Was ist eine pauschale Besteuerung?
Antwort
Bei der Pauschalbesteuerung übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem festen Prozentsatz statt nach individuellen Lohnsteuermerkmalen. Bekannte Fälle: Minijobs (2 % oder 20 %), Sachzuwendungen (30 %) und die betriebliche Altersvorsorge.
Pauschalierung statt individueller Lohnsteuer
Normalerweise zieht der Arbeitgeber Lohnsteuer nach den individuellen Merkmalen des Arbeitnehmers ab (Steuerklasse, Freibeträge, abgebildet in den ELStAM). Bei bestimmten Sachverhalten erlaubt das Einkommensteuergesetz dem Arbeitgeber, die Lohnsteuer pauschal zu übernehmen, entweder vom Arbeitgeber wirtschaftlich getragen oder auf den Arbeitnehmer abgewälzt.
Die Pauschalierung ist in diesen Fällen ein Wahlrecht des Arbeitgebers, auch beim Minijob. Sie spart Aufwand, und der Arbeitnehmer muss die pauschal versteuerten Bezüge nicht in seiner Einkommensteuererklärung angeben.
Minijobs: 2 % oder 20 %
Die Geringfügigkeitsgrenze hängt nach § 8 Abs. 1a SGB IV am Mindestlohn, mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Seit Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 €, macht 603 € im Monat. Für solche Minijobs gibt es zwei Pauschalwege:
- 2 % einheitliche Pauschsteuer (§ 40a Abs. 2 EStG): umfasst Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bedingung: pauschale Rentenversicherungsbeiträge werden gezahlt.
- 20 % pauschale Lohnsteuer (§ 40a Abs. 2a EStG): wenn die Voraussetzungen der 2-Prozent-Variante nicht erfüllt sind; zzgl. Soli und Kirchensteuer.
Bei kurzfristigen Beschäftigungen sind 25 % pauschale Lohnsteuer möglich (§ 40a Abs. 1 EStG). Achtung, hier gehen zwei Rechtsgebiete durcheinander. Steuerrechtlich muss die Beschäftigung gelegentlich sein und darf höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage dauern. Dazu kommt eine Oder-Bedingung: entweder übersteigt der Arbeitslohn im Schnitt 150 € je Arbeitstag nicht, oder die Beschäftigung wird zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich (§ 40a Abs. 1 Satz 2 EStG). Die viel bekanntere Grenze von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen steht im Sozialversicherungsrecht (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) und sagt über die Lohnsteuer nichts aus.
Sachzuwendungen, Geschenke, Veranstaltungen
§ 37b EStG erlaubt eine 30-prozentige Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Geschäftspartner (z. B. Sachgeschenke, Incentive-Reisen). Auch Betriebsveranstaltungen lassen sich mit 25 % pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG), falls der Freibetrag von 110 € je Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG) überschritten wird.
Wichtig: Die Pauschalsteuer regelt nur die Lohnsteuer. Ob Sozialversicherungsbeiträge anfallen, entscheidet sich davon unabhängig.
Betriebliche Altersvorsorge
Für Zuwendungen an eine nicht kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse kann der Arbeitgeber 20 % Pauschalsteuer ansetzen (§ 40b Abs. 1 EStG), begrenzt der Höhe nach und nur aus dem ersten Dienstverhältnis.
Bei Direktversicherungen greift der Weg nur noch über die Übergangsregelung des § 52 Abs. 40 EStG, und die setzt voraus, dass vor 2018 schon einmal ein Beitrag nach der bis 2004 geltenden Fassung pauschal besteuert wurde. Neue Verträge laufen meist über die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG.
Verwandte Fragen
- Wer trägt die Pauschalsteuer wirtschaftlich?
- Steuerschuldner ist der Arbeitgeber (§ 40 Abs. 3 EStG). Er darf die Pauschalsteuer aber im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abwälzen. Beim Minijob ist es üblich, dass der Arbeitgeber die 2 % wirtschaftlich trägt.
- Wird die Pauschalsteuer in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt?
- Nein. Pauschal versteuerter Arbeitslohn und die pauschale Lohnsteuer bleiben bei der Veranlagung außen vor (§ 40 Abs. 3 EStG). Sie führen also weder zu einer Erstattung noch zu einer Nachzahlung.
- Was ist der Unterschied zwischen Pauschalsteuer und Steuerfreiheit?
- Pauschalsteuer = der Arbeitgeber zahlt einen festen Prozentsatz statt der individuellen Lohnsteuer. Steuerfreiheit = es entsteht gar keine Steuerpflicht (z. B. § 3 Nr. 63 EStG bei betrieblicher Altersvorsorge bis zur Grenze).
Quellen
- § 40 Einkommensteuergesetz (EStG), Pauschalierung
- § 40a EStG, Minijob-Pauschalierung
- § 19 EStG, 110-Euro-Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen
- § 52 Abs. 40 EStG, Übergangsregelung zu § 40b EStG
- § 8 SGB IV, Geringfügigkeitsgrenze
- BMAS, Höhe des gesetzlichen Mindestlohns
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