Was ist die Kirchensteuer?
Antwort
Die Kirchensteuer ist eine Zusatzsteuer, die Mitglieder einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft zahlen. Sie beträgt 8 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer in Baden-Württemberg und Bayern und 9 % in allen anderen Bundesländern.
Rechtliche Grundlage
Die Kirchensteuer beruht auf Art. 140 Grundgesetz i. V. m. Art. 137 Weimarer Reichsverfassung. Konkret geregelt ist sie in den Kirchensteuergesetzen der Bundesländer (KiStG). Erhebungsberechtigt sind in Deutschland insbesondere die katholische Kirche, die evangelischen Landeskirchen, jüdische Kultusgemeinden und einige weitere Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.
Die Finanzämter ziehen die Kirchensteuer im Auftrag der Kirchen ein, auf der Lohnabrechnung erscheint sie als gesonderter Abzug neben Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag.
Höhe der Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist eine Zuschlagsteuer auf die Lohn- bzw. Einkommensteuer:
- Baden-Württemberg und Bayern: 8 % der Lohnsteuer
- Übrige Bundesländer: 9 % der Lohnsteuer
Beispiel: Beträgt die Lohnsteuer 500 €, fallen in NRW zusätzlich 45 € Kirchensteuer an, in Bayern 40 €. Bei hohen Einkommen greift in mehreren Bundesländern eine sogenannte Kappung (typisch 2,75–4 % des zu versteuernden Einkommens); die Kappung muss meist beantragt werden.
Wer zahlt, und wer nicht?
Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft. Die Konfession steht in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), die dein Arbeitgeber abruft, und taucht auf der Lohnabrechnung auf. Konfessionslose und Mitglieder nicht erhebungsberechtigter Gemeinschaften zahlen keine.
Der Austritt wird je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt. Wann die Steuerpflicht danach endet, regelt das KiStG des jeweiligen Landes, meist mit Wirkung zum Folgemonat.
Steuerliche Absetzbarkeit
Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar, der Höhe nach unbegrenzt (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Sie mindert das zu versteuernde Einkommen, die tatsächliche Belastung liegt also unter der nominalen Quote. Zwei Fälle nimmt die Vorschrift selbst aus: Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer und Kirchensteuer auf die nach dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG ermittelte Einkommensteuer.
Verwandte Fragen
- Wie trete ich aus der Kirche aus?
- Der Austritt wird je nach Bundesland beim Standesamt der Wohngemeinde oder beim Amtsgericht erklärt. Es gilt persönliches Erscheinen mit Ausweis und in der Regel eine Verwaltungsgebühr (10–60 €). Wann die Kirchensteuerpflicht endet, regelt das Landesgesetz, meist zum Folgemonat.
- Was ist das besondere Kirchgeld?
- Das besondere Kirchgeld trifft Ehepaare, bei denen ein Partner Kirchenmitglied ist, der andere nicht ("glaubensverschiedene Ehe"), und der Nichtkirchenmitglied-Partner Hauptverdiener ist. Dann wird ein gestaffelter Betrag fällig, Höhe und Tabelle stehen in den KiStG-Regeln des jeweiligen Landes.
- Können auch Rentner Kirchensteuer zahlen?
- Ja, sofern auf die Rente Einkommensteuer anfällt. Bei reiner Grundrente liegt das Einkommen oft unter dem Grundfreibetrag, dann fällt weder Einkommen- noch Kirchensteuer an.
Quellen
- Bundesfinanzministerium, Kirchensteuer
- § 10 Einkommensteuergesetz (EStG), Sonderausgaben
- Art. 140 Grundgesetz, gesetze-im-internet.de
Stand:
Im Glossar
Mehr aus dem FAQ
- Was ist eine pauschale Besteuerung?Bei der Pauschalbesteuerung übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem festen Prozentsatz statt nach individuellen Lohnsteuermerkmalen. Bekannte Fälle: Minijobs (2 % oder 20 %), Sachzuwendungen (30 %) und die betriebliche Altersvorsorge.
- Was ist ein Tarifvertrag?Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber(verbänden), der Arbeitsbedingungen regelt, Löhne, Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen. Rechtsgrundlage: Tarifvertragsgesetz (TVG).
- Was ist ein Betriebsrat?Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Beschäftigten in einem Betrieb. Nach § 1 BetrVG werden Betriebsräte in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt, von denen drei wählbar sind. Er hat echte Mitbestimmungsrechte (§ 87 BetrVG).