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FAQ · Lohn

Was ist die Kirchensteuer?

Antwort

Die Kirchensteuer ist eine Zusatzsteuer, die Mitglieder einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft zahlen. Sie beträgt 8 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer in Baden-Württemberg und Bayern und 9 % in allen anderen Bundesländern.

Rechtliche Grundlage

Die Kirchensteuer beruht auf Art. 140 Grundgesetz i. V. m. Art. 137 Weimarer Reichsverfassung. Konkret geregelt ist sie in den Kirchensteuergesetzen der Bundesländer (KiStG). Erhebungsberechtigt sind in Deutschland insbesondere die katholische Kirche, die evangelischen Landeskirchen, jüdische Kultusgemeinden und einige weitere Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.

Die Finanzämter ziehen die Kirchensteuer im Auftrag der Kirchen ein, auf der Lohnabrechnung erscheint sie als gesonderter Abzug neben Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag.

Höhe der Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine Zuschlagsteuer auf die Lohn- bzw. Einkommensteuer:

- Baden-Württemberg und Bayern: 8 % der Lohnsteuer
- Übrige Bundesländer: 9 % der Lohnsteuer

Beispiel: Beträgt die Lohnsteuer 500 €, fallen in NRW zusätzlich 45 € Kirchensteuer an, in Bayern 40 €. Bei hohen Einkommen greift in mehreren Bundesländern eine sogenannte Kappung (typisch 2,75–4 % des zu versteuernden Einkommens); die Kappung muss meist beantragt werden.

Wer zahlt, und wer nicht?

Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft. Die Konfession ist beim Finanzamt hinterlegt (ELStAM) und erscheint auch auf der Lohnabrechnung. Konfessionslose und Mitglieder nicht erhebungsberechtigter Gemeinschaften zahlen keine Kirchensteuer.

Der Austritt wird je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt. Er wirkt ab dem Folgemonat oder dem nächsten Kalendermonat, die genaue Regelung steht im jeweiligen KiStG des Landes.

Steuerliche Absetzbarkeit

Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe in voller Höhe steuerlich abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Sie mindert also das zu versteuernde Einkommen, was die Netto-Belastung im Vergleich zur nominalen Quote spürbar senkt.

Verwandte Fragen

Wie trete ich aus der Kirche aus?
Der Austritt wird je nach Bundesland beim Standesamt der Wohngemeinde oder beim Amtsgericht erklärt. Es gilt persönliches Erscheinen mit Ausweis und in der Regel eine Verwaltungsgebühr (10–60 €). Ab dem Folgemonat (oder dem nächsten Kalendermonat) endet die Kirchensteuerpflicht.
Was ist das besondere Kirchgeld?
Das besondere Kirchgeld trifft Ehepaare, bei denen ein Partner Kirchenmitglied ist, der andere nicht ("glaubensverschiedene Ehe"), und der Nichtkirchenmitglied-Partner Hauptverdiener ist. Dann wird ein gestaffelter Betrag fällig, Höhe und Tabelle stehen in den KiStG-Regeln des jeweiligen Landes.
Können auch Rentner Kirchensteuer zahlen?
Ja, sofern auf die Rente Einkommensteuer anfällt. Bei reiner Grundrente liegt das Einkommen oft unter dem Grundfreibetrag, dann fällt weder Einkommen- noch Kirchensteuer an.

Quellen

Stand:

Im Glossar

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