Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Antwort
Rechnung über einen Bruttobetrag bis 250 € nach § 33 UStDV. Reduzierte Pflichtangaben: Ausstellername, Datum, Art der Leistung, Bruttoentgelt + Steuersatz. Keine fortlaufende Rechnungsnummer, keine USt-IdNr, keine Empfänger-Adresse nötig.
Grenze: 250 € brutto
§ 33 UStDV definiert die Kleinbetragsrechnung als Rechnung, deren Gesamtbetrag (also der Bruttobetrag) 250 € nicht übersteigt. Die Grenze gilt für die einzelne Rechnung, nicht für den Tages-Umsatz. Wer mehrere Leistungen splittet, um unter die Grenze zu kommen, riskiert Probleme beim Vorsteuerabzug des Kunden.
Bis 2017 lag die Grenze bei 150 €, seit dem Bürokratieentlastungsgesetz II gilt sie bei 250 € brutto.
Reduzierte Pflichtangaben
Statt der neun Pflichtangaben aus § 14 Abs. 4 UStG reichen vier:
1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, der Empfänger muss nicht genannt werden
2. Ausstellungsdatum
3. Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung
4. Bruttoentgelt in einer Summe + anzuwendender Steuersatz (z. B. „19 %") oder Hinweis auf Steuerbefreiung
Eine fortlaufende Rechnungsnummer ist nicht Pflicht. Eine USt-IdNr ebenfalls nicht. Der Steuerbetrag muss nicht gesondert ausgewiesen werden, der Steuersatz reicht, der Empfänger rechnet die enthaltene USt selbst heraus.
Wann gilt sie nicht?
Die Kleinbetragsrechnung gilt nicht im Versandhandel (§ 3c UStG, Fernverkaufsregelung), bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei Reverse Charge (§ 13b UStG). In diesen Fällen ist immer eine Vollrechnung nach § 14 UStG nötig, auch bei kleinen Beträgen. Siehe Reverse Charge.
Vorsteuerabzug funktioniert trotzdem
Auch aus einer Kleinbetragsrechnung darf der Empfänger Vorsteuer ziehen, § 35 UStDV stellt das ausdrücklich klar. Voraussetzung ist nur, dass die reduzierten Pflichtangaben vollständig drauf stehen.
Verwandte Fragen
- Brauche ich für eine Kleinbetragsrechnung eine fortlaufende Rechnungsnummer?
- Nein. § 33 UStDV lässt die Rechnungsnummer ausdrücklich weg. Viele Buchhaltungsprogramme vergeben trotzdem eine, weil es organisatorisch sauberer ist, Pflicht ist es bis 250 € brutto aber nicht.
- Was zählt zum Bruttobetrag bei der 250-Euro-Grenze?
- Der Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer. Bei 19 % USt sind das also rund 210 € netto, bei 7 % rund 234 € netto. Skonto oder andere Minderungen werden nicht abgezogen, die Grenze gilt für den ausgewiesenen Rechnungsbetrag.
- Darf ich für jeden Kunden Kleinbetragsrechnungen schreiben?
- Im normalen Inlands-B2B ja, solange die 250-Euro-Grenze gilt. Im EU-Versandhandel, bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei Reverse-Charge-Leistungen ist eine Vollrechnung Pflicht, auch unterhalb von 250 € brutto.
Quellen
- § 33 UStDV, Rechnungen über Kleinbeträge
- § 35 UStDV, Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen
- § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Brutto oder netto, was muss auf die Rechnung?Vollrechnung nach § 14 UStG: Entgelt (netto) + Steuersatz + Steuerbetrag + Bruttobetrag müssen separat ausgewiesen sein. Kleinbetragsrechnung bis 250 €: Bruttobetrag + Steuersatz reichen. Kleinunternehmer: keine USt-Ausweisung, dafür Hinweis auf § 19 UStG.
- Steuernummer oder USt-IdNr, was muss auf die Rechnung?§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG: entweder Steuernummer ODER USt-IdNr. Beides geht, eines reicht. Bei innergemeinschaftlichen B2B-Geschäften mit Reverse Charge ist die USt-IdNr beider Parteien Pflicht.
- Wann muss ich eine XRechnung schreiben?B2G: seit November 2020 verpflichtend an Bundesbehörden, Bundesländer gestaffelt. B2B: Seit 01.01.2025 müssen alle deutschen B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Pflicht zum Ausstellen wird bis 01.01.2028 nach Unternehmensgröße eingeführt.