Was ist eine Freistellung?
Antwort
Eine Freistellung ist die Entbindung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht, bezahlt oder unbezahlt, einseitig durch den Arbeitgeber nur in Sonderfällen, häufig im Aufhebungsvertrag oder nach Kündigung als Übergangslösung vereinbart.
Was Freistellung bedeutet
Freistellung heißt: Der Arbeitnehmer wird von der Pflicht entbunden, die Arbeitsleistung zu erbringen. Das Arbeitsverhältnis besteht weiter, anders als bei einer Beendigung. Je nach Vereinbarung läuft die Vergütung weiter (bezahlte Freistellung) oder nicht (unbezahlte Freistellung).
Häufige Fälle: Übergangsphase nach einer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist, Aufhebungsvertrag mit langer Restlaufzeit, Mutterschutz/Elternzeit, Pflegezeit, Sabbatical.
Bezahlte vs. unbezahlte Freistellung
Bezahlte Freistellung: Der Arbeitnehmer erhält weiter sein Gehalt, muss aber nicht arbeiten. Üblich nach einer Kündigung oder im Aufhebungsvertrag, der Arbeitgeber will den Arbeitnehmer typischerweise nicht mehr im Betrieb haben (Vertrauensverlust, Geheimhaltung, Kundenkontakt). Sozialversicherung läuft weiter.
Unbezahlte Freistellung: Der Arbeitnehmer arbeitet nicht und bekommt kein Gehalt. Die Sozialversicherung ruht in der Regel nach einem Monat (§ 7 Abs. 3 SGB IV), ab dann muss sich der Arbeitnehmer selbst versichern, sofern nicht über Familienversicherung abgedeckt.
Widerruflich oder unwiderruflich
Eine widerrufliche Freistellung kann der Arbeitgeber jederzeit beenden, er kann den Arbeitnehmer also zurück an den Arbeitsplatz holen. Eine unwiderrufliche Freistellung ist endgültig: das ist der Standardfall im Aufhebungsvertrag.
Der Unterschied ist wichtig für die Anrechnung anderweitigen Verdienstes: Nimmt der Arbeitnehmer während einer unwiderruflichen Freistellung einen neuen Job an, kann der alte Arbeitgeber den neuen Verdienst nach § 615 Satz 2 BGB anrechnen, sofern das im Vertrag steht. Bei widerruflicher Freistellung ist die Anrechnung typischerweise ausgeschlossen.
Einseitig nur in Sonderfällen
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer einen Beschäftigungsanspruch, also einen Anspruch darauf, tatsächlich arbeiten zu dürfen (BAG GS 1/84, „Beschäftigungsanspruch"). Eine einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber gegen den Willen des Arbeitnehmers ist nur bei überwiegenden Interessen des Arbeitgebers zulässig, etwa Vertrauensverlust, Wegfall des Arbeitsplatzes nach Kündigung, Verdacht auf Pflichtverletzung.
Eine arbeitsvertragliche Klausel, die eine generelle einseitige Freistellung erlaubt, ist möglich, muss aber konkret formuliert sein (AGB-Kontrolle nach § 307 BGB).
Verwandte Fragen
- Wird Resturlaub während einer Freistellung verbraucht?
- Nur, wenn das ausdrücklich so vereinbart ist. Eine pauschale Klausel „Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub" reicht nach BAG 9 AZR 419/16 nicht, die Anrechnung muss konkret und kalendermäßig festgelegt sein, sonst bleibt der Urlaubsanspruch bestehen und ist am Ende abzugelten.
- Darf ich während einer bezahlten Freistellung schon woanders arbeiten?
- Bei unwiderruflicher Freistellung ja, sofern keine Wettbewerbsklausel oder vertragliche Treuepflicht entgegensteht. Bei widerruflicher Freistellung nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers, da das Arbeitsverhältnis aktiv bleibt.
- Was passiert mit der Sozialversicherung?
- Bei bezahlter Freistellung läuft sie normal weiter. Bei unbezahlter Freistellung endet die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Regel nach einem Monat (§ 7 Abs. 3 SGB IV). Danach: freiwillige gesetzliche oder private Versicherung.
Quellen
- § 615 BGB, Vergütung bei Annahmeverzug
- § 7 SGB IV, Sozialversicherungspflicht
- BAG 9 AZR 419/16, Urlaubsanrechnung bei Freistellung
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Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Was ist eine Änderungskündigung?Eine Änderungskündigung nach § 2 KSchG ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Der Arbeitnehmer kann annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung annehmen.
- Wird Resturlaub bei Kündigung ausgezahlt?Ja, wenn der Resturlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Der Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG wird mit der letzten Lohnabrechnung fällig, es spielt keine Rolle, wer gekündigt hat.
- Wie lange ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?Die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können längere oder, in engen Grenzen, kürzere Fristen vorsehen.