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FAQ · Lohn

Was ist der Mindestlohn in Deutschland?

Antwort

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2025 12,82 € brutto pro Zeitstunde (MiLoG). Die Mindestlohnkommission hat eine Anhebung auf 13,90 € zum 1. Januar 2026 beschlossen. Er gilt für nahezu alle Beschäftigten in Deutschland.

Gesetzliche Grundlage und aktuelle Höhe

Der Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt, das am 1. Januar 2015 in Kraft trat. Seitdem hat in Deutschland jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen einheitlichen Brutto-Stundenlohn, unabhängig von Branche, Region oder Berufserfahrung.

Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 € brutto pro Zeitstunde (Stand 1. Januar 2025). Die Mindestlohnkommission hat eine zweistufige Anhebung empfohlen, sodass der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 voraussichtlich auf 13,90 € steigt. Die Anpassung erfolgt durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Wer entscheidet über die Höhe?

Die Mindestlohnkommission ist ein ständiges Gremium aus Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften plus wissenschaftlichen Beratern. Sie schlägt alle zwei Jahre eine Anpassung vor (§ 9 MiLoG). Maßstab ist die nachlaufende Tariflohnentwicklung, bei Bedarf kombiniert mit einer Gesamtabwägung gemäß § 9 Abs. 2 MiLoG.

Die Bundesregierung setzt den Vorschlag in der Regel per Mindestlohnanpassungsverordnung um.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende (für die gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG), Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung sowie bestimmte Praktika (siehe § 22 MiLoG).

Auch Minijobber haben Anspruch auf den vollen Mindestlohn, die 538-Euro-Grenze bei Minijobs ist daraus abgeleitet.

Was passiert bei Unterschreitung?

Wer weniger als den Mindestlohn zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 21 MiLoG), Geldbußen bis 500.000 €. Zuständig für die Kontrolle ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll. Der Anspruch auf den gezahlten Differenzbetrag verjährt erst nach drei Jahren (§ 195 BGB) und ist unabdingbar (§ 3 MiLoG).

Verwandte Fragen

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?
Ja. Minijobber haben den vollen Anspruch auf 12,82 € pro Stunde (Stand 2025). Wer 538 € als Minijob-Grenze nicht überschreiten will, kann bei diesem Lohn rund 41,9 Stunden im Monat arbeiten. Mit der Erhöhung auf 13,90 € im Januar 2026 sinkt das auf etwa 38,7 Stunden.
Wer kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine Sonderabteilung des Zolls. Sie prüft Lohnunterlagen, Arbeitszeitnachweise und kann auch unangekündigt Betriebskontrollen durchführen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 500.000 €.
Sind Trinkgeld oder Sonderzahlungen Teil des Mindestlohns?
Trinkgeld nein, es ist freiwillige Leistung Dritter. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld können laut Rechtsprechung des BAG nur dann angerechnet werden, wenn sie unwiderruflich und zweckungebunden monatlich ausgezahlt werden (BAG 25.05.2016, 5 AZR 135/16).

Quellen

Stand:

Im Glossar

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