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FAQ · Vertraege

Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag?

Antwort

Beim Werkvertrag (§ 631 BGB) wird ein konkreter Erfolg geschuldet, z. B. ein fertiges Produkt. Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) wird die Tätigkeit selbst geschuldet, ohne Erfolgsgarantie. Der Arbeitsvertrag ist ein Sonderfall des Dienstvertrags.

Werkvertrag: Erfolg geschuldet

Beim Werkvertrag (§ 631 BGB) verpflichtet sich der Unternehmer, ein bestimmtes Werk herzustellen. „Werk" ist im weiten Sinn zu verstehen: ein körperlicher Gegenstand (Möbelstück, Bauwerk), ein bestimmter Erfolg (Reparatur), aber auch ein immaterielles Ergebnis (fertiges Softwarestück, Gutachten, fertige Website).

Geschuldet ist nicht der Arbeitsaufwand, sondern das Ergebnis. Erst mit Abnahme des fertigen Werks entsteht der volle Vergütungsanspruch (§ 640 BGB). Mängel kann der Besteller über das Werkvertragsrecht geltend machen, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz.

Dienstvertrag: Tätigkeit geschuldet

Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) verpflichtet sich der Dienstleister zur Erbringung einer bestimmten Tätigkeit, nicht zu einem konkreten Erfolg. Wer als Berater 100 Stunden Beratung schuldet, hat seine Pflicht erfüllt, wenn er 100 Stunden beraten hat, unabhängig davon, ob der Kunde davon profitiert.

Die Vergütung wird laufend gezahlt (z. B. monatliche Pauschale, Stundensatz × Stunden). Eine Abnahme gibt es nicht. Bei Schlechtleistung greift das allgemeine Schuldrecht, nicht das Mängelrecht des Werkvertrags.

Praxisbeispiele zur Abgrenzung

- Architektenleistung Planung: Werkvertrag, geschuldet ist ein fertiges Planungswerk (BGH-Rechtsprechung).
- Steuerberatung mit monatlicher Pauschale: Dienstvertrag, laufende Beratung ohne konkreten Erfolgsbezug.
- Webentwicklung pauschal mit Lastenheft: typischerweise Werkvertrag, Erfolg = fertige Website, die das Lastenheft erfüllt.
- Webentwicklung nach Aufwand (Time & Material): typischerweise Dienstvertrag, der Entwickler liefert Stunden, kein vertraglich definiertes Endergebnis.
- Ärztliche Behandlung: Dienstvertrag, Heilungserfolg wird nicht geschuldet, nur die fachgerechte Behandlung.

Folgen der Einordnung

Die Einordnung entscheidet über Gewährleistung (Werkvertrag: starkes Mängelrecht inkl. Nacherfüllung; Dienstvertrag: nur allgemeines Schuldrecht), Vergütungsfälligkeit (Werk: bei Abnahme; Dienst: laufend), Kündigungsmöglichkeiten und Risikoverteilung.

Im IT-Umfeld führt die Einordnung regelmäßig zu Streit, weil die Grenze fließend ist. Maßgeblich ist nicht der Vertragsname, sondern der wahre Vertragsgehalt, also was tatsächlich geschuldet wird.

Verwandte Fragen

Ist der Arbeitsvertrag ein Dienst- oder Werkvertrag?
Ein Sonderfall des Dienstvertrags. Der Arbeitnehmer schuldet seine Arbeitskraft, nicht einen konkreten Erfolg. Hinzu kommen die spezifischen arbeitsrechtlichen Schutzregeln (BUrlG, KSchG, EFZG etc.).
Kann man im Werkvertrag selbstständig oder angestellt arbeiten?
Der Werkvertrag ist ein Vertrag zwischen Unternehmer und Besteller, typischerweise selbstständig. Wird er als Tarnmantel für abhängige Beschäftigung genutzt, droht Scheinselbstständigkeit (siehe entsprechende FAQ).
Wer trägt das Risiko, wenn das Werk nicht klappt?
Beim Werkvertrag trägt der Unternehmer das Erfolgsrisiko, ohne Erfolg keine volle Vergütung. Beim Dienstvertrag trägt der Auftraggeber das Risiko, er zahlt für die Tätigkeit, auch wenn sie nicht zum gewünschten Ergebnis führt.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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