evaluateMe

FAQ · Ueberstunden

Wie weise ich Überstunden im Streitfall nach?

Antwort

Konkrete Aufstellung: Tag, Anfang, Ende, Tätigkeit, plus Nachweis, dass die Stunden angeordnet, gebilligt oder geduldet waren. Die Darlegungslast trägt der Arbeitnehmer (BAG 5 AZR 252/12). Seit BAG 1 ABR 22/21 verschiebt sich das Bild tendenziell.

Drei-Stufen-Modell des BAG

Das Bundesarbeitsgericht verlangt für eine erfolgreiche Überstundenklage in mehreren Entscheidungen (zentral BAG 5 AZR 252/12) drei Stufen:

1. Konkrete Aufstellung der geleisteten Arbeit: an welchem Tag von wann bis wann welche Tätigkeit.
2. Veranlassung durch den Arbeitgeber: Anordnung, Billigung, Duldung oder betriebliche Notwendigkeit der Arbeit.
3. Substantiierte Erwiderung des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer Stufe 1 und 2 erfüllt.

Wer pauschal „120 Überstunden im Quartal" behauptet, scheitert. Wer Tag für Tag belegt, hat eine reale Chance.

Was als Beweis zählt

Vor Gericht zulässig sind unter anderem: ausgedruckte Zeiterfassungs-Berichte, E-Mails außerhalb der Arbeitszeit (mit Absende-Zeitstempel), Kalendereinträge, Logs aus Projektsoftware, Zeugenaussagen von Kolleginnen und Kollegen. Eine einzige Quelle reicht selten, die Stärke entsteht aus der Kombination.

Digitale Zeiterfassung mit Audit-Log (also einer Historie, wer wann was geändert hat) ist das stärkste Einzelbeweismittel. Mehr dazu unter Stundenkonto.

Erfassungspflicht verschiebt die Last

Seit dem BAG-Beschluss 1 ABR 22/21 muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit seiner Angestellten objektiv und verlässlich erfassen. Verletzt er diese Pflicht und kann der Arbeitnehmer eigene Aufzeichnungen vorlegen, neigen Gerichte zunehmend dazu, die Anforderungen an die Darlegungslast zu lockern, die Beweislast für ein Gegenteil rückt näher an den Arbeitgeber.

Verbindlich höchstrichterlich entschieden ist diese Verschiebung allerdings noch nicht für jeden Fall, die Linie der Instanzgerichte ist uneinheitlich.

Praktische Empfehlung

Wer Überstunden geltend machen will, sollte ab dem ersten Tag eigene Aufzeichnungen führen: einfache Tabelle mit Datum, Beginn, Ende, Tätigkeit, ob angeordnet oder geduldet. Diese Aufstellung der Personalabteilung regelmäßig (z. B. monatlich) zur Bestätigung vorlegen, schweigt der Arbeitgeber, gilt das vor Gericht als Indiz für die Richtigkeit.

Verwandte Fragen

Reicht ein Screenshot vom Slack-Status?
Als alleiniger Beweis nein. Als Indiz zusammen mit anderen Belegen (E-Mail-Timestamps, Kalender, Zeiterfassungs-Export) durchaus. Je dichter die Belegkette, desto stabiler die Position.
Was, wenn der Arbeitgeber meine Zeiterfassung löscht?
Das wäre eine erhebliche Pflichtverletzung gegen die Aufzeichnungspflicht. Im Prozess kann das zu einer Beweislastumkehr führen. Eigene Backups (z. B. monatlicher Export per E-Mail an sich selbst) sind daher sinnvoll.
Brauche ich Zeugen?
Nicht zwingend, aber sie stärken die Position. Vor allem für die Frage, ob die Arbeit angeordnet oder geduldet war, sind Kolleginnen und Kollegen oft die wichtigste Quelle.

Quellen

Stand:

Im Glossar

Mehr aus dem FAQ

← Zurück zur FAQ-Übersicht