zurück?Ja. Nach § 9 BUrlG werden Tage mit ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Voraussetzung: die AU dem Arbeitgeber unverzüglich melden und Attest vorlegen. Der Urlaub verlängert sich nicht automatisch, die Tage kommen zurück aufs Urlaubskonto.