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BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende. Zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Staatsdarlehen mit Rückzahlungs-Höchstgrenze.

Was BAföG ist

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz regelt, wer für eine Ausbildung an Schule oder Hochschule Geld vom Staat bekommt und unter welchen Bedingungen. Förderfähig sind vor allem Studierende an Hochschulen, unter bestimmten Voraussetzungen auch Schüler ab Klasse 10. Bei Studierenden ist die eine Hälfte Zuschuss, die andere ein zinsloses Staatsdarlehen. Zurückzahlen musst du davon höchstens 10.010 €.

Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzungen sind unter anderem deutsche Staatsangehörigkeit oder ein gleichgestellter Status, eine förderfähige Ausbildung (§ 2 BAföG), die persönliche Eignung und die Einhaltung der Förderungshöchstdauer (§ 15a BAföG, in der Regel die Regelstudienzeit). Das eigene Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern werden angerechnet, letzteres entfällt bei elternunabhängiger Förderung (§ 11 Abs. 3 BAföG).

Nebenverdienst-Freibetrag

Was du nebenher verdienst, wird angerechnet, aber erst oberhalb des Freibetrags. Der zielt nicht auf den Bruttolohn, sondern auf das anrechenbare Einkommen, also den Verdienst nach Abzug von Werbungskosten, Sozialpauschale und Steuern. Im Gesetz steht er mit 353 € im Monat (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG). Fest ist der Betrag aber nicht. Das Bildungsministerium rechnet ihn jeweils zum 1. Januar neu und macht ihn im Bundesgesetzblatt bekannt (§ 23 Abs. 6 BAföG), für Zeiträume ab dem 1. Januar 2026 gilt der bekanntgemachte Betrag und nicht der Gesetzeswert. Vor einem Antrag lohnt der Blick auf den geltenden Stand. Die Formel dahinter zieht von der Geringfügigkeitsgrenze die Werbungskostenpauschale und die Sozialpauschale ab, ein Minijob an dieser Grenze bleibt deshalb in der Regel anrechnungsfrei. Ausbildungsbeihilfen und Stipendien laufen nach eigenen Regeln.

Rückzahlung

Die erste Rate wird fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig (§ 18 Abs. 4 BAföG). Danach zahlst du mindestens 130 € im Monat, der Rückzahlungszeitraum läuft über 20 Jahre (§ 18 Abs. 3 BAföG). In der Regel bist du früher fertig. Wer 77 Monatsraten in der geschuldeten Höhe geleistet hat, dem wird der Rest erlassen (§ 18 Abs. 13 BAföG), und genau daher kommt die Obergrenze von 10.010 €. Wer während des Rückzahlungszeitraums nicht oder nur in geringfügigem Umfang gegen seine Zahlungs- und Mitwirkungspflichten verstoßen hat, dem wird die verbleibende Darlehensschuld am Ende ohnehin erlassen (§ 18 Abs. 12 BAföG). Wer wenig verdient, kann sich auf Antrag von der Rückzahlung freistellen lassen (§ 18a BAföG); die dort maßgebliche Einkommensgrenze erhöht sich für Ehegatten und für jedes Kind.

Häufige Fragen

Verliere ich BAföG, wenn ich nebenher arbeite?
Nicht automatisch. Solange dein anrechenbares Einkommen unter dem Freibetrag bleibt, ändert sich am Anspruch nichts. Das Gesetz setzt ihn bei 353 € im Monat an (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG), gerechnet nach Abzug von Werbungskosten, Sozialabgaben und Steuern; ein Minijob an der Geringfügigkeitsgrenze bleibt damit in der Regel anrechnungsfrei. Liegst du darüber, wird der Überschuss anteilig vom monatlichen BAföG-Satz abgezogen. Den für dein Jahr geltenden Freibetrag setzt das Bildungsministerium jeweils zum 1. Januar neu fest (§ 23 Abs. 6 BAföG).
Zählt eine Werkstudententätigkeit als Einkommen?
Ja, das Brutto-Entgelt aus der Werkstudententätigkeit zählt zum anrechenbaren Einkommen im Sinne des BAföG. Werbungskostenpauschalen, Sozialabgaben und Steuern werden vom Brutto-Verdienst abgezogen, bevor der Freibetrag verglichen wird.
Wie viel Darlehen muss ich am Ende zurückzahlen?
Höchstens 10.010 €, egal wie viel BAföG insgesamt geflossen ist. Nach 77 gezahlten Monatsraten wird der Rest erlassen (§ 18 Abs. 13 BAföG). Wer die Restschuld vorzeitig in einer Summe ablöst, bekommt auf Antrag einen Nachlass (§ 18 Abs. 10 BAföG). Wie hoch der ausfällt, steht in der Staffel der Anlage zu § 6 DarlehensV; angerechnet wird dabei eine Restschuld von höchstens 10.010 €.