Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Antwort
5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz im B2C-Geschäft, 9 Prozentpunkte über Basiszins plus 40 € Pauschale im B2B (§ 288 BGB). Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank festgelegt, zum 1. Januar und zum 1. Juli neu.
Die Formel
§ 288 BGB regelt zwei Verzugszins-Sätze:
- B2C (Geschäfte mit Verbrauchern): 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
- B2B (Geschäfte ausschließlich zwischen Unternehmern): 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz + 40 € Pauschale als Schadenersatz (§ 288 Abs. 5 BGB, einmalig je Rechnung).
Der Basiszinssatz wird halbjährlich angepasst und ist auf der Webseite der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.
Der Basiszinssatz
Der Basiszinssatz ist nicht der EZB-Leitzins, sondern ein eigener Zinssatz nach § 247 BGB. Er wird zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt. Für den maßgeblichen Wert ab dem Verzugsbeginn schaust du auf der Bundesbank-Seite nach.
Ein konkretes Beispiel ist hier nicht hilfreich, weil sich der Wert halbjährlich ändert, bitte direkt nachsehen. Was bleibt: 5 PP (B2C) bzw. 9 PP (B2B) auf den jeweils gültigen Satz draufaddiert.
Berechnung, taggenau
Verzugszinsen werden taggenau ab Verzugseintritt berechnet, nicht in vollen Monaten. Die Formel:
Zinsen = offener Betrag × (Basiszins + Aufschlag) / 100 × Tage / 365
Beispiel B2B: Rechnung 5.000 € netto + 19 % USt = 5.950 € brutto, Verzug 45 Tage, Basiszinssatz 3,5 % → Zinsen = 5.950 × (3,5 + 9) / 100 × 45 / 365 ≈ 91,69 €. Plus 40 € Pauschale = 131,69 € Verzugsschaden.
Bei B2C dieselbe Formel mit 5 PP Aufschlag (statt 9) und ohne 40-€-Pauschale.
Pauschale und sonstiger Schadenersatz
Die 40-€-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gilt nur im B2B-Geschäft und ist pro Rechnung einmal fällig, auch bei mehrfachen Mahnungen zu derselben Rechnung. Sie soll typischerweise anfallende Mahnkosten abdecken und wird unabhängig vom tatsächlichen Aufwand geschuldet.
Zusätzlich kannst du nachweisbar entstandenen weiteren Schaden geltend machen: Inkasso-Kosten (im üblichen Rahmen), Anwaltskosten ab Vorgerichtshandlung, ggf. höhere Refinanzierungskosten. Bei Verbrauchern entfällt die 40-€-Pauschale; die anderen Schadensarten bleiben möglich.
Verwandte Fragen
- Gelten die 9 % auch zwischen Selbstständigen?
- Ja, sofern beide Parteien Unternehmer sind und der Vorgang im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit erfolgt. Ein Tischler-Auftrag eines Freiberuflers (für die Praxis) zählt B2B, ein Tischler-Auftrag desselben Freiberuflers privat zählt B2C. Maßgeblich ist der Charakter des Vertragsverhältnisses.
- Wann zählt jemand als Verbraucher?
- Verbraucher ist nach § 13 BGB, wer einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder gewerblich noch selbstständig sind. Bei Mischzweck zählt das überwiegende Motiv. Im Zweifel: der Verkäufer trägt die Beweislast für den B2B-Charakter, wenn er die 9 PP geltend machen will.
- Müssen Verzugszinsen ausgewiesen werden?
- In der Mahnung selbst musst du sie nicht zwingend ausrechnen, du kannst sie ankündigen ("ab dem 25.06.2026 berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 PP über Basiszins"). Bei der späteren Bezahlung addierst du den konkreten Zinsbetrag mit Berechnung dazu.
Quellen
- § 288 BGB, Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
- § 247 BGB, Basiszinssatz
- Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Wie formuliere ich eine Mahnung?Schriftlich (auch per Mail), mit Bezug auf die Rechnung, offenem Betrag, neuer Frist (typisch 7–14 Tage) und Hinweis auf Verzugszinsen. Eine "erste Mahnung" reicht zur Inverzugsetzung, die "dreimal mahnen"-Regel ist ein Mythos. § 286 BGB.
- Was passiert, wenn ich eine Rechnung vergesse zu schreiben?Forderungen verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB). Umsatzsteuerlich besteht eine Pflicht zur Rechnungsstellung innerhalb von 6 Monaten nach Leistung (§ 14 Abs. 2 UStG). Nachträglich schreiben ist möglich, solange die Verjährung nicht eingetreten ist.
- Wann kann ich eine Rechnung mahnen?Verzug tritt ein nach Mahnung oder nach Ablauf eines vereinbarten Zahlungsziels (§ 286 BGB). Ohne Zahlungsziel: 30 Tage nach Rechnungserhalt im B2B. Verzugszinsen B2C: 5 Prozentpunkte über Basiszins, B2B: 9 PP plus 40 € Pauschale (§ 288 BGB).