Wie viel Urlaub bekomme ich bei Teilzeit?
Antwort
Anteilig nach Arbeitstagen pro Woche, nicht nach Stunden. Formel: Werktage × Arbeitstage pro Woche / 6. Beispiel: bei 3-Tage-Woche und gesetzlichem Mindesturlaub von 24 Werktagen sind es 12 Tage Urlaub pro Jahr.
Grundprinzip: Tage zählen, nicht Stunden
Bei Teilzeit wird der Urlaubsanspruch nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche umgerechnet, nicht nach Stunden. Wer halb so viele Tage arbeitet, hat halb so viele Urlaubstage. Wer gleich viele Tage arbeitet, aber kürzer pro Tag, hat den vollen Urlaubsanspruch.
Hintergrund: Ein Urlaubstag bedeutet immer einen freien Arbeitstag, egal wie lang dieser Arbeitstag ist.
Die Formel
Gesetzlicher Anspruch nach § 3 BUrlG: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche. Daraus ergibt sich die Umrechnung:
Urlaubsanspruch = vereinbarte Werktage × Arbeitstage pro Woche / 6
Beispiele (gesetzliches Minimum):
- 5-Tage-Woche: 24 × 5 / 6 = 20 Tage
- 4-Tage-Woche: 24 × 4 / 6 = 16 Tage
- 3-Tage-Woche: 24 × 3 / 6 = 12 Tage
- 2-Tage-Woche: 24 × 2 / 6 = 8 Tage
Bei tariflichem Mehrurlaub (z. B. 30 Tage bei 5-Tage-Woche) wird analog umgerechnet: 30 × 3 / 5 = 18 Tage bei einer 3-Tage-Woche.
Wechselnde Arbeitstage und unregelmäßige Verteilung
Wer in wechselnden Mustern arbeitet, etwa drei Wochen im Monat 5 Tage, eine Woche 3 Tage, muss den Durchschnitt der Arbeitstage pro Woche bilden und in die Formel einsetzen.
Bei Schichtarbeit oder unregelmäßiger Verteilung ist der individuelle Arbeitsplan maßgeblich. Im Streitfall hilft ein sauber geführtes Stundenkonto als Nachweis.
Aufrunden bei krummen Werten
Ergeben sich bei der Berechnung halbe oder krumme Tage, wird üblicherweise auf den nächsten halben Tag aufgerundet, Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind nach § 5 Abs. 2 BUrlG auf volle Urlaubstage aufzurunden, wenn es um die Wartezeit bei Eintritt mitten im Jahr geht. Für laufende Teilzeit-Berechnungen gibt es keine starre Aufrundungsregel, viele Arbeitgeber runden im Zweifel zugunsten des Arbeitnehmers.
Verwandte Fragen
- Ändert sich mein Urlaub, wenn ich von Vollzeit auf Teilzeit wechsle?
- Ja, ab dem Wechsel wird der Anspruch anteilig neu berechnet. Schon gesammelter Urlaub vor dem Wechsel bleibt grundsätzlich erhalten, das BAG hat allerdings 2018 entschieden, dass eine reine Umrechnung von Voll- auf Teilzeit-Tage nicht zulässig ist (BAG 9 AZR 315/17). Im Zweifel arbeitsrechtlich prüfen lassen.
- Bekomme ich bei einer 4-Tage-Woche weniger Urlaub als bei 5 Tagen?
- In Tagen gerechnet ja, 16 statt 20 Tage Minimum. In Wochen bleibt es aber gleich: vier Wochen freie Zeit. Du hast also keinen Nachteil, nur eine andere Zähl-Einheit.
- Was gilt bei einer 0,5-Stelle mit täglicher Arbeit (5 Tage à 4 Stunden)?
- Wer an 5 Tagen die Woche arbeitet, egal wie lang pro Tag, hat den vollen Urlaubsanspruch eines Vollzeit-Beschäftigten mit 5-Tage-Woche: 20 gesetzliche Mindesttage. Die Stundenzahl ist irrelevant.
Quellen
- § 3 BUrlG, Dauer des Urlaubs
- § 5 BUrlG, Teilurlaub
- BAG 9 AZR 315/17 (14.05.2019), Urlaub bei Wechsel der Arbeitstage
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Kann der Arbeitgeber meinen Urlaub ablehnen?Ja, aber nur bei dringenden betrieblichen Gründen oder vorrangigen Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer (§ 7 BUrlG). Eine dünne Personaldecke oder unliebsame Termine reichen nicht, der Grund muss wirklich dringend sein und konkret begründet werden.
- Wie viel Urlaub bekomme ich bei Eintritt mitten im Jahr?Pro Monat einen Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG). Der volle Jahresurlaub steht erst nach erfüllter Wartezeit von sechs Monaten zu (§ 4 BUrlG). Davor besteht nur ein anteiliger Anspruch, der sogenannte Teilurlaub.
- Bekomme ich bei Krankheit im Urlaub die Urlaubstage zurück?Ja. Nach § 9 BUrlG werden Tage mit ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Voraussetzung: die AU dem Arbeitgeber unverzüglich melden und Attest vorlegen. Der Urlaub verlängert sich nicht automatisch, die Tage kommen zurück aufs Urlaubskonto.