evaluateMe

FAQ · Rechnungen

Was bedeutet Reverse Charge auf einer Rechnung?

Antwort

Nach § 13b UStG schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, nicht der Leistende. Auf der Rechnung wird keine USt ausgewiesen, dafür ist der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" Pflicht.

Was Reverse Charge regelt

§ 13b UStG kehrt die normale Umsatzsteuer-Logik um: Statt der Leistende die Umsatzsteuer einzieht und ans Finanzamt abführt, schuldet der Leistungsempfänger die Steuer direkt. Er meldet sie in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung an und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen, wirtschaftlich also oft ein Nullsummenspiel, organisatorisch aber eine Pflicht.

Mehr Details und Anwendungsfälle: Reverse Charge.

Wann gilt Reverse Charge?

Die wichtigsten Fälle nach § 13b Abs. 1 und 2 UStG:

- Sonstige Leistungen von EU-Unternehmen an deutsche Unternehmer (z. B. Software-Abos eines irischen Anbieters, Cloud-Dienste aus Frankreich)
- Sonstige Leistungen von Drittland-Unternehmen an deutsche Unternehmer (z. B. AWS, Stripe-Gebühren)
- Bauleistungen zwischen Bauunternehmen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)
- Gebäudereinigungsleistungen zwischen Reinigungsunternehmen
- Lieferung von Schrott, Altmetallen, Edelmetallen (gesetzlich aufgelistet in Anlage 3 zum UStG)
- Telekommunikationsleistungen zwischen Wiederverkäufern

Der Empfänger muss Unternehmer sein. An Privatkunden gilt Reverse Charge nicht.

Pflichtangaben auf der Reverse-Charge-Rechnung

Drei Besonderheiten gegenüber der normalen Rechnung:

1. Keine Umsatzsteuer ausweisen, kein Steuerbetrag, kein Prozentsatz. Wer trotzdem USt ausweist, schuldet sie nach § 14c UStG.
2. Pflichthinweis auf den Übergang der Steuerschuld. Wortlaut nach § 14a Abs. 5 UStG: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers", auf Englisch im Auslandsgeschäft „Reverse charge".
3. USt-IdNr beider Parteien (§ 14a Abs. 1 UStG bei innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen). Siehe USt-IdNr.

Praxis: Cloud-Software aus den USA

Beispiel: Du bekommst eine Rechnung von Stripe (Irland) über 100 €. Auf der Rechnung steht keine USt, aber der Hinweis „Reverse charge". Du buchst die 100 € als Aufwand, meldest 19 € (= 19 %) als Umsatzsteuer in der Voranmeldung an und ziehst sie gleichzeitig als Vorsteuer ab. Netto-Effekt: 0 €. Die Pflicht zur Meldung bleibt, auch wenn nichts zu zahlen ist.

Verwandte Fragen

Was passiert, wenn ich bei Reverse Charge trotzdem USt ausweise?
Du schuldest die USt nach § 14c UStG, obwohl Reverse Charge gilt. Der Empfänger kann die USt nicht als Vorsteuer ziehen, weil sie zu Unrecht ausgewiesen ist. Korrektur über eine Stornorechnung und Neu-Rechnung ohne USt-Ausweis.
Gilt Reverse Charge auch bei Privatkunden?
Nein. Reverse Charge setzt voraus, dass der Leistungsempfänger Unternehmer ist (§ 13b Abs. 5 UStG). An Privatkunden wird normal mit deutscher Umsatzsteuer fakturiert. Bei B2C-EU-Versand greift ab gewissen Schwellen die Fernverkaufsregelung (§ 3c UStG).
Brauche ich die USt-IdNr des Kunden bei Reverse Charge?
Bei innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen (§ 3a Abs. 2 UStG) Ja, die USt-IdNr beider Parteien ist Pflicht (§ 14a Abs. 1 UStG). Bei rein nationalen Reverse-Charge-Fällen (z. B. Bauleistung B2B im Inland) reicht die Steuernummer.

Quellen

Stand:

Im Glossar

Mehr aus dem FAQ

← Zurück zur FAQ-Übersicht