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FAQ · Lohn

Was ist die Lohnsteuerklasse?

Antwort

Die Lohnsteuerklasse (I–VI) bestimmt, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abführt. Sie hängt vor allem von Familienstand, Anzahl der Beschäftigungen und beim Ehepaar von der Aufteilung der Einkommen ab.

Die sechs Lohnsteuerklassen im Überblick

Das Einkommensteuergesetz definiert in § 38b sechs Lohnsteuerklassen:

- Klasse I: Ledige. Dazu Getrenntlebende, Geschiedene und Verwitwete, soweit die Voraussetzungen für Klasse III oder IV nicht erfüllt sind
- Klasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag nach § 24b EStG
- Klasse III: Verheiratete in Kombination mit Klasse V; insbesondere, wenn ein Partner deutlich mehr verdient
- Klasse IV: Verheiratete mit etwa gleich hohem Einkommen
- Klasse V: Pendant zu Klasse III; der schlechter verdienende Partner zahlt höhere Lohnsteuer
- Klasse VI: Für jede zweite und weitere lohnsteuerpflichtige Beschäftigung

Wie wirkt sich die Steuerklasse aus?

Die Steuerklasse steuert ausschließlich den Lohnsteuerabzug, also wie viel Steuer der Arbeitgeber Monat für Monat ans Finanzamt abführt. Die tatsächlich geschuldete Jahressteuer ändert sich dadurch nicht; sie wird mit der Einkommensteuererklärung im Folgejahr endgültig festgesetzt.

Bei Ehepaaren gilt: Die Kombination III/V führt unterm Strich nicht zu weniger Steuer, sondern nur zu einer ungleichen monatlichen Verteilung. Wer III hat, hat mehr Netto im Monat; wer V hat, weniger.

Faktorverfahren als Alternative

Seit 2010 können Ehepaare statt III/V das Faktorverfahren wählen (§ 39f EStG, Steuerklassen IV/IV mit Faktor). Der monatliche Abzug entspricht dann ungefähr der tatsächlichen Jahresschuld, was Nachzahlungen vermeidet, sinnvoll besonders dann, wenn Lohnersatzleistungen (Eltern-, Arbeitslosen-, Krankengeld) wegen der Klassenwahl beeinflusst würden.

Wechsel der Steuerklasse

Ehepaare können die Steuerklasse beim Finanzamt wechseln (Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel"). Mehrere Wechsel im selben Jahr sind möglich, § 39 Abs. 6 EStG begrenzt das nicht. Damit eine Änderung noch im laufenden Kalenderjahr greift, muss der Antrag spätestens am 30. November gestellt sein.

Eine Abschaffung von III/V zugunsten eines verpflichtenden Faktorverfahrens wird seit Jahren diskutiert. Im Einkommensteuergesetz steht davon bisher nichts. Bis auf Weiteres bleibt die Kombination wählbar.

Verwandte Fragen

Welche Steuerklasse ist für Ehepaare am besten?
Pauschal lässt sich das nicht sagen. III/V lohnt sich monatlich, wenn ein Partner viel mehr verdient, aber die Jahressteuer ist identisch. Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) ist meist genauer und vermeidet hohe Nachzahlungen. Bei Lohnersatzleistungen ist die Klassenwahl entscheidend.
Was passiert, wenn ich Steuerklasse VI habe?
Klasse VI wird beim Zweit- oder Drittarbeitsverhältnis automatisch verwendet. Es gibt keinen Grundfreibetrag, die Lohnsteuer ist daher hoch. Bei der Einkommensteuererklärung wird das aber rückwirkend ausgeglichen.
Können Alleinerziehende automatisch in Klasse II eingestuft werden?
Nicht ganz automatisch. Voraussetzung für den Entlastungsbetrag (§ 24b EStG) ist ein Kind im Haushalt, für das dir Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht. Dazu darfst du keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden. Ist eine solche Person bei dir gemeldet, wird die Haushaltsgemeinschaft vermutet, und du musst die Vermutung widerlegen.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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