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FAQ · Rechnungen

Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Antwort

5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz als Grundregel für jede Geldschuld (§ 288 Abs. 1 BGB). 9 Prozentpunkte plus 40 € Pauschale nur für Entgeltforderungen ohne beteiligten Verbraucher (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Den Basiszinssatz gibt die Bundesbank halbjährlich bekannt.

Die Formel

§ 288 BGB regelt zwei Verzugszins-Sätze:

- Grundregel für jede Geldschuld: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Das gilt auch dann, wenn ein Verbraucher beteiligt ist.
- Entgeltforderungen, an denen kein Verbraucher beteiligt ist: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) + 40 € Pauschale als Schadenersatz (§ 288 Abs. 5 BGB, einmalig je Forderung).

Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich. Die Deutsche Bundesbank gibt ihn im Bundesanzeiger bekannt und führt ihn auf ihrer Website.

Der Basiszinssatz

Der Basiszinssatz ist nicht der EZB-Leitzins, sondern ein eigener Zinssatz nach § 247 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli, und zwar um die Prozentpunkte, um die sich der Zinssatz der jüngsten Hauptrefinanzierungsoperation der EZB bewegt hat. Für den maßgeblichen Wert ab Verzugsbeginn schaust du auf der Bundesbank-Seite nach.

Berechnung, taggenau

Verzugszinsen werden taggenau ab Verzugseintritt berechnet, nicht in vollen Monaten. Die Formel:

Zinsen = offener Betrag × (Basiszins + Aufschlag) / 100 × Tage / 365

Beispiel ohne Verbraucher: Rechnung 5.000 € netto + 19 % USt = 5.950 € brutto, Verzug 45 Tage, angenommener Basiszinssatz 3,5 % → Zinsen = 5.950 × (3,5 + 9) / 100 × 45 / 365 ≈ 91,69 €. Plus 40 € Pauschale = 131,69 € Verzugsschaden. Den Basiszinssatz setzt du hier durch den Wert ein, der bei Verzugsbeginn galt.

Ist ein Verbraucher beteiligt, gilt dieselbe Formel mit 5 PP Aufschlag statt 9 und ohne 40-€-Pauschale.

Pauschale und sonstiger Schadenersatz

Die 40-€-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gilt nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Sie fällt pro Forderung einmal an, auch bei mehrfachen Mahnungen zur selben Rechnung, und sie wird unabhängig vom tatsächlichen Aufwand geschuldet.

Zusätzlich kannst du nachweisbar entstandenen weiteren Schaden geltend machen: Inkasso-Kosten (im üblichen Rahmen), Anwaltskosten ab Vorgerichtshandlung, ggf. höhere Refinanzierungskosten.

Ein Haken bleibt. Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist (§ 288 Abs. 5 Satz 3 BGB). Beides ungekürzt nebeneinander gibt es also nicht. Bei Verbrauchern entfällt die Pauschale ohnehin, die anderen Schadensarten bleiben möglich.

Verwandte Fragen

Gelten die 9 Prozentpunkte auch zwischen Selbstständigen?
Ja, solange an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt ist und es um eine Entgeltforderung geht (§ 288 Abs. 2 BGB). Ein Tischler-Auftrag eines Freiberuflers für die Praxis erfüllt das, derselbe Auftrag privat nicht, dann bleibt es bei den 5 Prozentpunkten. Maßgeblich ist der Charakter des Rechtsgeschäfts.
Wann zählt jemand als Verbraucher?
Verbraucher ist nach § 13 BGB, wer einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder gewerblich noch selbstständig sind. Bei Mischzweck zählt das überwiegende Motiv. Im Zweifel: der Verkäufer trägt die Beweislast für den B2B-Charakter, wenn er die 9 PP geltend machen will.
Müssen Verzugszinsen ausgewiesen werden?
In der Mahnung selbst musst du sie nicht zwingend ausrechnen, du kannst sie ankündigen ("ab dem 25.06.2026 berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 PP über Basiszins"). Bei der späteren Bezahlung addierst du den konkreten Zinsbetrag mit Berechnung dazu.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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