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FAQ · Vertraege

Was ist ein Werkstudent?

Antwort

Ein Werkstudent ist ein eingeschriebener Vollzeit-Student, der nebenbei arbeitet. Über das Werkstudentenprivileg ist er in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei, wenn das Studium Hauptsache bleibt, max. 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit.

Definition: ordentlich Studierender, der nebenbei arbeitet

Werkstudent ist kein eigener Beschäftigungs- oder Vertragstyp, sondern ein sozialversicherungsrechtlicher Status. Voraussetzung: Einschreibung an einer Hochschule als ordentlich Studierender. Das Studium muss Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nehmen, der Job ist Nebensache.

Der Arbeitsvertrag selbst ist ein normales Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten: Mindestlohn, Urlaubsanspruch nach BUrlG, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das Werkstudentenprivileg betrifft ausschließlich die Sozialversicherung.

Werkstudentenprivileg: Befreiung von drei Versicherungen

Werkstudenten sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. Für sie zahlen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Beiträge zu diesen drei Zweigen. Allein in der Rentenversicherung gelten die regulären Regeln: ab 538 € monatlich (2025) volle Beiträge anteilig.

Voraussetzung ist, dass das Studium die Beschäftigung dominiert. Das prüft die Krankenkasse anhand der 20-Stunden-Regel und der 26-Wochen-Regel (siehe Folgefrage zu den Stunden).

Abgrenzung Minijob, Werkstudent, Praktikum

Unterhalb der Minijob-Grenze (2025: 538 €) gelten Minijob-Regeln mit Pauschalen-Abgaben, das Werkstudentenprivileg greift dann nicht zusätzlich, der Minijob ist günstiger. Oberhalb der Grenze und bei Einhaltung der 20-Stunden-Regel greift das Werkstudentenprivileg.

Pflichtpraktika während des Studiums sind sozialversicherungsfrei. Freiwillige Praktika werden wie reguläre Beschäftigungen behandelt, gegebenenfalls als Werkstudent.

Studierende mit Wartesemester, Urlaubssemester, Promotion

Wer beurlaubt ist (Urlaubssemester ohne Studienpräsenz), verliert in dieser Zeit den Werkstudentenstatus. Promotionsstudierende mit Studierendenstatus können Werkstudenten sein; Doktoranden ohne Einschreibung nicht. Fachhochschul- und Universitätsstudium sind gleichgestellt. Studierende aus dem EU-Ausland mit deutschem Studierendenstatus können den Status ebenfalls in Anspruch nehmen.

Verwandte Fragen

Hat ein Werkstudent Anspruch auf Urlaub?
Ja, voller Urlaubsanspruch nach BUrlG anteilig zur Arbeitszeit. Mindestens 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, in der Praxis meist 20 Tage bei 5-Tage-Woche, anteilig bei weniger Arbeitstagen.
Muss ein Werkstudent Steuern zahlen?
Wie jeder Arbeitnehmer. Bis zum Grundfreibetrag (2026 voraussichtlich rund 12.000 €/Jahr) bleibt der Verdienst steuerfrei, was darüber liegt, wird über die Lohnsteuerklasse versteuert. Eine Einkommensteuererklärung lohnt sich oft, weil Werbungskosten gegengerechnet werden können.
Was passiert, wenn man über 20 Stunden pro Woche arbeitet?
In den vorlesungsfreien Zeiten ist Vollzeit erlaubt. In der Vorlesungszeit darf die 20-Stunden-Grenze nur ausnahmsweise überschritten werden, Details siehe nachfolgende FAQ zur Stunden-Regel.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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