Was ist ein Tarifvertrag?
Antwort
Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber(verbänden), der Arbeitsbedingungen regelt, Löhne, Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen. Rechtsgrundlage: Tarifvertragsgesetz (TVG).
Rechtsgrundlage und Zweck
Tarifverträge sind im Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt. Sie schaffen einen verbindlichen Rahmen für Arbeitsbedingungen, der einzelne Arbeitsverträge ergänzt oder zwingend abändert (§ 4 TVG: unmittelbare und zwingende Wirkung). Sie sind das zentrale Instrument der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz.
Vertragsparteien sind auf der einen Seite die Gewerkschaft, auf der anderen ein Arbeitgeberverband (Flächentarifvertrag) oder ein einzelner Arbeitgeber (Firmen- bzw. Haustarifvertrag).
Flächentarif vs. Haustarif
Ein Flächentarifvertrag gilt für eine ganze Branche und Region, z. B. der Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie für NRW. Mitglieder im Arbeitgeberverband sind direkt gebunden.
Ein Firmen- oder Haustarifvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Unternehmen abgeschlossen. Häufig bei großen, eigenständig agierenden Konzernen (z. B. VW-Haustarif).
Wer ist tarifgebunden?
Tarifgebunden sind beide Parteien des Tarifvertrags und ihre Mitglieder (§ 3 TVG). Das heißt: ein Arbeitnehmer ist nur dann unmittelbar tarifgebunden, wenn er Mitglied der vertragsschließenden Gewerkschaft ist und der Arbeitgeber Mitglied im vertragsschließenden Verband (oder selbst Vertragspartei).
In der Praxis verweisen viele Arbeitsverträge auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft auf einen Tarifvertrag (Bezugnahmeklausel), dann gilt der Tarif arbeitsvertraglich.
Allgemeinverbindlichkeit und Tariftreue
Auf Antrag der Tarifparteien kann das Bundesarbeitsministerium einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären (§ 5 TVG). Dann gilt er für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branche, unabhängig von der Mitgliedschaft. Häufig im Bau- oder Reinigungsgewerbe.
Zusätzlich gibt es Tariftreuegesetze auf Bundes- und Länderebene, die öffentliche Aufträge an die Einhaltung bestimmter Tariflöhne knüpfen.
Verwandte Fragen
- Was passiert, wenn der Tarifvertrag ausläuft?
- Nach Ablauf wirkt der Tarifvertrag im Wege der Nachwirkung weiter (§ 4 Abs. 5 TVG), bis er durch eine andere Abmachung ersetzt wird. Praktisch ändert sich also kurzfristig nichts; verhandelt wird oft monatelang.
- Kann ein Arbeitsvertrag den Tarifvertrag unterschreiten?
- Nein, soweit der Tarif unmittelbar gilt. Schlechtere arbeitsvertragliche Regelungen sind unwirksam, bessere sind erlaubt (Günstigkeitsprinzip nach § 4 Abs. 3 TVG).
- Was ist der Unterschied zwischen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung?
- Ein Tarifvertrag wird von Gewerkschaft und Arbeitgeberseite abgeschlossen und gilt überbetrieblich. Eine Betriebsvereinbarung schließen Arbeitgeber und Betriebsrat, sie gilt nur im jeweiligen Betrieb (§ 77 BetrVG) und darf tarifvertragliche Regelungen nicht unterlaufen.
Quellen
- Tarifvertragsgesetz (TVG), gesetze-im-internet.de
- BMAS, Tarifautonomie und Tarifverträge
- DGB, Was ist ein Tarifvertrag?
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Mehr aus dem FAQ
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